Object: Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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Ausgaben, die, zwar an sicli nicht verwerflich, »doch mit 
den Kräften der Nation nicht in Übereinstimmung stehen« 1 ) 
und deshalb vermindert oder verkürzt werden können, — 
und 3) in die »einem billigen Luxus angehörigen und über 
flüssigen« Ausgaben, denen »keine wesentliche Notwendig 
keit oder kein adäquater Nutzen zugrunde liegt, besonders 
Baulichkeiten«. 2 ) 
Die notwendigsten Ausgaben eines Landes verursachen 
nach Kankrin die Zinsen der Staatsschulden, die Armee, die 
Flotte und die Zivilverwaltung. 2 ) 
Zur Deckung nun all dieser Ausgaben sind Staats 
einnahmen nötig, die sich aus ordentlichen und außerordent 
lichen Quellen zusammensetzen. Die ersteren bestehen aus 
Abgaben und Staatsvermögen, und die letzteren — aus An 
leihen und Kontributionen. 8 ) Zu den außerordentlichen 
Quellen der Staatseinnahmen zählt Kankrin noch »freiwillige 
Einschüsse« aus Sammellisten und dergl., besonders in 
Kriegszeiten. 4 ) 
Die Staatseinnahmen, welche das Staatsvermögen zu 
ihrer Quelle haben, setzen sich zusammen aus dem reinen 
Ertrage der Staatsgüter einerseits, und aus den Einkünften 
der staatlichen Erwerbsanstalten andrerseits. 
Zu den Staatsgütern zählt Kankrin neben den Land 
gütern und Forsten auch Berg und- Salzwerke, Marmor- 
und Steinbrüche, einträgliche Gebäude, Mühlen etc. 5 ) 
In Betreff der Regie dieser Staatsgüter meint Kankrin, 
daß sie je nach der Art und dem Zwecke, welchem sie 
dienen, entweder vom Staate selbst verwaltet, oder Privat 
personen in Pacht abgegeben werden müssen. So werden 
z. B. Landgüter, Mühlen etc. besser verpachtet, als von 
Staatsdienern verwaltet. 0 ) Ebenso eigene sich der Bergbau 
mehr für die private Unternehmung; allein höhere Staats 
zwecke der Unabhängigkeit und Sicherheit können den 
6 Ök. 272. — 2 ) Ök. 274. — 3, Weltr. 131 . ök. 2 16 und 261/2. - 
*) Vgl. Ök. 216 und 262. — 5 ) Weltr. 162/3; Ök. 217. — °) Weltr. 165.
	        
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