fullscreen: Tote und lebendige Wissenschaft

270 Die katholischen und verwandten Schulen in der Gegenwart 
vollziehenden Schmälerung oder gar dem Verluste des Wohl 
standes“ x ). 
ad b). Damit eine Volkswirtschaft fortschreite und ge 
deihe, bedarf sie neben dem Freiwaltenlassen der Naturgesetze 
gewissenhafter Beobachtung der „wirtschaftlichen Gebräuche“. 
Damit ist gemeint, was Le Play die Pflichten des Patronage 
nennt 2 ). 
ad c). Die französische Nationalökonomie läßt die staat 
liche Einmischung ins Wirtschaftsleben nur dann zu, wenn die 
individuelle und kollektive Initiative bestehenden Schäden und 
Mißbräuchen gegenüber ohnmächtig und fruchtlos ist. Für 
die Zentralgewalt vindiziert sie nur jene Funktionen, die von 
der Gemeinde und der Provinz nicht erfüllt werden können 3 ). 
Die Einmischung der öffentlichen Gewalt ins Wirtschafts 
leben vollzieht sich in der Hauptsache auf den Gebieten der 
Finanz-, der Handels- und der Sozialpolitik. In der Finanz 
politik steht die französische Schule nach Béchaux auf dem 
Boden des in Frankreich bestehenden Ertragssteuersystems; in 
der Handelspolitik bekennt sie sich zu Leroy-Beaulieus Sy 
stem der Handelsverträge, in der Sozialpolitik deckt sich ihr 
Standpunkt mit demjenigen des (von der Brüsseler Le Play 
gesellschaft inspirierten) belgischen Staates. „Alle belgischen 
sozialpolitischen Gesetze über Familie und Herd, Arbeit, Arbeits 
lohn und Genossenschaftswesen stehen auf dem Boden der in 
dividuellen Freiheit“ 4 ). Béchaux gibt Frankreich den Rat, 
sich in der Regelung der Sozialversicherung dem Vorgehen 
Belgiens anzuschließen und sich von dem deutschen Zwangs 
system fern zu halten 5 ). Was endlich das schwierige Problem 
des internationalen Arbeiterschutzes betrifft, so steht ihm die 
französische Schule abwartend gegenüber. Sympathisch ist ihr 
dabei, daß die völkerrechtliche Entwicklung notwendig mäßigend 
auf den modernen Staatsimperialismus wirken muß 6 ). 
b ibid. Buch II, Kap. 1, p. 25 ff. 
2 ) ibid. p. 42 ff. 
s ) ibid. Buch II, Kap. 3, p. 58 ff. 
4 ) ibid. p. 128. 
5 ) ibid. p. 128. 
6 ) ibid. p. 143 ff.
	        
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