Nicaragua
Nicaragua. ;
Bertragsverhältnis:
Gegenfeitige Meiltbeglinftiqung, Freundfchafts-=, HanbelS.-,
Schiffahrtä=- und Konfularvertrag vom 4. Nebruar 1896.
Nblauf 3 Monate nach RAündiauna.
Deutfche Konfulate:
Qeon (V), Managua (K), Matagalpa (V).
Sefhäftsfprache:
DEE (eventl. enalifch).
Beriandvorichriften.
Zollinhaltserflärungen:
Beizufügen find über Hamburg (Seeweg) eine, Über
Niederlande und England 2, über Belgien 3 fFranasfiiche
Aolinhaltsertlärungen.
Ronfulatsfakturen:
Für ale Sendungen find vorgefchriebene Konfukatsfakturen
erforderlich, die in fechSfacher Ausfertigung in fpanifcher
Sprahe mit Wertangabe in U.S.A-Doklar-Währung ein:
zureichen find... Auf einer und derfelben Faktıra darf nur
eine Marle erfheinen. Die Beglaubigung der Verlade-
bapiere hat {tet3 im VerjchijfungsShafen zu erfolgen.
„In jeder Konfulat8faktura muß der Inhalt eines Pad-
HüceB im einzelnen angegeben und außerdem das RKoh-
gewicht, daZz Meingewicht und der Wert der verfchiedenen
Waren enthalten fein. Bei der Befchreibung der Waren
jo die Menge in kaufmännifjchen Maßen und Gewichten
außgedrüct werden. Unter Rohgewicht verfteht man Das
Gewicht der Waren mit volljtändigem Einfluß der inneren,
äußeren oder unmittelbaren Berpadungen, Neberzüage, Be-
hältniffe, Ummiclungen, Berfhnäirungen und Umhülungen
aller Art, worin die Waren hei der Verichiffung enthalten.
aufbewahrt oder verpadt find.
— In das Reingewicht einer Ware find keinerlei gewöhn-
liche VBerpacdungen, Ueberzüge ufiy. eingefloffen, Darin
zingefchkojfen find jedoch alle inneren oder unmittelbaren
Behältnifie, einfhkießlichH Karton, Pappe, Holz oder andere
Materialien, an die die Waren geheftet find. AZ Teile
de8 unmittelbaren Behältniffes darf weder angefehen noch
in das Rohgemwicht einge[AOloffen merden: 10fe8 Stroh,
Rapier, Holzwolle oder andere ähnliche Materialien, weldhe
zwifdhen der äußeren Hülle und dem unmittelbaren Behält:
ni8 zum Schuß der Waren eingelegt find. DAS Gewicht
muß in ilvaramm oder deffen ruchteiken auzZaedrückht
merben,
&8 wird noch darauf Hingemwieren, daß Die Angabe des
Urfprungslandes mur dann erforderlich ift, wenn e8 fi um
Waren nichtdeutfchen Urlprungs Handelt, Die aber ab
deutichen Nerichtitunagahäfen zur Berladung aelanaen.
Boftpakete:
Yür Sendungen, deren Wert 50 Dollar überfteigt, {ft eine
Ronfulatsfaktura erforderlich. Poftfakiuren werden unent-
zeltlich Legalkifiert. Die Bejchafiung von Ionfıutlarifih De
Maubigten Redhnungen für Pojtpakete ift nicht unbedingt
nötig, aber zu empfehlen, um zu vermeiden, daß bei „aD
vakorem“ zu verzollenden Sendungen ein zu hoher Wert
von der nicaragkanifdhen Zollbehörde angefebt wird. Dem
nicaraguanifchen Konful find zur Beglaubigung fech8
Durchfchriften vorzulegen; hiervon behält drei der Konfuk,
yivei find von dem Empfänger fogleidh unmittelbar zu
überfenden, und eime verbleibt dem AÄAbfender.
Markierungsvorfchriften:
Die auf einem und demfelben Konnoffement zur Berladung
gelangenden Frachtjtücke müffen ftet8 gleiche Markierung
tragen; e8 find möglichft fortlaufende Nummern 3uU Der-
WENDEN.
x onfulatsgebülhren:
Kür die Beglaubigung der Konnoffemente merden Sebühren
im Höhe von 3 DolarZ erhoben. Die Beglaubigung von
Urfprungszeugniffen erfolgt tojtenlos, Für die Beglaubi:
gung von Konfulatsfakturen für SchiffSfendungen al8 auch
für Pojtfendungen find al8 Konfulatshonorar 30 v. H. zu
erheben auf die Konfulategebühren, die am Beitimmungs-
prt vereinnahmt iverben.
Sollvorfichriften.
3ellvorfchriften für Diniter: 5 .
Waren, die al8 Muiter einaeführt werden, find zollpflichtig,
ausgenommen Gengenitände, die nad Anfkicht des RAollver-
wWalter8 feinen SGandelamert haben
Mufter im Reifeverfehr:
Die Einfuhr von Mufternm ohne Zolwlentrichtung darf geiltattet
werden, wenn der Handlunagsreifende dem Hollverwalter eine
aenügende Vürgichaft leiltet und fich zur Hahlunag des Sin-
fuhrzolles für den Wall verpflichtet, Daß er die Multer nicht
innerhalb. einer vom Bollberwalter feitnefeßten, anaemeffenen
#xrift wieder ausführt, In dem WVerpflichtungstch:in find
Urfprung Gattung NRohnewicht und alle anderen Einzelheiten
anzugeben. die die Yowlbeamten Für nötig erachten.
Handlungsreijende, die unbekannt und deshalb nicht im:
itande find. die geforderte Büraichaft ‚zur Sicheritellung des
Sinfuhraolles für Muiter au leitten, Iönnen den Zollbetrag
beim Rollamte aeaen Empfannsbelcheininung hinterlenen, Der
hinterleate Betran wird aurücgezahlt, wenn durch Vorlage von
Schriftitücen die Wiederanstuhr der Mutter nachaewieien
mir
ioNpflichtine Briefe: |
%ür einaeichriebene Brieffendungen, beionberg Bädchen
(Miufter ohne Wert), wird eine Zollitrafe von 100 Prog, der
Bollnebühren erhoben, wenn He wertvolle Gegenitände ent-
balten und ihre Ankunft nicht dor ihrem Gintreffen beim
Noftamt des Sinfuhrhafens dem betreffenden Rollamt fchrift-
ich anaemeldet worden Hit
Urfprungszeugniffe:
Auf Grund de8 beftehenden VFreundfchafts-, Handels-,
Schiffahrt8- und Konfularvertrages zwifchen dem deutfhen
Reich und der Republik NMicarayıra vom 4. Februar 1896
find für die verfchiedenen deutichen Srzeugniffe hei Der
Einfuhr in Nicaragua Urfprungszeugniffe vorzulegen, Da«
Mit die Zollermäßigung von 25 Prozent der IM Aolltarif
angegebenen Sinfugrzoljäge zur Anredhnung gelangt.
‚Für welde Waren Urfprungszeugniffe notwendig find,
erteilt die HandelSkaminer Auskunft. Die Urjprungszeug-
nifje {ind auf vorgejdhriebenen Formularen der HandelS-
fammer und dem Aonfulat zur Bealaubiqung vorzuleaen.
Ronnoffemente: En ; erden
Die SKonnoffertente müffen Fonfularifd A neisfatturen
und dürfen in Uebereinjtimmung mit den wei gezeichnete
tet nur eine Marke tragen. &€3 priien Si onfulat ein:
KXonnojfjemente (davon ein Original) dem
gereicht mervden.