Jchle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
als gegenwärtig auch der Frage Beachtung schenken wird, ob er gegen
Haftpflicht versichert ist und ob und in welchem Maße ihn demgemäß die
finanziellen Folgen von Haftpflichtfällen schwererer Art treffen. (Solche
sind nicht einmal bei den scheinbar ungefährlichsten und bei den best
eingerichteten Unternehmungen auszuschließen, wie unwiderlegliche Tat
sachen nur zu deutlich zeigen! Haben doch Gesellschaften schon bei ein
facher Hausbesitzerhastpflicht für einen einzigen Schadenfall 100 000 Mk.
und mehr zu zahlen gehabt!) Die Perspektive, welche Folgen ein solcher
Fall für die wirtschaftlichen Verhältnisse eines unversicherten Haft-
pflichtigen hat, ist leicht auszudenken. Andererseits ist auch d i e Frage volks
wirtschaftlich von erheblicher Bedeutung, in welchem Umsange es dem zu
Schaden Gekommenen möglich ist, Ersatz seines Schadens von dem
Pflichtigen tatsächlich zu erhalten. Auch unter diesem Gesichtspunkt er
fährt die Haftpflichtversicherung mehr und mehr öffentliche Beachtung.
So wird nicht allzu selten bei Verleihung von Konzessionen für gewisse
Unternehmungen dem Nachsuchenden von der Behörde die Auslage ge
macht. sich in bestimmtem Umfang gegen Haftpflicht zu versichern. Neuer
dings verlangen z. B. die Behörden den Nachweis einer entsprechenden
Haftpflichtversicherung von den Unternehmern eines Automobildroschken
betriebes und zwar, wie auf der Hand liegt, in erster Linie im Interesse
derjenigen, die durch diesen Betrieb zu Schaden kommen, damit ihnen
die Erfüllung berechtigter Schadensersatzansprüche nachhaltig gesichert sei
und sie nicht etwa Gefahr laufen, ihre — oft erst in langwieriger Prozeß
führung erstrittenen — gesetzlich begründeten Ansprüche an der finanziellen
Leistungsunsähigkeit des Schadensersatzpflichtigen scheitern zu sehen.
Mit dieser Betrachtung streifen wir bereits die Erörterung der Frage,
welche wirtschaftliche Bedeutung die Versicherungsleistung für den Ver
sicherten hat. Hierüber wird später noch einiges zu sagen sein, nachdem
wir die Frage der Verwendung der Prämienzahlungen näher untersucht
haben werden. Hier scheinen lediglich noch einige Bemerkungen zu dem,
wie für jede wirtschaftliche Unternehmung, so auch für das Versicherungs
wesen im allgemeinen aktuellen Problem angebracht, wer die Kosten der
Prämienzahlung im letzten Grunde trägt. Eine für alle Fälle zutreffende
Antwort läßt sich natürlich, wie ja wohl keiner Ausführung bedarf, hier
nicht geben. Die Fälle sind je nach den Bedürfnissen, Neigungen und
wirtschaftlichen Anschauungen des Individuums zu verschieden. Es kann
sich nur darum handeln, Normalsälle herauszugreifen und an Hand dieser
der Frage auf den Grund zu gehen.
Schriften 137. IV. 10