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für die auf Grund des Gefellschastsvertrages gelieferten Rüben ge
zahlt worden war. Für Fabriken, die für das Betriebsjahr 1913/14
Verträge über Lieferung von Rüben nicht abgeschlossen hatten, betrug
der Mindestpreis 1,50 Jl für 50 kg Rüben.
Die von der Zentral-Einkaufs-Gesellschaft vorgenommenen Be
standsaufnahmen hatten den Nachweis erbracht, daß die vom Handel
aufgenommenen Zuckermengen im allgemeinen nicht zur Ansammlung
von Beständen verwendet, sondern alsbald den Verbrauchern zu
geführt wurden. Angesichts dieser Tatsache konnten auch Maßnahmen
zu einer Verlangsamung in der Ablieferung des Verbrauchszuckers
durch die Raffinerien nicht den erwünschten Erfolg bringen, ebenso
wie die Bemühungen des Kleinhandels in vielen Kommunalverbänden,
durch Beschränkung der Abgabe von Zucker auf kleinere Mengen an
den einzelnen Verbraucher einen Rückgang der Nachfrage zu erzielen,
ais gescheitert angesehen werden mußten. Ebenso wie bei den
anderen Lebensmitteln hatte auch hier die Beschränkung in der Ab
gabe von Zucker an die Verbraucher nur den einen Erfolg, daß diese
auf alle mögliche Weise und durch Einkauf in einer großen Anzahl
von Verkaufsstellen sich einen Zuckervorrat für alle Fälle zu sichern
luchten. Im April 1916 waren die vorhandenen Zuckerbestände
so weit zusammengeschmolzen, daß bis zuin Beginn der neuen Zucker
kampagne monatlich nur ungefähr 1000 000 dz zur Verfügung
standen.
III. Die deutsche Zuckerwirtschaft seit der Gründung
der Reichszuckerstelle.
Durch Bekanntmachung vom 10. April 1916 wurde zur
Regelung des Verkehrs mit Verbrauchszucker eine Reichszuckerstelle
errichtet. Die Reichszuckerstelle sollte für die Verteilung der noch
zur Verfügung stehenden Zuckervorräte auf die Kommuualverbänoe,
die gewerblichen und sonstigen Betriebe sowie auf die Heeresver
waltungen und die Marineverwaltung sorgen. Ihre Befugnisse
wurden durch die Bekanntmachung vom 14. September 1916, unter
Angliedcrung der Verteilungsstelle für Rohzucker, auch auf die Be
wirtschaftung des Rohzuckers und durch Übertragung bestimmter Be
fugnisse ebenso auf die Bewirtschaftung der Zuckerrüben ausgedehnt.
Der Gang der inländischen Zuckerwirtschaft seit der Begründung der
Reichszuckerstelle soll in folgendem nach der Seite der Erzeugung
und nach der Seite der Verteilung und des Verhrauchcs dargestellt
werden: