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Unfallverhütung, zur Sorge für die Gesundheit der Arbeiter und in
betreff der Lohnzahlungen, insbesondere der Vermeidung des Truck-
systems. Durch Gesetz von 1883 sind Gewerbeinspektoren eingeführt,
und seitdem ist erst eine durchgreifende Wirkung der Schutzgesetz-
gebung zu konstatieren.
E. Das Vorgehen Ungarns schliesst sich sowohl nach Zeit, wie
Inhalt an die österreichische Gesetzgebung an.
F. In Preussen ist zuerst die Kabinetsordre vom 6. April 1839
zu nennen, welche die Beschäftigung von Kindern unter 9 Jahren in
Fabriken und Bergwerken ausschliesst, für jugendliche Arbeiter bis 16
Jahre das Maximum auf 10 Stunden ansetzt, diese indessen nur
Wochentags und bei Tage beschäftigen lässt. Im Jahre 1853 wurde
das Minimalalter auf 12 Jahre normiert. In ähnlicher Weise ging
Sachsen durch Gewerbegesetz von 1861 vor, in welchem ausdrücklich
das Trucksystem untersagt wird. Auch in den Süddeutschen Staaten
finden wir Anfang der sechziger Jahre ein ähnliches Vorgehen. Die
Gewerbeordnung für den norddeutschen Bund vom 25. Juni 1869
übertrug die preussischen Bestimmungen in der Hauptsache auf die
übrigen norddeutschen Staaten, verpflichtete aber jeden Gewerbe-
unternehmer auf seine Kosten alle diejenigen Einrichtungen herzustellen
und zu unterhalten, welche mit Rücksicht auf die besondere Beschaffen-
heit des Gewerbebetriebes und der Betriebsstätte zu thunlichster Sicherung
der Arbeiter gegen Gefahr für Leben und Gesundheit notwendig sind.
Die Bestimmungen für Fabriken wurden auf Bergwerke etc. ausgedehnt.
Da sich diese Bestimmungen als nicht ausreichend erwiesen, wurde in
den Jahren 1874 und 75 eine allgemeine Enquete veranstaltet, deren
Ergebnis im Jahre 1877 vom Reichskanzleramt publiziert wurde. Hierauf
stützte sich die Novelle zur Gewerbeordnung von 1878, welche den
Schutz erweitert. In der Legislaturperiode von 1887—B88 stellte der
Reichstag weitergehende Forderungen, namentlich auch in betreff der
Regelung der Sonntagsruhe, doch lehnte der Bundesrat die Vorlage ab.
Am 4. Februar 1890 erschienen die beiden kaiserlichen Erlasse, welche
einen Umschwung der Auffassung an leitender Stelle kund gaben und
die Abhaltung einer internationalen Konferenz und die Berufung des
preussischen Staatsrates anordneten, um den Arbeiterschutz zeitgemäss
auszugestalten. Besonders sollten auch die staatlichen Bergwerke zu
Musteranstalten für die Haltung der Arbeiter verwertet werden. -
Die internationale Konferenz hatte für Deutschland keinen erheb-
lichen Einfluss, da die dort aufgestellten Forderungen in Deutschland
bereits realisiert waren, zum Teil sogar hinter dem bereits Erreichten zurück-
blieben, Ist in den Staatswerken in neuerer Zeit auch namentlich für
Arbeiterwohnungen mancherlei geschehen, so kann ihrem Vorgehen
doch eine durchgreifende Bedeutung nicht beigelegt werden. Die fort-
dauernden, gehässigen Angriffe der Sozialdemokratie gegen Kaiser und
Reich haben offenbar verstimmend gewirkt, und wenn auch erklärlich,
so doch in beklagenswerter Weise den Eifer der Regierung erlahmen
lassen, für die Arbeiterklasse energischer einzutreten. Dagegen ist aus
den Verhandlungen des Staatsrats das Arbeiterschutzgesetz von 1891
hervorgegangen, welches seitdem eine Ergänzung durch die sogenannte
Handwerkernovelle vom 26. Juli 1897 gefunden hat, durch das
Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 in betreff der Handlungs-
Ungarn,
Preussen.
Norddeutscher
Bund 1860.
deutsches
Reich.