Object: Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

XXV 1. 
103 
bei der Freiheit des Negerhandels die neu hinzugekommenen 
Kolonien wegen ihrer gröfseren Ertragsfähigkeit billiger produ 
zieren und den ganzen Absatzmarkt an sich reifsen könnten. 
Belege hierfür enthalten die oben (Seite 99) angeführten Zitate. 
Ihre Bestätigung und notwendige Erweiterung fand die Kabi 
nettsordre durch das Gesetz vom 25. Mai 1800, welches in 
das Verbot sämtliche nichtbritische Kolonien, einschliefslich 
der eroberten, einbegriff. 
Es erübrigt nur noch ein Wort über die praktische Be 
deutung, die den mitgeteilten Gesetzen beizumessen ist. Sie 
war, soweit die eroberten Gebiete aufser Betracht bleiben, 
recht gering. In normalen, friedlichen Zeiten wären durch 
das Verbot vom 23. Mai 1806 nahezu zwei Drittel des Ganzen 
betroffen worden, wie der dritte Teil des fünften Kapitels 
dartut. Jetzt, nach einem dreizehnjährigen Kriege, der die 
Sklavenlieferungen an das feindliche Ausland, besonders über 
die dänischen Inseln, fast auf den Nullpunkt zurückgeführt 
hatte, und wo die Importe überdies durch die ausländische 
Gesetzgebung auch in Friedenszeiten verhindert worden wären, 
wurde durch dies Gesetz kaum ein britischer Sklavenhändler 
ernstlich geschädigt. Fox bestätigte dies (H.o. C. 1. Mai, 1806), 
nachdem er Staatssekretär geworden war, indem er die Ein 
wendungen der Abolitionsgegner mit den Worten beschwich 
tigte: „Jede Mafsregel, die den Handel Englands wirklich be 
einträchtigen könnte, soll vermieden werden!“ Auch Mr. 
Young meinte (ibid.): „Die Nachteile des Gesetzes seien ge 
ring.“ Nach Air. Smith (10. Juni 1806) war „nur noch Liver 
pool am Sklavenhandel interessiert; Bristol hatte ihn bereits 
aufgegeben und London war im Begriffe, dasselbe zu tun“. 
Diese Tatsachen festzustellen ist deshalb wichtig, weil bis 
gegen Ende des 18. Jahrhunderts die Verletzung der Inter 
essen der Sklavenhändler sowie die Entschädigunsfrage Haupt 
hinderungsgründe der Abolition gewesen waren. 1806 brauchte 
niemand mehr entschädigt zu werden; denn einen britischen 
Sklavenhandel in die ausländischen Kolonien gab es kaum 
noch (Brougham IV, S. 489). Nur noch in die eroberten Ge 
biete gingen namhafte Sendungen. Wir haben aber gesehen 
und werden im folgenden Teile uns weiter zu zeigen bemühen, wie 
gerade dieser Umstand die gänzliche Abolition beschleunigte. — 
B) Die Abschaffung des eigenen britischen 
Sklavenhandels. 
Erster Teil. 
J)er Interessenkonflikt zwischen den Pflanzern der älteren 
und der neueren britischen Zuckerinseln. 
Durch das im Jahre 1806 erlassene Verbot der Sklaven 
lieferungen an Fremde war der Fortbestand des eigenen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.