Full text: Internationale Konvention zum gegenseitigen Schutz privater Vermögensrechte im Ausland

Siehe Vertrag der Vereinigten Staaten von 
Amerika mit Polen vom 24, April 1946 und 
27. Dezember 1946; Protokoll zwischen Groß- 
britannien und Polen vom 31. Oktober 1947; 
Protokoll zwischen Frankreich und Polen vom 
12. November 19473; Abkommen zwischen der 
Schweiz und Polen vom 25. Juni 1949; Abkommen 
der Vereinigten Staaten von Amerika mit der 
Tschechoslowakei vom 14. November 1946; 
Abkommen der Schweiz mit der Tschechoslowakei 
in den Protokollen vom 18. Dezember 1946 
und 18, Januar 1947, sowie Abkommen der 
Schweiz mit der Tschechoslowakei vom 22, De- 
zember 1949; Abkommen zwischen den Vereinigten 
Staaten von Amerika und Jugoslawien vom 
19. Juli 1948 und zwischen der Schweiz und 
Jugoslawien vom 27; September 1948, Vgl. dazu 
Makarov, Die Nationalisierungsmaßnahmen und 
die Entschädigung der durch sie betroffenen 
Ausländer in der internationalen Praxis der 
letzten Jahre, in: Um Recht und Gerechtigkeit, 
Festgabe für Kaufmann, S. 249 ff., 256; 
Doman, Post-war Nationalization of Foreign 
Froperty in Europe, in Columbia Law Review, 
1948, S. 11253 Bindschedler, Verstaatlichungs- 
maßnahmen und Entschädigungspflicht nach 
Völkerrecht, Zürich 1950 S, 63 ff. 
In diesen Verträgen werden:für die Entschädigung zwei ver- 
schiedene Methoden angewanät. die individuelle 
Entschädigung und dıe G1l09o hal - Entschädigung. 
Bei der individuellen Entschädigung sind die von einer Ent- 
eignung betroffenen Ausländer genau entsprechend ihrem 
Verlust zu entschädigen. Sie sind die Anspruchsberechtigten; 
in den Verträgen schaffen ihre Heimatstaaten nur die Voraus- 
setzung für die Geltendmachung ihrer Rechte. 
In den Verträgen, die diesem Prinzip folgen, wurde der Grund-« 
satz der angemessenen und effektiven Entschädi«- 
gung aufgestellt. 
So zZ. B. iu dem britisch-polnischen Protokoll 
vom 31. Oktober 1947: $ 3 "Compensation to 
British owners and shareholders under artiele:7 
of the Polish Law of January 3, 1946, regarding. 
the taking over by the State of the basie branches 
of the national economy ...shall be 8so assesseC 
as to be adequate and so paid as to be effective.
	        
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