Wirtschaftliche und soziale Wandlungen vom 14. zum 16. Jahrh. 61
Form kaufmännischer Association entwickelte sich von der Schei—
dung des Familien- und des Geschäftsvermögens her. Wie sich
in den landesherrlichen Familien des 15. Jahrhunderts die
Tendenz des Erstgeburtrechts geltend machte, um einer Zer—
splitterung der erworbenen Territorien vorzubeugen, so mußte
erst recht jede kaufmännische Familie von dem Drang beherrscht
sein, den Zusammenhang des einmal Errungenen über die
Person des Erringenden hinaus zu wahren, denn nur in seinem
Zusammenhang war das einmal angelegte Kapital wahrhaft
wirksam. Hierzu bedurfte es nun nicht der Begründung eines
Erstgeburtsrechts mit Ausschluß der übrigen Erben. Das Geschäft
trug in sich die Kraft der Erweiterung, und bald waren mehrere
Kräfte nötig, es sicher zu leiten. So empfahl sich die im deutschen
Rechte für ländliche Verhältnisse von alters her entwickelte
Form der Ganerbschaft, des vollen Eintritts aller Erben in
den ungeteilten Nachlaß und des Fortbetriebes des alten Ge—
schäftes zu gesamter Hand. Indem diese Form gewählt ward
und für große Unternehmen Nachahmung fand, auch ohne daß
die zusammentretenden Teilhaber Erben und Verwandte gewesen
wären, entwickelte sich die offene Handelsgesellschaft; schon in
den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts ist sie gebräuchlich.
In den neuen Handelsgesellschaften wirkte nunmehr das
Kapital mächtig ein auf den Fortschritt der materiellen Kultur,
um so mehr, als sich neben Kaufleuten anfangs auch Edelleute
vom Lande an den neuen Associationen beteiligten. Und die
Gewinne, die gemacht wurden, waren außerordentlich; schätzt
doch ein erfahrener Beurteiler um das Jahr 1488 den legitimen
Gewinn kaufmännischen Kapitals auf jährlich 480 bis 4500/0
bei hundert werbenden Tagen. So begreift es sich, daß jetzt
überall große Gesellschaften aufstehen, die „jusammen spannent
und treiben groß Kaufmannschatz“.
Und bald ging man von einfachen kaufmännischen Geschäften
zur Ringbildung über. Kaufherren fuhren schon in den ersten Jahr⸗
zehnten des 15. Jahrhunderts zu den südlichen Importhäfen, etwa
gen Venedig. Am fremden Ort kauften sie dann ausländische
Waren, Goldbrokate, Sammete, Seiden, Gewürze: Ingwer,