Full text : Grundriß des deutschen Zollrechts

beachtlichen Außenhandel auch Industrie oder Landwirtsschaft,
oder, wie in Deutschland, beide zusammen wirtschaftliche Bedeutung
 besitzen. o
Im deutschen Reiche standen aber vor allem die Menge
der Zollstätten und -tarife und die dadurch verursachten unzähligen
 Zollplackereien einer freieren wirtschaftlichen Entwicklung
 im Wege. Nach manchem mißlungenen Anlauf und
einigen kleineren Verbesserungen gelangen erst im Anfange
des vorigen Jahrhunderts einige entscheidende Schritte vorwärts:
 Kurz nacheinander hoben Bayern, Württemberg, Baden
und dann im Jahre 1818 auch Preußen ihre sämtlichen Binnenzölle
 auf und belegten fortan nur noch solche Waren mit
Zoll, die über ihre politischen Außengrenzen eingeführt wurden.
 Anlaß zur Zollerhebung war also von nun an nur noch
die Verbringung einer Ware über die Gebietsgrenze, und nicht
mehr, wie beim Binnenzoll, über irgendeine Linie innerhalb
des Gebietes. Gleichzeitig schuf jeder dieser Staaten einen
einheitlichen Zolltarif für sein gesamtes Gebiet. Obgleich
ihnen mehrere andere Staaten darin folgten, mußten auch
diese Neuerungen doch solange unzulänglich bleiben, als noch
jeder der deutschen Einzelstaaten seine eigene Zollgrenze und
seinen besonderen Zolltarif beibehielt. In dem Streben, auch
hier Abhilfe zu schaffen, begannen einzelne größere Staaten,
sich zu vereinigen, wenn auch nicht politisch, so doch zollrechtlich,
 und eine gemeinsame Zollgrenze und gleiche Tarife festzusetzen.
 Die ersten derartigen Zollvereinigungsverträge
schlossen im Jahre 1828 Bayern mit Württemberg und
Preußen mit Hessen. Der hier ins Leben getretene Gedanke
breitete sich wirksam aus, weitere Vereinigungen wurden geschlossen,
 und nach endlosen Mühsalen und Verhandlungen
kam fünf Jahre später ein umfassender Zollvereinigungsvertrag
 zustande, der unter dem Namen ,,Deutscher Zollverein“
 als der erste sichtbare und wirksame Vorläufer der
späteren Reichseinheit in der Geschichte berühmt geworden ist.
Auf preußischer Seite haben sich um Vorbereitung und Zustandekommen
 dieses Erfolges vor allem die großen Finanzmänner
 Motz und Magßen verdient gemacht. In der Silvesternacht
 zum Jahre 1854 fielen die Zollschranken zwischen Preußen,
 Bayern, Württemberg, Sachsen, beiden Hessen und den
Staaten, die zum bisherigen thüringischen Zollverein gehörten.
Kurz darauf traten Baden und verschiedene andere Staaten
bei, und im Jahre 1835 war Deutschland mit Ausnahme
            
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