Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Nicaragua 
Nicaragua. ; 
Bertragsverhältnis: 
Gegenfeitige Meiltbeglinftiqung, Freundfchafts-=, HanbelS.-, 
Schiffahrtä=- und Konfularvertrag vom 4. Nebruar 1896. 
Nblauf 3 Monate nach RAündiauna. 
Deutfche Konfulate: 
Qeon (V), Managua (K), Matagalpa (V). 
Sefhäftsfprache: 
DEE (eventl. enalifch). 
Beriandvorichriften. 
Zollinhaltserflärungen: 
Beizufügen find über Hamburg (Seeweg) eine, Über 
Niederlande und England 2, über Belgien 3 fFranasfiiche 
Aolinhaltsertlärungen. 
Ronfulatsfakturen: 
Für ale Sendungen find vorgefchriebene Konfukatsfakturen 
erforderlich, die in fechSfacher Ausfertigung in fpanifcher 
Sprahe mit Wertangabe in U.S.A-Doklar-Währung ein: 
zureichen find... Auf einer und derfelben Faktıra darf nur 
eine Marle erfheinen. Die Beglaubigung der Verlade- 
bapiere hat {tet3 im VerjchijfungsShafen zu erfolgen. 
„In jeder Konfulat8faktura muß der Inhalt eines Pad- 
HüceB im einzelnen angegeben und außerdem das RKoh- 
gewicht, daZz Meingewicht und der Wert der verfchiedenen 
Waren enthalten fein. Bei der Befchreibung der Waren 
jo die Menge in kaufmännifjchen Maßen und Gewichten 
außgedrüct werden. Unter Rohgewicht verfteht man Das 
Gewicht der Waren mit volljtändigem Einfluß der inneren, 
äußeren oder unmittelbaren Berpadungen, Neberzüage, Be- 
hältniffe, Ummiclungen, Berfhnäirungen und Umhülungen 
aller Art, worin die Waren hei der Verichiffung enthalten. 
aufbewahrt oder verpadt find. 
— In das Reingewicht einer Ware find keinerlei gewöhn- 
liche VBerpacdungen, Ueberzüge ufiy. eingefloffen, Darin 
zingefchkojfen find jedoch alle inneren oder unmittelbaren 
Behältnifie, einfhkießlichH Karton, Pappe, Holz oder andere 
Materialien, an die die Waren geheftet find. AZ Teile 
de8 unmittelbaren Behältniffes darf weder angefehen noch 
in das Rohgemwicht einge[AOloffen merden: 10fe8 Stroh, 
Rapier, Holzwolle oder andere ähnliche Materialien, weldhe 
zwifdhen der äußeren Hülle und dem unmittelbaren Behält: 
ni8 zum Schuß der Waren eingelegt find. DAS Gewicht 
muß in ilvaramm oder deffen ruchteiken auzZaedrückht 
merben, 
&8 wird noch darauf Hingemwieren, daß Die Angabe des 
Urfprungslandes mur dann erforderlich ift, wenn e8 fi um 
Waren nichtdeutfchen Urlprungs Handelt, Die aber ab 
deutichen Nerichtitunagahäfen zur Berladung aelanaen. 
Boftpakete: 
Yür Sendungen, deren Wert 50 Dollar überfteigt, {ft eine 
Ronfulatsfaktura erforderlich. Poftfakiuren werden unent- 
zeltlich Legalkifiert. Die Bejchafiung von Ionfıutlarifih De 
Maubigten Redhnungen für Pojtpakete ift nicht unbedingt 
nötig, aber zu empfehlen, um zu vermeiden, daß bei „aD 
vakorem“ zu verzollenden Sendungen ein zu hoher Wert 
von der nicaragkanifdhen Zollbehörde angefebt wird. Dem 
nicaraguanifchen Konful find zur Beglaubigung fech8 
Durchfchriften vorzulegen; hiervon behält drei der Konfuk, 
yivei find von dem Empfänger fogleidh unmittelbar zu 
überfenden, und eime verbleibt dem AÄAbfender. 
