Full text: Wege zur Rationalisierung

Jchle, Unfall- und Haftpflichtversicherung. 
als gegenwärtig auch der Frage Beachtung schenken wird, ob er gegen 
Haftpflicht versichert ist und ob und in welchem Maße ihn demgemäß die 
finanziellen Folgen von Haftpflichtfällen schwererer Art treffen. (Solche 
sind nicht einmal bei den scheinbar ungefährlichsten und bei den best 
eingerichteten Unternehmungen auszuschließen, wie unwiderlegliche Tat 
sachen nur zu deutlich zeigen! Haben doch Gesellschaften schon bei ein 
facher Hausbesitzerhastpflicht für einen einzigen Schadenfall 100 000 Mk. 
und mehr zu zahlen gehabt!) Die Perspektive, welche Folgen ein solcher 
Fall für die wirtschaftlichen Verhältnisse eines unversicherten Haft- 
pflichtigen hat, ist leicht auszudenken. Andererseits ist auch d i e Frage volks 
wirtschaftlich von erheblicher Bedeutung, in welchem Umsange es dem zu 
Schaden Gekommenen möglich ist, Ersatz seines Schadens von dem 
Pflichtigen tatsächlich zu erhalten. Auch unter diesem Gesichtspunkt er 
fährt die Haftpflichtversicherung mehr und mehr öffentliche Beachtung. 
So wird nicht allzu selten bei Verleihung von Konzessionen für gewisse 
Unternehmungen dem Nachsuchenden von der Behörde die Auslage ge 
macht. sich in bestimmtem Umfang gegen Haftpflicht zu versichern. Neuer 
dings verlangen z. B. die Behörden den Nachweis einer entsprechenden 
Haftpflichtversicherung von den Unternehmern eines Automobildroschken 
betriebes und zwar, wie auf der Hand liegt, in erster Linie im Interesse 
derjenigen, die durch diesen Betrieb zu Schaden kommen, damit ihnen 
die Erfüllung berechtigter Schadensersatzansprüche nachhaltig gesichert sei 
und sie nicht etwa Gefahr laufen, ihre — oft erst in langwieriger Prozeß 
führung erstrittenen — gesetzlich begründeten Ansprüche an der finanziellen 
Leistungsunsähigkeit des Schadensersatzpflichtigen scheitern zu sehen. 
Mit dieser Betrachtung streifen wir bereits die Erörterung der Frage, 
welche wirtschaftliche Bedeutung die Versicherungsleistung für den Ver 
sicherten hat. Hierüber wird später noch einiges zu sagen sein, nachdem 
wir die Frage der Verwendung der Prämienzahlungen näher untersucht 
haben werden. Hier scheinen lediglich noch einige Bemerkungen zu dem, 
wie für jede wirtschaftliche Unternehmung, so auch für das Versicherungs 
wesen im allgemeinen aktuellen Problem angebracht, wer die Kosten der 
Prämienzahlung im letzten Grunde trägt. Eine für alle Fälle zutreffende 
Antwort läßt sich natürlich, wie ja wohl keiner Ausführung bedarf, hier 
nicht geben. Die Fälle sind je nach den Bedürfnissen, Neigungen und 
wirtschaftlichen Anschauungen des Individuums zu verschieden. Es kann 
sich nur darum handeln, Normalsälle herauszugreifen und an Hand dieser 
der Frage auf den Grund zu gehen. 
Schriften 137. IV. 10
	        
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