22 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung
5. Gewerkschaften
Die Stellung der Gewerkschaften (trade unions) ist verhältnis-
mäßig stark. Es gibt nur reine Fachgewerkschaften, keine politisch
eingestellten Gewerkschaften. Je eine Gewerkschaft besteht für
jede größere Personalgruppe..
6. Freifahrt
“Clerks” erhalten 5 Freifahrien, davon kann eine sich über die
fremden KEisenbahnlinien erstrecken, “clerks” mit über 100 £
Einkommen dagegen 8 Freifahrten, davon zwei nach Belieben auch
über fremde Linien, Den Arbeitern werden 3 Freifahrten gewährt
mit Ausnahme der Werkstättenarbeiter, denen nur eine Freifahrt
zusteht. In allen Fällen wird die gleiche Zahl Freifahrtscheine für
Frauen und unselbständige Kinder unter 20 Jahren ausgestellt.
7. Wohnungsfürsorge und Wohlfahrtspflege
Die Arbeiter und Gehaltsempfänger mit einem Gehalt bis zu 250 £
jährlich müssen der Kranken- sowie Arbeitslosenversicherung angehören,
zu denen die Gesellschaften erhebliche Beiträge leisten.
Die LM S$ hat rund 12000 eigene Häuser für die Unterbringung
ihres Personals. Man kann bei den englischen Verhältnissen an-
nehmen, daß die Zahl der Wohnungen nicht wesentlich höher ist.
Daneben geben die Gesellschaften Darlehen zum Hausbau, und
zwar meist unmittelbar an die Beamten oder Arbeiter. Genossen-
schaften erhalten nur ausnahmsweise Darlehen. (Der Bilanzbetrag
der LM S für solche Darlehen beträgt etwa % Million £.)
Über das Wohlfahrtswesen ist weiter hervorzuheben, daß
besonders der Sport gepflegt wird. Eine besondere Abteilung, die
«Welfare Department” genannt wird, behandelt diese Fragen. Sie
beschäftigt sich auch mit der sogenannten “Internale Welfare”
(Verbesserung der Unterbringungsverhältnisse in den Büros, der
Übernachtungsräume usw.).
Die Gesellschaft hat eine Sparkasse für das Personal errichtet,
deren Vermögensbestände in der Bilanz unter denen der Gesellschaft
erscheinen.
8. Disziplinarwesen
Strafen im ’eigentlichen Sinne gibt es nicht. Hilft die Ver-
warnung nicht, so wird der Mann für einen oder mehrere Tage außer
Arbeit gestellt, in schlimmeren Fällen erfolgt Entlassung. Heran-
ziehung zum Ersatz für Schaden findet nicht statt.