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Institut der barmherzigen Schwestern zu Mettlach (Merzig).
Die vier Schwestern beschäftigen sich mit Pflege armer Kranken, Ele
mentar- und Näh-Unterricht.
Institut der barmherzigen Schwestern zu Münster.
Eine Privat-Familien-Stiftung, von der t Gräfin Sophie Charlotte
Eleonore zu Stolbcrg-Stolberg geb. Gräfin v. Redern 1839
errichtet und dotirt. Die Oberaufsicht über die Stiftung wurde den
männlichen Abkömmlingen übertragen. Die innere Leitung der Anstalt
führt ein Direktor, dem die Annahme und die Entlassung der barm
herzigen Schwestern, die Wahl der Oberin, überhaupt die Entscheidung
in allen Angelegenheiten zusteht, welche sich auf die Leitung und Dis
ciplin der Anstalt in geistlicher Hinsicht beziehen. Die Verwaltung
des Vermögens ist einem Kuratorium übertragen, welches außer
dem gedachten Direktor aus dem jedesmaligen Stammhalter der Gräf
lich Drost eschen Familie zu Münster und aus dem jedesmalige«
Pfarrer zu St. Ludger bestehen soll.
Institut der barmherzigen Schwestern zu Paderborn.
1841 von dem Bischöfe Frhrn. v. L edebur-Wicheln (s. d.) begründet
und mit einer Rente dotirt. Bgl. Dämmers.
Institut für Kirchen-Musik.
Im Jahre 1822 zu Berlin begründet, bezweckt diese Anstalt die musi
kalische Ausbildung junger Leute zu Organisten und Musiklehrern an
Gymnasien und Seminarien. Unterrichts-Gegenstände sind: Orgel-
und Klavierspiel, Theorie der Musik, Gesang-Unterricht, Geschichte der
Musik und der Orgel, und Vokal- und Instrumental-Uebungen zur
Ausführung klassischer Musikwerke. Der Kursus währt ein Jahr, wird
aber zweckmäßig auf 2 Jahre verlängert, um sowohl im Orgel- und
Klavierspiel, als in der Komposition die möglichste Ausbildung zu er
reichen. Zahl der ordentlichen Zöglinge 20; außerdem können bis
6 Hospites dem theoretischen Unterrichte beiwohnen. Um aufgenommen
zu werden, muß man entweder ein Gymnasium bis Secunda besucht
oder das Wahlfähigkcitszcugniß bei dem Abgänge von einem Seminar
erhalten haben. Der Aspirant darf nicht unter 17 Jahren alt sein;
man setzt bei ihm eine solide Fertigkeit im Klavierspiel voraus, und
daß er seinen Beruf für die Musik durch Zeugnisse darthun kann.
Das Gesuch um Aufnahme ist bei den Königl. Regierungen anzu
bringen. Der Unterricht wird unentgeltlich ertheilt; für Wohnung und
Unterhalt sorgt jeder selbst. Die Anstalt (Direktor und erster Lehrer
Prof. Bach) steht in Verbindung mit der Akademie der Künste. Nach
dem Reglement vom 4. Septbr. 1834 erhalten talentvolle Zöglinge
monatliche Remunerationen von 3—5 Thlr.
Institut zur Abwehrung der Armuth unter jüdischen Familienvätern in Breslau.
Die Errichtung desselben wurde von Jonas Fränkel (s. d.) letztwillig
angeordnet, damit achtbare, der Unterstützung würdige Familienväter
israelitischen Glaubens gegen 2 pCt. Zinsen pro anno ein Darlehn