— 65 —
Staat zwingen denselben sogar mit eigenem, materiellem
Schaden zu kultivieren und zu pflegen. Salzwerke dagegen,
die eines reinen Einkommens sicher seien und daher verpachtungsfähig,
gehören nicht zur Staatsregie. 1 ) Doch werden
in der »Ökonomie« Salzwerke zum Staatsmonopol gezählt,
welche den Privaten zum Betriebe nur unter einer starken
staatlichen Kontrolle überlassen werden können. 2 )
Neben den hier angeführten Momenten in der Regiefrage,
namentlich dem des höchsten Gewinnes, sowie der
Unabhängigkeit und Sicherheit, kommen auch andere Momente
und zwar »vormundschaftliche Rücksichten« in Betracht.
Dazu gehören die Regeln über den Fischfang und die
Jagd, insbesondere die staatliche Fürsorge beim Forstwesen. 3 )
Bezüglich desjenigen Teiles der Staatseinnahmen, der
aus den staatlichen Erwerbsquellen fließt, müssen wir bemerken,
daß von den staatlichen Erwerbsanstalten nur im
»Weltreichtum« die Rede ist. In der »Ökonomie« kennt
Kankrin dieselben als besondere Quelle der Staatseinnahmen
nicht mehr. Zu diesen staatlichen Erwerbsanstalten rechnet
Kankrin im »Weltreichtum«: Monopole, staatliche Fabriken,
staatliche Handelsunternehmungen, Lotterien etc. und endlich
die Staatsbanken.
Was Kankrin über Monopole, staatliche Fabriken,
Handelsunternehmungen und Banken als Quellen der Staatseinnahmen
sagt, ist kurz zusammengefaßt folgendes:
Monopole sind nur als Notbehelf wegen vorhandener
allgemeiner Unkultur (»Mittel der Unkultur«) zu betrachten,
und »im ganzen sollte es Haupttendenz sein, von allen
eigentlichen Monopolen immer mehr zurückzukommen«. 4 )
Wegen der Mangelhaftigkeit der Abgabensysteme aber sei
es »nicht immer leicht und bald zu tun«: jeder Staat habe
»in jeder Epoche seines Lebens immer irgend eine Finanzkrankheit«.
4 ) In solchen Monopolen, die beseitigt werden
müßten, rechnet Kankrin unter anderm, z. B.: das Monopol i)
i) Weltr. 164. — 2 ) Ök. 254. — ») Weltr. 167. — •*) Weltr. 171.