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Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.
Läßt sich also der Satz, daß zur Führung eines Krieges nur Geld erforderlich
ist, gewiß nicht aufrecht erhalten, so läßt sich aber ebensowenig leugnen, daß „auch"
Geld zu einem Kriege erforderlich ist; und dieser Begriff „Geld" muß sogar nach
heutigen Verhältnissen dahin ausgedehnt werden, daß noch mehr „Kredit" als Geld
in einem Kriegsfall erforderlich ist.
Wo es sich aber um Geld und Kredit handelt, da wenden sich sogleich alle Blicke
dem vielverschrieenen „Kapital" und damit nach dem landläufigen Begriff von
„Kapital" den Banken und den Kapitalisten zu, und man wird sehr leicht versucht
sein, es als eine ganz selbstverständliche nationale Pflicht der Banken und der Kapi
talisten anzusehen, daß diese im Kriegsfalle das auch für den größten und lang
wierigsten Krieg erforderliche „Geld" aus der Erde stampfen.
Sicherlich wird es die nationale Pflicht aller deutschen Banken und Kapitalisten
sein, im Falle, daß das Vaterland mit Krieg überzogen wird, ebenso wie jeder andere
in uneigennütziger Weise alles daranzusetzen, um dem Staate für Kriegsausgaben die
nötigen Mittel zu beschaffen; sie werden sich glücklich schätzen dürfen, daß sie in ge
wissen Momenten, in denen es darauf ankommt, den Finanzen über einen toten
Punkt hinwegzuhelfen, der Nation mehr werden leisten können als viele andere. Aber
es muß davor gewarnt werden, die Reserve, die in dieser Leistungsfähigkeit liegt, zu
überschätzen.
Der Begriff, den sich die Allgemeinheit von angesammeltem Kapital einzelner
oder von dem in den großen Aktienunternehmungen zusammengeworfenen Kapital,
ja überhaupt vom „Kapital" macht, ist ein zu einer unrichtigen Beurteilung der uns
beschäftigenden Frage sehr verleitlicher. —
Es ist hier nicht der Platz, auf die Vielgestaltigkeit, die schöpferische und wer
bende Kraft, den Segen oder Unsegen des Kapitals einzugehen. Nur eine uns hier
besonders interessierende Eigenschaft des Kapitals fei erwähnt. Das Kapital als
solches hat nichts Persönliches und muß von den Personen, die über das Kapital
verfügen, die es arbeiten lassen, und denen es in den meisten Fällen gar nicht gehört,
völlig getrennt werden. Bei allen wirtschaftlichen Unternehmungen, und zu ihnen
gehören auch die Banken, dient das Kapital vor allem dazu, das Risiko des Unter
nehmens zu tragen. Wird eine neue Jndustriestätte geschaffen, so verwandelt das
Kapital, gleichviel ob ein einzelner oder eine Vielheit von Aktionären es hergegeben
hat, sich alsbald in Stein, Eisen und Maschinen. Es arbeitet in diesem Unternehmen
zusammen mit den Betriebsleitern und den Handarbeitern. Wir wollen hier nicht
untersuchen, wer von diesen drei Faktoren am meisten zum Gedeihen des Unter
nehmens beitragen kann; sicher ist, daß, wenn das Unternehmen nicht rentiert, das
Kapital, weil es keinen Ertrag bringt oder ganz verloren geht, zunächst allein den
Schaden davon hat. Betriebsleiter und Arbeiter können, gemeinhin gesprochen,
wieder werden, was sie zuvor waren. Das Kapital hat in solchem Fall, da es keine
Person ist, sich nicht zu beklagen, es braucht nicht bemitleidet zu werden; aber es gibt
auch nichts Widersinnigeres, als wenn es ob seiner Tätigkeit — wie es von vielen,
und namentlich auch von seiten der Arbeitnehmer, immer wieder geschieht, — als
eine ihnen gegensätzlich gegenüberstehende Persönlichkeit angefeindet wird. Die Be
triebsleiter und die Handarbeiter haben sehr häufig Grund, mit den Erträgnissen
mehr zufrieden zu sein als das Kapital, und schließlich würde auch zu ihrem Schaden
sich bald für die Arbeitsstätten kein Kapital mehr finden lassen, wenn die für das
Kapital übrig bleibenden Erträgnisse kein Äquivalent mehr für das Unternehmer
risiko böten.
Ist also das Kapital an und für sich etwas Unpersönliches, von dem nicht zu
erwarten ist, daß es sich in Erfüllung nationaler Pflichten seiner bisherigen Ver
wendung entziehen und aus persönlicher Uneigennützigkeit zur Verfügung der Kriegs