Metadata: Preußisches Landbuch

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Institut der barmherzigen Schwestern zu Mettlach (Merzig). 
Die vier Schwestern beschäftigen sich mit Pflege armer Kranken, Ele 
mentar- und Näh-Unterricht. 
Institut der barmherzigen Schwestern zu Münster. 
Eine Privat-Familien-Stiftung, von der t Gräfin Sophie Charlotte 
Eleonore zu Stolbcrg-Stolberg geb. Gräfin v. Redern 1839 
errichtet und dotirt. Die Oberaufsicht über die Stiftung wurde den 
männlichen Abkömmlingen übertragen. Die innere Leitung der Anstalt 
führt ein Direktor, dem die Annahme und die Entlassung der barm 
herzigen Schwestern, die Wahl der Oberin, überhaupt die Entscheidung 
in allen Angelegenheiten zusteht, welche sich auf die Leitung und Dis 
ciplin der Anstalt in geistlicher Hinsicht beziehen. Die Verwaltung 
des Vermögens ist einem Kuratorium übertragen, welches außer 
dem gedachten Direktor aus dem jedesmaligen Stammhalter der Gräf 
lich Drost eschen Familie zu Münster und aus dem jedesmalige« 
Pfarrer zu St. Ludger bestehen soll. 
Institut der barmherzigen Schwestern zu Paderborn. 
1841 von dem Bischöfe Frhrn. v. L edebur-Wicheln (s. d.) begründet 
und mit einer Rente dotirt. Bgl. Dämmers. 
Institut für Kirchen-Musik. 
Im Jahre 1822 zu Berlin begründet, bezweckt diese Anstalt die musi 
kalische Ausbildung junger Leute zu Organisten und Musiklehrern an 
Gymnasien und Seminarien. Unterrichts-Gegenstände sind: Orgel- 
und Klavierspiel, Theorie der Musik, Gesang-Unterricht, Geschichte der 
Musik und der Orgel, und Vokal- und Instrumental-Uebungen zur 
Ausführung klassischer Musikwerke. Der Kursus währt ein Jahr, wird 
aber zweckmäßig auf 2 Jahre verlängert, um sowohl im Orgel- und 
Klavierspiel, als in der Komposition die möglichste Ausbildung zu er 
reichen. Zahl der ordentlichen Zöglinge 20; außerdem können bis 
6 Hospites dem theoretischen Unterrichte beiwohnen. Um aufgenommen 
zu werden, muß man entweder ein Gymnasium bis Secunda besucht 
oder das Wahlfähigkcitszcugniß bei dem Abgänge von einem Seminar 
erhalten haben. Der Aspirant darf nicht unter 17 Jahren alt sein; 
man setzt bei ihm eine solide Fertigkeit im Klavierspiel voraus, und 
daß er seinen Beruf für die Musik durch Zeugnisse darthun kann. 
Das Gesuch um Aufnahme ist bei den Königl. Regierungen anzu 
bringen. Der Unterricht wird unentgeltlich ertheilt; für Wohnung und 
Unterhalt sorgt jeder selbst. Die Anstalt (Direktor und erster Lehrer 
Prof. Bach) steht in Verbindung mit der Akademie der Künste. Nach 
dem Reglement vom 4. Septbr. 1834 erhalten talentvolle Zöglinge 
monatliche Remunerationen von 3—5 Thlr. 
Institut zur Abwehrung der Armuth unter jüdischen Familienvätern in Breslau. 
Die Errichtung desselben wurde von Jonas Fränkel (s. d.) letztwillig 
angeordnet, damit achtbare, der Unterstützung würdige Familienväter 
israelitischen Glaubens gegen 2 pCt. Zinsen pro anno ein Darlehn
	        
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