$ 10. Geldgeber und Vermittler im 17. und 18. Jahrhundert. 511
für Partialen einer kaiserlichen Generalobligation, die durch Vermittlung der Firma Gebr. Bethmann
in Frankfurt a, M. placiert wurden) brachte u. a. zum Ausdruck, daß die Zinsen, zu deren
Bezug seit Mitte des Jahrhunderts regelmäßig Kupons beigegeben wurden, und nach Ablauf
der Darlehensdauer das Kapital an der Kasse dieses Bankhauses zahlbar sind. Die Verpflichtung,
den ganzen, in der Generalobligation festgesetzten Betrag innerhalb einer bestimmten Frist zu
placieren, übernahm das vermittelnde Bankhaus nicht; Monate, ja gelegentlich selbst Jahre
konnten vergehen, ehe dieser Betrag im Publikum untergebracht war, und nicht selten trat der
Fall ein, daß nur ein Teil des in Aussicht genommenen Betrages placiert werden konnte. Das
vermittelnde Bankhaus war lediglich verpflichtet, die nach Maßgabe des Absatzes von Partialobligationen
eingehenden Kapitalbeträge an die von der Finanzverwaltung bezeichnete Stelle
abzuführen, wogegen die Finanzverwaltung ihrerseits natürlich nur für den Teil des Anleihensbetrages,
für welchen Partialobligationen ausgegeben wurden, die Zinsbetreffnisse und bei Ablauf
der Darlehensdauer das Kapital bereitzustellen hatte. Für ihre Vermittlung erhielten die Bankhäuser
eine Placierungskommission, die sich zwischen 1% und 3% bewegte, 1 bis 1% % Kuponseinlösungskommission
und %% Kommission bei Rückzahlung des Kapitals,
Bei all ihrer Schwerfälligkeit hat diese Technik doch die Ausbildung einer sehr
leistungsfähigen internationalen Absatzorganisation angebahnt. Sie bot den Bankhäusern
die Möglichkeit, an der Deckung des öffentlichen Kreditbedarfes mitzuwirken,
ohne deshalb, wie ihre Vorgänger im Zeitalter der Fugger, eigenes oder unter eigener
Haftung im Geschäft arbeitendes fremdes Kapital den Gefahren des öff. Kredites, zumindest
der Immobilisierungsgefahr auszusetzen; sie bot dem anlagesuchenden Publikum
in bequemster Form die Möglichkeit der Kapitalanlage in Staatsschuldverschreibungen;
und sie hat zugleich die Voraussetzungen erfolgreicher Inanspruchnahme ausländischer
Geldmärkte und des modernen internationalen Effektenhandels geschaffen. Denn nun
war der einzelne Anlagesuchende nicht mehr darauf angewiesen, sich selbst ein Urteil
über die Kreditwürdigkeit eines Staates und über die Zulänglichkeit eines ihm vielleicht
selbst dem Namen nach nicht bekannten Unterpfandes zu bilden; er durfte voraussetzen,
daß diese Prüfung durch das ihm wohlbekannte heimische Bankhaus, zu dessen
Inhabern er persönlich Vertrauen hatte, erfolgt war, und er sah in der Empfehlung dieses
Bankhauses und in dessen Unterschrift auf der Partialobligation oder auf dem Prospekt
die für ihn wesentlichen Garantien der Sicherheit; ‚,Viele, die für eine bloße Staatsobligation
ihr Geld herzuleihen Bedenken getragen hätten‘, haben sich zu der durch Gebr.
Bethmann, 1778, durchgeführten kaiserlichen Subskriptionsanleihe gedrängt und sogar
einige Gulden Aufgeld für die „„Bethmannischen Obligationen‘ bezahlt, „um ihr Geld
mit solcher Sicherheit für Kapital und Zinsen auszuleihen‘“. Um-die Mitte des 18. Jhs.
war in den damaligen Zentren des Geldhandels, Amsterdam, Frankfurt a. M., Hamburg,
Genua, Genf, Augsburg, aber auch an den meisten kleineren Plätzen eine Anzahl angesehener
Bankhäuser tätig, die entweder selbst Partialobligationen ausgaben oder solche
für Rechnung ihrer Geschäftsfreunde placierten, und die fast immer in der Lage waren,
dem anlagesuchenden Publikum Obligationen verschiedenster Staaten zur Wahl anzubieten.
Noch vor Ablauf des 18, Jhs. sind einzelne Staaten dazu übergegangen, größere
Anleihensbeträge selbst in Partialobligationen zu zerlegen, die durch Vermittlung derselben
Bankhäuser placiert wurden; damit war auch die Möglichkeit gegeben, Partialen
desselben Anleihens auf verschiedenen Plätzen durch eine Mehrzahl von Bankhäusern
im Publikum abzusetzen (z. B. dänische Anleihe von 1757, ausgegeben in Hamburg
und in Amsterdam), womit der Typus der „internationalen Emission“ ausgebildet war.
Welcher Leistungen diese Organisation fähig war, sei der einen Angabe entnommen,
daß ein einziges der beteiligten Bankhäuser, allerdings das bedeutendste in Frankfurt
a. M., Gebr. Bethmann, in der Zeit zwischen 1778 bis zum Wiener Kongreß österreichische
Obligationenanleihen im Gesamtbetrage von rund 42% Millionen fl., und Anleihen
anderer Schuldner, meist deutscher Landesherren, aber auch außerdeutscher Staaten,
z. B. Dänemark und Schweden, deutscher und ausländischer Städte im Betrage
von 2,9 Mill. Taler, 34%, Mill. fl. und 1,6 Mill. Fr. placiert habe. Gleichviel ob die
Partialobligationen von einem Bankhaus auf Grund einer Generalobligation, oder ohne
eine solche unmittelbar vom Schuldner ausgegeben wurden, in beiden Fällen war mit
der Partialobligation eine tiefgreifende und folgenreiche Wandlung in der Struktur des
Gläubigerkreises vollzogen: an die Stelle von wenigen großen, mit der Finanzverwaltung
unmittelbar verhandelnden Gläubigern ist eine anonyme Masse kleiner Anlagesuchender
getreten, mit der Internationalisierung geht eine Demokratisierung des öff. Kredites