Object: Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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Man benutzte die Lücken des Gesetzes , um die Kosten zu ver 
ringern, indem man mit möglichst wenig Bohrungen möglichst 
günstige Kohlenfelder zu erlangen suchte. Muss doch für jedes 
Normalfeld, also ca. 200 ha ein Fund nachgewiesen werden, wäh 
rend man rechnet, dass zum rentablen Betriebe bei den schwie 
rigen kostspieligen Schachtanlagen im Norden des Ruhrgebietes 
4 Normalfelder, also ca. 800 ha nötig seien 1 ). 
Hat man sich in Ruhe arrondiert, so lässt man sich das 
Bergwerkseigentum verleihen. Das kostet pro Normalfeld 1,50 M. 
Der so Beliehene behält dieses Recht, ohne Steuern zu entrichten, 
auch wenn er keine Anstalten zur Gewinnung der Kohle trifft 2 ). 
Bei solchem Rechte liessen es sich die grossen Gesellschaften 
wohl sein; das Kohlensyndikat als solches hat den Ankauf von 
Kohlenfeldern in den Bereich seiner Tätigkeit aufgenommen. 
Im Jahre 1900 hatte die Gewerkschaft Deutscher Kaiser ca. 
93,1 Mill. qm Berechtsame 3 ) = 9310 ha; Hibernia 10900 ha, Har- 
pener Bgw.Akt.-G. 14 300 ha und Gelsenkirchen hatte August 
1904 23300 ha Kohlenberechtsame (Felder, bei denen die Ge 
sellschaft mindestens Dreiviertel-Majorität besitzt) 4 ). 
So wurde auf Grund des Preussischen Bergrechts die Zukunft 
monopolisiert 5 ). Jetzt, in letzter Stunde, will man die letzten 
1) Gutachten des Bergmeisters Engel. 
2) Art. Bergbau, Handw. d. Staatswissensch. 
3) Entw. Bd. X. 1. 255. 4) Entw. X. i. 168. 
5) Es geschah dies besonders durch die sog. Bohrgesellschaften, im Norden des 
rheinisch-westfälischen Kohlenbeckens vor allem durch das »grösste und bedeu 
tendste Bohrunternehmen Europas« : die Internationale Bohrgesellschaft zu Erkelenz. 
Welch riesige technische Vollkommenheit diese erreicht hat, zeigen Gesamtbohrlei 
stungen pro Jahr, die sie in Zeitungsannoncen mitteilt: 1901/2 rund 28 000 m, 1904/5 
84689 m! Die grösste Monatsleistung betrug 9572 m. Die grösste Tagesleistung 
von einem Bohrkran wiederholt 200 m und darüber in 22 Stdn.! — Diese Gesellschaft 
trat bereits im Herbst 1903, als die Erneuerung des Rheinisch-Westfälischen Kohlen 
syndikats im Werden war, mit diesem wegen Verkauf ihrer Kohlenfelder in Verbin 
dung. Laut Syndikatsstatut darf nämlich die Syndikatsleitung 3 Proz. der Jahres 
rechnungen des Syndikats für solche Erwerbungen verwenden, ohne die Zechenbe- 
silzer befragen zu müssen. Zu dem, was darüber hinausgeht, ist die Zustimmung von 
°/io der Zechenbesitzer erforderlich. Bei (1904) 40,32 Mill. t Gesamt-Syndikatsver 
sand a 10 M. pro t betrüge also der Erlös rund 400 Mill. M., davon 3 Proz. Um 
lage macht ca. 12 Mill. M. zum Erwerb neuer Felder. Nun soll die »Internationale« 
etwa 150—170 000 M. pro Normalfeld fordern; bei 280 Normalfeldern langt also 
obiger Betrag nicht. Das Syndikat als solches aber hat Bedenken gegen die Inve 
stierung solcher Summen gehabt. Da hat sich aus Mitgliedern des Syndikats die 
»Rheinisch-Westfälische Kohlengesellschaft« gebildet, die die Felder erworben hat. 
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