fullscreen: Die Hansestädte und die Kontinentalsperre

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Welt eine „Papier-Blockade in der unverhülltesten Form und im 
ausgedehntesten Maßstabe" verhängt (Mahan). Eine solche Papier- 
Blockade war gleichbedeutend mit dem konzessionierten Seeraub 
gegen alle Neutralen, die sich nicht den englischen Bedingungen 
unterwarfen. Und diese lauteten: ausnahmsweise dürfen neutrale 
Schiffe direkt zwischen den Häfen feindlicher Kolonien und den 
eigenen Häsen sowie den Freihäfen britischer Kolonien verkehren. 
Dadurch sollte deren Ausfuhr begünstigt werden. Die wichtigste 
Bedingung aber bestand darin, daß neutrale Schiffe auch nach 
einem blockierten oder feindlichen Hafen versegeln durften, sich aber 
dann verpflichten mußten, unterwegs einen englischen Hafen anzu 
laufen, sich untersuchen zu lassen und eine Abgabe von durch 
schnittlich 25 °/o des Wertes der Ladung zu zahlen. Daß die 
Engländer ein schrankenloses Visitationsrecht für ihre Kreuzer 
beanspruchten, versteht sich von selbst. Der Seehandel der Neutralen 
war damit vollständig der englischen Willkür ausgeliefert. Wie 
es ganz richtig formuliert worden ist, „die Unterdrückung des 
neutralen Seehandels, von Jahr zu Jahr verschärft, wurde für 
England allmählich aus einem Kampfmittel ein Kampfziel" (von 
Peez-Dehn). vr. Georg Gröning, der Bremer Senator, hatte 
Napoleon diese Wirkung vorhergesagt: „Die Engländer erhalten 
durch unsern Ruin das Monopol alles Handels". Man schätzte 
den Zolltribut, den die Neutralen auf diese Weise an Großbritannien 
entrichten mußten, auf jährlich 320—400 Millionen Mark, ob mit 
Recht, müssen wir freilich dahingestellt sein lassen. 
Aus diese englischen Verordnungen antwortete Napoleon mit 
den drakonischen Maßnahmen der Mailänder Dekrete von: 
23. November und 17. Dezember 1807: Jedes Schiff, das sich den 
englischen Bedingungen fügte, sich durchsuchen ließ oder gar einen 
englischen Hafen anlief und die geforderte Abgabe zahlte, galt 
damit 6» ip8o für denationalisiert, für englisches Eigentum, und 
damit, wenn es in den Machtbereich französischer Kriegsschiffe oder 
Behörden geriet, als gute Prise. Schiffer und Matrosen, die die 
Landung in England verschweigen oder falsche Angaben darüber 
machen, verfallen in schwere Buße. Die bereits früher verordneten 
Ursprungsalteste für Kolonialwaren müssen künftig nicht nur 
allgemein den nichtbritischen Ursprung bezeugen, sondern genau den 
2rt der Herkunft angeben.
	        
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