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,Die Herrschaft des Wortes“,
kann ein Zweifel nie herrschen, daß hier ein Hersagen von Worten eintritt!
In diesem Sinne rechtfertigt sich die harmlose Verwendung, die ich diesem
Ausdruck angedeihen lasse.
Gesetzt, es würde mich der Weiterlauf der Kritik dazu führen, die Aus
drücke „Wort“ und „Begriff“ und noch andere, nach der Art ihrer Verwendung
gegenseitig in ein klares Verhältnis zu bringen. Dann würde es offenbar
möglich, dem Ausdrucke „Wort“ eine Definition zu verknüpfen. Nun wäre
es an sich fragwürdig, wenn ich dieser Definition eine rückwirkende Kraft
beilegen wollte, um die logische Strenge der vorhergegangenen Erörterung
zu retten. Dazu läge aber gar kein Anlaß vor, weil unter den oben be
tonten Umständen umgekehrt zu erwarten ist, daß jene Definition es erklärt,
warum man den Ausdruck „Wort“ harmlos verwenden darf, ohne gegen die
logische Strenge zu verstoßen. Das will sagen, die Definition des Ausdruckes
„Wort“ muß ihre eigene Entbehrlichkeit erweisen, sofern es nicht auf jene
besonderen Erwägungen ankommt, die auch diese Definition nötig machen.
Jenes Verhältnis der bloßen Worte, die Artgemeinschaft der Ein
geborenen Fachausdrücke, war als ein Tatbestand aufzufassen, dessen
Erklärung im wesentlichsten Sinne dahinstehen muß. Diese
scharfe Sonderung zwischen Tatbestand und Erklärung ist im Interesse
der Kritik geboten; die Kritik muß auf diese Art ihre Eigenart rein
erhalten, und sich der Versuchungen erwehren, durch die ihr unsere
herkömmlichen Anschauungen gefährlich werden. So scharf aber jene
Sonderung zwischen Tatbestand und Erklärung geboten erscheint, es
ist andererseits höchst wichtig, daß sie überhaupt nur vom Boden dieser
Kritik aus Platz greift. Aus einem Sachverhalt, der nur in Einheit und
Zusammenhang wirklich ist, erscheint da als Tatbestand ausgeschnitten,
was der Kritik auf den ersten Zugriff erreichbar ist; was also von ihrem
Standpunkt aus das Erfahrbare vorstellt. Der Rest, der zurückbleibt,
ist für die Kritik nur auf dem Umwege von allgemeinen Erörterungen
erreichbar, und wäre daher in diesem Sinne als Erklärung nachzutragen.
Ein Verhältnis der bloßen Worte, gleich jener Artgemeinschaft,
kann sozusagen nicht aus sich selber Dasein schöpfen. Es muß ihm
das nähere Verhältnis der Worte zum Denken unterliegen; und in
diesem Falle zum fachlichen Denken. Denn es liegt nahe, daß Worte,
die nach ihrem Gebaren innerhalb einer Sonderwissenschaft vor den
übrigen Worten hervorstechen, insbesondere auch zum fachlichen
Denken ein Verhältnis einhalten, das für andere Worte nicht gilt, und
das in seiner Eigenheit mitbaut an der Eigenart dieses fachlichen, also
hier des nationalökonomischen Denkens.
So wird der sachliche Hintergrund der Eingeborenen Fachausdrücke