fullscreen: Die Heimarbeit im Kriege

oder der Hausarbeiter sowie als Stellvertreter für sie mn. solche 
männlichen oder iveiblichen Personen ernannt oder gewählt wer 
den, welche Deutsche fütb und das 30. Lebensjahr vollendet haben. 
Gewerbetreibende dürfen als Vertreter der .Hausarbeiter oder alv 
Stellvertreter für sie nicht ernannt oder gewählt werden. § 6 er 
hält folgende Fassung: „Als Gewerbetreibende gelten solche gesch 
lichen Unternehmer, tvelchc für gewöhnlich mindestens einen Hans 
arbeiter beschäftigen, sofern sie nicht selbst Hausarbeiter i>n Sinne 
des Hausarbeitgesetzes sind. Sind im Bereiche des Fachausschusses 
Personen in der Weise tätig, daß sic selbst in eigenen Betriebsstätten 
(Arbeitsstnben) eine oder mehrere Personen gegen Lohn beschäf 
tigen und zugleich fiir Ge:verbetreiben.de außerhalb deren Arbeits 
stätte Arbeit an Hausarbeiter übertragen (sogenannte Zwiscl-en- 
meister), so setzt die Aufsichtsbehörde die Grundsätze fest, nach denen 
sich bestimmt, inwieweit diese Personen zu den Gewerbetreibenden 
zu rechnen sind."') 
Diese Bestimmungen, die von anerkennenden Worten für die 
Tätigkeit der Arbeitersekretäre begleitet tvaren, sind ein lebendiges 
Zeugnis für den erfreulichen Umschwung in dem Verhältnis zwi 
schen Regierung und Gewerkschaften. Im übrigen lassen die Aus 
führungsverordnungen ersehen, daß man sich im Bundesrat der 
Notwendigkeit eines einheitlichen und gemeinsamen Vorgehens der 
einzelstaatlichen Regierungen bei der Errichtung der Fachausschüsse 
über die Entschließungen der lokalen Instanzen hinlveg bewußt ist. 
Ich habe schon früher in der „Sozialen Praxis"') betont, daß es 
nicht so sehr darauf ankommt, möglichst viele Fachausschüsse zu 
schaffen, als vielmehr darauf, einzelne besonders wichtige oder aus 
sichtsreiche Industrien möglichst in allen Zentren zu erfassen. 
Denn nur so kann eine allgemeine Hebung der Lohnsätze erzielt 
werden. Die einzelnen Heimarbeitbezirke sind in ihrer Lohnge 
staltung sehr abhängig voneinander. Die bisherigen Vorverhand 
lungen zeigen, daß der stärkste Einwand der Unternehmer gegen 
') Bergt. „Soziale Praxis", Jahrgang 26, Nr. 27. 
s ) 23. Jahrgang, Nr. 15.
	        
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