Full text : Grundriß des deutschen Zollrechts

troffenen, des Handels. Im frühen deutschen Mittelalter
freilich, als die zum Leben notwendigen Erzeugnisse noch
sämtlich hauswirtschaftlich oder wenigstens in der engeren
Gemeinde gewonnen werden konnten, bedeutete der Kaufmann,
 der meistens zwar wertvolle, aber entbehrliche Waren
brachte, nur wenig. Die steigende Zivilisation aber vermehrte
die Bedürfnisse, die großenteils nur durch fremde Waren befriedigt
 werden konnten, und damit stieg die Bedeutung des
Handels für das Wirtschaftsleben. Die Kaufleute schlossen
sich mancherorts zusammen, und so gelangte der Handel allmählich
 zu größerer Macht, die den ersten achtunggebietenden
Ausdruck in der deutschen Hansa fand. Der entscheidende
Aufstieg jedoch begann erst, als durch die Erschließung überseeischer
 Gebiete infolge der Entdeckung Amerikas und des
Seeweges nach Osstindien auch dem deutschen Handel frische,
fortan nicht mehr versiegende Anregung und Kraft zugeführt
wurde. Nachdem dieser sich endlich auch von dem schweren
Rückschlage des Dreißigjährigen Krieges erholt hatte, war er
zu einer wirtschaftlichen Macht geworden, deren Gedeihen
oder Not fortan auch den Staat fühlbar berührte. Volkswirtschaftliches
 Denken gewann Einfluß auf die Staatsleitung,
und das Zeitalter des M erk ant il s y ste m s brach an, in
dem es als oberster wirtschaftlicher Grundsatz galt, die Ausfuhr
 zu heben und die Einfuhr einzudämmen und überhaupt
den inländischen Handel zu stärken. Das bisherige reine
Finanzzollsystem mußte fallen, und es wurden in immer steigendem
 Umfange „W ir t ch a f t s z öl l e“ eingeführt, deren
Höhe für die einzelnen Warengattungen nach den Bedürfnissen
 des einheimischen Handels und der inländischen Industrie,
 soweit sich eine solche schon entwickelt hatte, abgewogen
wurde.
Damals begannen sich auch die naturgemäß entgegengesetzten
 Bestrebungen von Handel und Indusftrie zu scheiden,
am deutlichsten zuerst in England, das durch den Dreißigjährigen
 Urieg kaum berührt worden war: Der Handel begehrte
Bewegungsfreiheit ohne Zollschranken, Industrie und Landwirtschaft
 dagegen wollten durch möglichst hohe Einfuhrzölle
gegen den Wettbewerb ausländischer Erzeugnisse im eigenen
Lande gesichert werden. Dieser Gegensatz zwischen Freihandels-
 und Schu tzz oll gedanke ist seitdem lebendig
geblieben und übt auch heute noch maßgebenden Einfluß auf
die Zollgesetzgebung jedes Staates aus, in dem neben einem
            
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