Contents : Geschichte des öffentliche Kredites

512 Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites, $ 11.

einher. Nun konnten auch die Anleihensbedingungen nicht mehr mit den einzelnen
Gläubigern vereinbart, mußten vielmehr von der Finanzverwaltung für ganze Anleihen
einheitlich festgesetzt werden, alle vormals individuell bestimmten Beziehungen zwischen
 den schuldnerischen öffentlichen Gewalten und ihren Gläubigern werden durch
rein quantitative, in einem formalisierten Text festgelegte Beziehungen ersetzt. Mit der
größeren Fungibilität der nun meist auf den Inhaber gestellten Schuldverschreibungen
und mit der wachsenden Aufnahmefähigkeit der Effektenbörsen ist in immer höherm
Maße die Möglichkeit gegeben, Beträge, die in solchen Schuldverschreibungen investiert
waren, bei Bedarf wieder in Geldkapitel umzuwandeln, was wieder den Uebergang zu
immer länger befristeten Anleihensformen befördert hat. Die Erkenntnis, daß mit der
Größe der Anleihensbeträge auch die einzelne Obligation größere Marktgängigkeit gewinnt,
 führte schließlich zur Zusammenlegung der Staatsschuld in einigen großen Anleihen
 (Konsolidierung); an Stelle der frühern unübersehbaren Mannigfaltigkeit der in
jeder einzelnen Schuldurkunde anders festgesetzten Zinssätze, Zins- und Rückzahlungstermine
 treten einheitliche Bedingungen für ‚große Anleihen oder gar für die gesamte
konsolidierte Staatsschuld.
War das vermittelnde Bankhaus gewiß, daß das Publikum zumindest einen Teil
des zu placierenden Betrages in kurzer Zeit aufnehmen werde, dann lag auch kein Bedenken
 vor, unmittelbar nach Abschluß des Vertrages der kreditbedürftigen Finanzverwaltung
 einen Vorschuß auf die erwarteten Eingänge zu leisten. In dem Maße, in
dem die Bankhäuser infolge der zahlreichen, in kurzen Zwischenräumen aufeinanderfolgenden
 Emissionen mit immer größerer Sicherheit die Aufnahmefähigkeit des Publikums
 und dessen Interesse für die Emissionen der einzelnen Staaten zu beurteilen gelernt
 hatten, und in dem Maße, in dem ihre eigene Kapitalkraft gewachsen war, konnten
auch diese Vorschüsse mit immer größerer Sicherheit und mit einer immer größeren
Quote des zur Placierung übernommenen Gesamtbetrages geleistet werden, bis schließlich,
 noch vor Ablauf des 18. Jhs., die Form des Vorschusses mehr und mehr durch sofortige
 Entrichtung der Gegenwerte seitens des die Anleihe nun für eigene Rechnung
übernehmenden Bankhauses ersetzt wurde. Die Finanzierungstechnik kehrt so scheinbar
 zurück zu den älteren, im Zeitalter der Fugger üblichen Methoden: wieder übernehmen
 die Bankiers als berufsmäßige Geldgeber die Anleihen für eigene Rechnung,
doch nicht mehr, und darin liegt der entscheidende Unterschied, um sie selbst als
dauernde Anlage zu behalten, sondern nun in der Gewißheit, die Anleihenstitel in kürzester
 Frist an das Publikum weiter begeben zu können. Ihren Gewinn suchen sie nicht
mehr in der Differenz zwischen dem Zinsertrage der Staatsschuldverschreibungen und
der ihnen obliegenden Verzinsung der fremden Gelder, sondern in der Differenz zwischen
dem niedrigeren Uebernahme- und dem höheren Emissionskurse.

$ 11. Ausblick ins 19. Jahrhundert.

Die noch in das Zeitalter des werdenden modernen Staates und des Frühkapitalismus
 fallende Entwicklung der Organisation des öff. Kredites ist in den Jahrzehnten
der französischen Revolution und der napoleonischen Kriege zu einem ersten Abschluß
gekommen. Wiewohl seither der Raum der Weltgeschichte sich weitete, die Nationalstaaten
 sich zu Imperialreichen streckten, haben sich doch die damals ausgebildeten
Organisationsformen nicht nur den Ansprüchen der auf den Abschluß der napoleonischen
Kriege folgenden Periode der großen Staatsanleihen, sondern auch denen der kreditbedürftigen
 Staaten im Zeitalter des Hochkapitalismus gewachsen gezeigt. Eigene organisatorische
 Leistungen, die den Charakter prinzipieller Neuerungen hätten, hat das
19. Jh. nicht aufzuweisen. Neue Typen der Staatschuldverschreibungen, die den niederländischen,
 französischen und englischen Financiers des 18. Jhs. unbekannt gewesen
wären, sind nicht zur Ausgabe gekommen, und die organisatorischen Grundlagen der
bankmäßigen Vermittlung zwischen den kapitalbedürftigen Staaten und dem anlage-
            
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