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Schiffbau.
sind sie nach den Raaen, welche sie bewegen, benannt, z. B. Großmarsbrasse. Zum seit
lichen Feststellen der Gaffeln dienen die Geerden, Taue, die an der Piek der Gaffel be
festigt sind. Die Gaffeln werden durch sogenannte Fallen an ihrer Stelle gehalten, die
Klaue durch das Klaufall, welches nach der Hinterkante des Marses und von dort an
Deck geleitet ist, die Piek durch das Piekfall; es reicht von der Piek über einen oder
mehrere Blöcke am Top des Mastes an Deck. Zum Heißen oder Fieren der Raaen dient
eine Kette oder ein Tau in Verbindung mit einer Talje, das sogenannte Drehreep,
während die Stengen entsprechend durch das Stengewindreep geheißt und gefiert werden.
Drehreep und Windrecp laufen meist über einen am Mast bezw. der Stenge aufgehängten
Block und durch eine in der Stenge in einem Scheibgatt gelagerte Scheibe.
Der größte Teil der Segel wird an zwei Rundhölzern, an zwei Raaen oder an
der Gaffel und dem Baum ausgespannt, und zwar ist das Oberliek der Segel stets an der
oberen Raa bezw. der Gaffel angereiht. Das Unterliek wird durch die Schote und den
Hals ausgespannt. Die Schote, ein Tau oder eine Talje, sitzt bei Schratsegeln an dem
hinteren, unteren, bei Raasegeln an demjenigen Schothorn, welches bei angebraßter Raa
nach hinten weist. Der Hals ist bei Schratsegeln an dem vorderen, unteren Halslegel,
bei den Raasegeln an dem unteren, vorderen Brillenlegel bei angebraßter Raa befestigt.
Die Bulienen nebst Spruten dienen dazu, das Luvliek eines Untersegels beim Amwinde
segeln nach vorn zu spannen. Die Geitaue oder Dempgordings dienen zum Aufholen der
Gaffelsegel an den Mast, die Bauch- oder Nockgordings zum Aufholen des Fußlieks bezw.
des stehenden oder Seitenlieks von Raasegeln an die obere Raa, so daß die Segel
gardinenartig herunterhängen. Die Refftalje erleichtert das Reffen, d. h. das Verkleinern
der Segel und wird mittels derselben der Refftakellegel nach der Raanock gespannt. Zum
Beschlagen der gerefften Segel dienen dünne Taue, die Beschlag- oder Reffzeisinge. Sind
die Gaffelsegel an der Gaffel nicht fest angereiht, so wird das Piekohr des Segels durch
den Einholer bezw. Ausholer längs der Gaffel an den Mast gezogen bezw. nach der
Gaffelnock ausgeholt. Die Stagsegel haben zum Auf- und Niederziehen ein Fall bezw.
einen Niederholer. Die übrigen Teile des laufenden Guts bestehen aus Tauen —
Läufern — welche in Verbindung mit Blöcken als Flaschenzüge — Taljen, Giens,
Take! — zu den verschiedensten Arbeitsleistungen verwendet werden. Die Blöcke bestehen
aus einem hölzernen bezw. eisernen flachen Gehäuse, in welchem in einer oder mehreren
Öffnungen — Scheibgatten — Rollen mit Hohlkehlung aus Pockholz, Eisen oder Bronze
mittels Bolzen gelagert sind. Zum Befestigen des Blockgehäuses enthält es einen Stropp
oder einen eisernen Beschlag. Nach der Zahl der Scheiben unterscheidet man ein- bis
vierscheibige Blöcke, nach der Form der Gehäuse, Klump-, Leit-, Puppen-, Violin-,
Schulter- und Kinnbackblöcke. Erfolgt die Befestigung des Blocks mittels Haken, so nennt
man ihn einen Hakenblock, wird derselbe mit einem kurzen Steert angeschlagen, so heißt
er Steert- oder Schwanzblock. Hakenblöcke mit Wirbelhaken nennt man Wirbelblöcke.
Das durch Blöcke geschorene Tauende heißt allgemein Läufer. Die Taljen, Takel und
Giens werden zum Einsetzen und Herausnehmen der Masten, Mastgien, zum Heben von
Lasten, wie Geschütze, Boote, Anker, Ladung, sowie zum Bedienen der Takelage, Stag-,
Nock-, Ladetakel u. s. w. in verschiedenster Weise verwendet.
Sind die Masten sowie das Bugspriet eingesetzt, die Stengen, Raaen und Gaffeln
aufgebracht, der Klüverbaum ausgeschoben, ist das stehende Gut aufgelegt und angesetzt,
das laufende Gut eingeschoren, so ist das Schiff auf- oder zugetakelt. Es sind dann nur
noch die Segel anzuschlagen — unterzubinden, um das Schiff nach Beendigung der Aus
rüstung mit Proviant, Ladung u. s. w. seefertig zu machen. Sind die Segel abgeschlagen,
laufendes Gut ausgeschoren, Klüverbaum eingeholt, Raaen an Deck gelegt und die Stengen
gestrichen oder heruntergenommen, stehendes Gut abgenommen, so ist das Schiff abgetakelt.
Die Ausrüstung des Schiffes besteht nun in dem gesamten Inventar, wie Anker
nebst Ketten, Tauwerk, Boote, nautische Instrumente und Flaggen, Segel, Persenninge
sowie die Utensilien für Wohn- und Mannschaftsräume, ferner die Lebensmittel an Brot,
Fleisch und Trockenproviant sowie Trinkwasser und für Dampfschiffe Kohlen und Schmier
materialien u. s. w.