Full text : Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Rortgual

3Zollvorfchriften. .

Zulluorfriften für Multer:; .
Roffrei find, Muiter von Waren, wenn die Bollgebühren nicht
über 800 Mei8 ausmachen (außaenonımen berarbeiteter Tabak).

Mufter in Briefen:
Geichloffene Briefe einfchl. Wertbriefe mit anllpflichtigent
SXnhalt Hnd aulälfic. Ferner Können Gegenitände bon
Inäkiaem Sandelawert als Warenproben verfandt werden,

Mufter aegen Zollhinterlenung:
%ür Warenmuiter it die Einfuhr auf Beit geltattet, d. 9.
Muiter können unter acwilien Vorausiebungen genen Hinterfeauna
 des Bolles der bei der Wiederausfuhr innerhalb der
vorneichriebenen Reit eritattet wird. eingeführt werden.
„Is Muiter dürfen nur Tolche Waren nach Portugal auf
Zeit eingeführt werden, die Warenthpen daritellen, untereinander
 unaleich find und deren Amed als Multer augen fDeinich
 üt. Sie mühen bei der Einfuhr aolamtlich derart gefennzeichnet
 oder in den Verzollungspabieren fo  beichrieben
werden. dak fie bei der Wiederausfuhr ohne Schwierigkeiten
wiedererfannt werden füönnen. Beim Wiedberausgange werden
fämtlihe Reichen uf, mieder entfernt. Die Rücsahlung der
binterleaten  Bollaefälle erfolat nur dann, menn aus den
Ausganasabfertiqungspabieren Gervornaeht, bdak allen aefebfichen
 Anforderungen acndiat it.

Multer von Handlungsreifenben: .
Bei Muitern zollpflichtiger Waren, die von deutihen
Gandlungsreitenden mitgeführt und au zZeitweiliger
Ginfuhr dem Bollamt vornelent werden, wird von der Unbringung
 neuer Stempel oder Erfennungszeichen
 der portugiefifjhen Zollämter abgefehen, wenn
lie mit Stempel und Griennungsseichen der deutichen Zollämter
 verfehen find, ausgenommen jedoch im Falle, dak Diele
Stempel und Erfennunagszeihen vermiicht find oder nicht
für aenlinend anaefeben werden, um die Muiter Dei ihrer
Wiederausfuhr au identifisieren. Sin meidhes Verfahren
fommt bei den deutidhen BZollämtern Dbezüglih der von
bortuniefiichen Handlungsreifenden mitgeführten Muiter zur
Anwendung.

3ullbehandlung von Neparationslieferungen:
Befondere Beftimmungen für die Verzollung der deutfehen
Yedarationalkieferungen find bisher nicht erlaffen mworben.
            
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