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Pflicht der Lordskammer sei, sowohl die numerische Majorität als de
ren Entschlossenheit auf die Probe zu stellen. Wollen wir aber nur
dann eine Veränderung zulassen, wenn die ihr günstige Majorität einen
bestimmten Grad von Entschlossenheit zeigt, so setzen wir voraus, daß
der Fortschritt nur dann statthaft sei, wenn die hinter ihm treibenden
Kräfte eine revolutionäre Spannung erreicht hätten. Aber einer der
hauptsächlichsten Rechtfertigungsgründe für das Repräsentativsystem
besteht gerade darin, daß es der Steigerung des Druckes Vorbeugen soll.
Wenn es außerdem ein Gebot der Klugheit ist, daß man den Entschluß
der Majoritäten prüfe, bevor man sie ihre eigenen Wege gehen läßt, so
sollte der Teil der konstitutionellen Maschinerie, der diese Aufgabe zu
erfüllen hat, keine parteiische Instanz sein, die die Probe nicht bloß
dann anstellt, wenn große Verfassungsänderungen geplant werden, son
dern auch, wenn es sich um Materien, wie Erziehung und Abschaffung
der Pluralstimmen, handelt; diese Instanz dürfte ihre Macht nicht be
nutzen, die Interessen einer einzigen politischen Partei zu fördern 1 .
Die ganzeProbe ist jedoch schlechthin illegitim. Bei den Wahlen erhält
die Regierung die Sanktion zur Durchführung ihrer Politik 2 . Ihre Exi
stenz hängt davon ab, ob sie sich als Dolmetscher der nationalen Wün
sche bewährt. Für die öffentliche Meinung ist sie genau so empfänglich
wie für die Stimmung der Parteien. Wird hierauf erwidert, sie sei den
tätigsten und extremsten ihrer Anhänger zu willfährig, so müssen wir
daran erinnern, daß es gerade diese Männer sind, die in allen Parteien
die öffentliche Meinung machen. Sie sind die Keimzellen im Gegensatz
gegen die somatischen Zellen des politischen Körpers. Wenn deshalb
alle Parteien auf sie hören, so erklärt es sich dadurch, daß der politische
Schwerpunkt nicht durch das Gewicht der Masse, sondern durch or
ganische Äußerungen der Lebenstätigkeit bestimmt wird. Der passive
Haufe gleichgültiger Wähler oder eigenbrödlerischer, überlegener Un
zufriedener, der weder durch eine Kraft des erfinderischen \ erstandes,
noch durch eine sittliche, nach Gerechtigkeit strebende Begeisterung
Als im Jahre 1906 die Lords die Unterrichtsvorlage ablehnten, schrieb eine
liberale Zeitung: „Die Trades Disputes Bill (Vorlage bezüglich gewerblicher
Streitigkeiten) ließen sie passieren, weil sie wußten, daß die Mitglieder der Ar
beiterpartei .große Füße' hatten. Sie (die Lords) verwarfen die Unterrichts-Bill,
obgleich die Liberalen ein unzweideutiges Mandat zu ihren Gunsten erhalten
atten.“ Die Unterscheidung, die hier implicite zwischen ,,Füßen und ,,Man-
aten gemacht wird, ist ganz richtig. 2 Dies muß im Zusammenhang mit den in
einem früheren Kapitel gegebenen Anregungen, wie die Regierungen mit den
Wählern in enger Fühlung bleiben können, gelesen werden.