64 -
Ausgaben, die, zwar an sicli nicht verwerflich, »doch mit
den Kräften der Nation nicht in Übereinstimmung stehen« 1 )
und deshalb vermindert oder verkürzt werden können, —
und 3) in die »einem billigen Luxus angehörigen und über
flüssigen« Ausgaben, denen »keine wesentliche Notwendig
keit oder kein adäquater Nutzen zugrunde liegt, besonders
Baulichkeiten«. 2 )
Die notwendigsten Ausgaben eines Landes verursachen
nach Kankrin die Zinsen der Staatsschulden, die Armee, die
Flotte und die Zivilverwaltung. 2 )
Zur Deckung nun all dieser Ausgaben sind Staats
einnahmen nötig, die sich aus ordentlichen und außerordent
lichen Quellen zusammensetzen. Die ersteren bestehen aus
Abgaben und Staatsvermögen, und die letzteren — aus An
leihen und Kontributionen. 8 ) Zu den außerordentlichen
Quellen der Staatseinnahmen zählt Kankrin noch »freiwillige
Einschüsse« aus Sammellisten und dergl., besonders in
Kriegszeiten. 4 )
Die Staatseinnahmen, welche das Staatsvermögen zu
ihrer Quelle haben, setzen sich zusammen aus dem reinen
Ertrage der Staatsgüter einerseits, und aus den Einkünften
der staatlichen Erwerbsanstalten andrerseits.
Zu den Staatsgütern zählt Kankrin neben den Land
gütern und Forsten auch Berg und- Salzwerke, Marmor-
und Steinbrüche, einträgliche Gebäude, Mühlen etc. 5 )
In Betreff der Regie dieser Staatsgüter meint Kankrin,
daß sie je nach der Art und dem Zwecke, welchem sie
dienen, entweder vom Staate selbst verwaltet, oder Privat
personen in Pacht abgegeben werden müssen. So werden
z. B. Landgüter, Mühlen etc. besser verpachtet, als von
Staatsdienern verwaltet. 0 ) Ebenso eigene sich der Bergbau
mehr für die private Unternehmung; allein höhere Staats
zwecke der Unabhängigkeit und Sicherheit können den
6 Ök. 272. — 2 ) Ök. 274. — 3, Weltr. 131 . ök. 2 16 und 261/2. -
*) Vgl. Ök. 216 und 262. — 5 ) Weltr. 162/3; Ök. 217. — °) Weltr. 165.