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Welt eine „Papier-Blockade in der unverhülltesten Form und im
ausgedehntesten Maßstabe" verhängt (Mahan). Eine solche Papier-
Blockade war gleichbedeutend mit dem konzessionierten Seeraub
gegen alle Neutralen, die sich nicht den englischen Bedingungen
unterwarfen. Und diese lauteten: ausnahmsweise dürfen neutrale
Schiffe direkt zwischen den Häfen feindlicher Kolonien und den
eigenen Häsen sowie den Freihäfen britischer Kolonien verkehren.
Dadurch sollte deren Ausfuhr begünstigt werden. Die wichtigste
Bedingung aber bestand darin, daß neutrale Schiffe auch nach
einem blockierten oder feindlichen Hafen versegeln durften, sich aber
dann verpflichten mußten, unterwegs einen englischen Hafen anzu
laufen, sich untersuchen zu lassen und eine Abgabe von durch
schnittlich 25 °/o des Wertes der Ladung zu zahlen. Daß die
Engländer ein schrankenloses Visitationsrecht für ihre Kreuzer
beanspruchten, versteht sich von selbst. Der Seehandel der Neutralen
war damit vollständig der englischen Willkür ausgeliefert. Wie
es ganz richtig formuliert worden ist, „die Unterdrückung des
neutralen Seehandels, von Jahr zu Jahr verschärft, wurde für
England allmählich aus einem Kampfmittel ein Kampfziel" (von
Peez-Dehn). vr. Georg Gröning, der Bremer Senator, hatte
Napoleon diese Wirkung vorhergesagt: „Die Engländer erhalten
durch unsern Ruin das Monopol alles Handels". Man schätzte
den Zolltribut, den die Neutralen auf diese Weise an Großbritannien
entrichten mußten, auf jährlich 320—400 Millionen Mark, ob mit
Recht, müssen wir freilich dahingestellt sein lassen.
Aus diese englischen Verordnungen antwortete Napoleon mit
den drakonischen Maßnahmen der Mailänder Dekrete von:
23. November und 17. Dezember 1807: Jedes Schiff, das sich den
englischen Bedingungen fügte, sich durchsuchen ließ oder gar einen
englischen Hafen anlief und die geforderte Abgabe zahlte, galt
damit 6» ip8o für denationalisiert, für englisches Eigentum, und
damit, wenn es in den Machtbereich französischer Kriegsschiffe oder
Behörden geriet, als gute Prise. Schiffer und Matrosen, die die
Landung in England verschweigen oder falsche Angaben darüber
machen, verfallen in schwere Buße. Die bereits früher verordneten
Ursprungsalteste für Kolonialwaren müssen künftig nicht nur
allgemein den nichtbritischen Ursprung bezeugen, sondern genau den
2rt der Herkunft angeben.