Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I.  Geschäftliche  Versicherung.

Beginnen  wir  die  Untersuchung  mit  der  Unfallversicherung.  Der
Privatmann  oder  der  Beamte  mit  festem  Einkommen  wird  im  allgemeinen
die  Mittel,  die  er  zur  Bezahlung  seiner  Unfallversicherung  benötigt,
zweifellos  seinem  sonstigen  Verbrauch  entziehen,  er  würde,  wenn  er  eine
derartige  Versicherung  nicht  hätte,  den  Betrag  für  andere  Zwecke  ausgeben, ­
  oder  eventuell  zurücklegen.  Es  ist  kein  Zufall,  daß  in  den  Kreisen
der  genannten  Personengruppen  (abgesehen  von  Beamten  in  hoch  gefährdeten ­
  Berufen,  insbesondere  in  solchen  ohne  hinreichende  Pensions-  und
hinreichende  Reliktenfürsorge)  die  Versicherungslust  ziemlich  gering  ist.
Diese  Erscheinung  erklärt  sich  nicht  etwa  allein  aus  der  verhältnismäßig
geringeren  Gefährdung  solcher  Personen  —  einem  Moment,  dem  übrigens  ja
durch  die  niedrige  Tarifierung  der  genannten  Klassen  bezüglich  Unfallversicherung ­
  (Einreihung  in  die  niedersten  Gefahrenklassen)  ohnehin
Rechnung  getragen  ist  —  sondern  sie  erklärt  sich  zweifellos  zum  großen
Teil  auch  aus  der  Unmöglichkeit  für  den  Versicherungsnehmer,  den
Prämienaufwand  abzuwälzen.  (Selbstverständlich  sind  auch  hier,  wie
ausdrücklich  betont  sei,  andere  Möglichkeiten  denkbar,  so  z.  B.  daß  der
betreffende  Beamte  seine  Einnahmen  zu  vermehren  sucht,  etwa  durch
Nebenbeschäftigung,  wie  schriftstellerische  Tätigkeit  usw.  Aber  auch  dann
noch  wird  es  zweifelhaft  sein,  ob  hierbei  gerade  die  Unfallversicherungs-Prämie
  eine  irgendwie  ausschlaggebende  Rolle  gespielt  hat;  für  sich  allein
Wohl  niemals,  höchstens  im  Zusammenhalt  mit  anderen  finanziellen
Bedürfnissen.  Die  UnfallversicherungsPrämie  ist  eben  an  sich  für  einen
Angehörigen  dieser  Klassen,  wenn  die  Versicherungssummen  ungefähr  den
Verdienstverhältnissen  bzw.  den  Wirkungen  eines  Unfalls  auf  die  wirtschaftlichen ­
  Verhältnisse  des  Betreffenden  entsprechend  gewählt  sind,  derart
niedrig,  daß  sie  für  sich  allein  kaum  jemals  Anlaß  zum  Bestreben
nach  Einnahme  Vermehrung  durch  Entfaltung  bzw.  Steigerung  gewinnbringender ­
  Tätigkeit  bei  derartigen  Versicherungsnehmern  geben  dürfte.)
Anders  liegt  die  Sache  bei  solchen  Berufen,  deren  Angehörige  überhaupt ­
  nur  solange  Einnahme  aus  dem  Berufe  ziehen  können,  als  i ie
se  lb  st  darin  tätig  sein  können  oder  die  wenigstens  ganz  erhebliche  Einbuße ­
  an  Einnahme  erleiden,  wenn  sie  vorübergehend  oder  überhaupt  nicht
mehr  persönlich  tätig  sein  können.  Bei  diesen  ist  naturgemäß  der  Anreiz
sich  gegen  Unfall  zu  versichern  ohne  weiteres  vorhanden,  und  zwar  desto  intcnsiver,
  je  empfindlicher  einerseits  körperliche  Unfallfolgen  sich  wirtschaftlich
durch  Einnahmeausfall  bemerkbar  machen  würden,  je  mehr  also  Tätigkeitsausfall ­
  gleichbedeutend  mit  Einnahmeausfall  ist,  und  je  größer  andererseits ­
  nach  der  Art  der  Berufstätigkeit  die  Unfallgefahr  ist.  Beisp^  ^
            
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