Markierungsvorfchriften: 
Die auf einem und demfelben Konnoffement zur Berladung 
gelangenden Frachtjtücke müffen ftet8 gleiche Markierung 
tragen; e8 find möglichft fortlaufende Nummern 3uU Der- 
WENDEN. 
x onfulatsgebülhren: 
Kür die Beglaubigung der Konnoffemente merden Sebühren 
im Höhe von 3 DolarZ erhoben. Die Beglaubigung von 
Urfprungszeugniffen erfolgt tojtenlos, Für die Beglaubi: 
gung von Konfulatsfakturen für SchiffSfendungen al8 auch 
für Pojtfendungen find al8 Konfulatshonorar 30 v. H. zu 
erheben auf die Konfulategebühren, die am Beitimmungs- 
prt vereinnahmt iverben. 
Sollvorfichriften. 
3ellvorfchriften für Diniter: 5 . 
Waren, die al8 Muiter einaeführt werden, find zollpflichtig, 
ausgenommen Gengenitände, die nad Anfkicht des RAollver- 
wWalter8 feinen SGandelamert haben 
Mufter im Reifeverfehr: 
Die Einfuhr von Mufternm ohne Zolwlentrichtung darf geiltattet 
werden, wenn der Handlunagsreifende dem Hollverwalter eine 
aenügende Vürgichaft leiltet und fich zur Hahlunag des Sin- 
fuhrzolles für den Wall verpflichtet, Daß er die Multer nicht 
innerhalb. einer vom Bollberwalter feitnefeßten, anaemeffenen 
#xrift wieder ausführt, In dem WVerpflichtungstch:in find 
Urfprung Gattung NRohnewicht und alle anderen Einzelheiten 
anzugeben. die die Yowlbeamten Für nötig erachten. 
Handlungsreijende, die unbekannt und deshalb nicht im: 
itande find. die geforderte Büraichaft ‚zur Sicheritellung des 
Sinfuhraolles für Muiter au leitten, Iönnen den Zollbetrag 
beim Rollamte aeaen Empfannsbelcheininung hinterlenen, Der 
hinterleate Betran wird aurücgezahlt, wenn durch Vorlage von 
Schriftitücen die Wiederanstuhr der Mutter nachaewieien 
mir 
ioNpflichtine Briefe: | 
%ür einaeichriebene Brieffendungen,  beionberg Bädchen 
(Miufter ohne Wert), wird eine Zollitrafe von 100 Prog, der 
Bollnebühren erhoben, wenn He wertvolle Gegenitände ent- 
balten und ihre Ankunft nicht dor ihrem Gintreffen beim 
Noftamt des Sinfuhrhafens dem betreffenden Rollamt fchrift- 
ich anaemeldet worden Hit 
Urfprungszeugniffe: 
Auf Grund de8 beftehenden VFreundfchafts-, Handels-, 
Schiffahrt8- und Konfularvertrages zwifchen dem deutfhen 
Reich und der Republik NMicarayıra vom 4. Februar 1896 
find für die verfchiedenen deutichen Srzeugniffe hei Der 
Einfuhr in Nicaragua Urfprungszeugniffe vorzulegen, Da« 
Mit die Zollermäßigung von 25 Prozent der IM Aolltarif 
angegebenen Sinfugrzoljäge zur Anredhnung gelangt. 
‚Für welde Waren Urfprungszeugniffe notwendig find, 
erteilt die HandelSkaminer Auskunft. Die Urjprungszeug- 
nifje {ind auf vorgejdhriebenen Formularen der HandelS- 
fammer und dem Aonfulat zur Bealaubiqung vorzuleaen. 
Ronnoffemente: En ; erden 
Die SKonnoffertente müffen Fonfularifd A neisfatturen 
und dürfen in Uebereinjtimmung mit den wei gezeichnete 
tet nur eine Marke tragen. &€3 priien Si  onfulat ein: 
KXonnojfjemente (davon ein Original) dem 
gereicht mervden.
	        
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