der Wildbachverbauung erforderlich find, zum Beifpiel
Heaelegungen, Berafungen, Aufforftungen ujw.
Sodann gewähren die Wafjerrechtsgefjege die Möglichkeit,
Stauwerke und Anlagen im öffentlichen Interelje zu
enteignen, wenn Schuß-, Regulierungs-, Entwäjlerungsoder
andere Wafferbauten unternommen werden. In
einigen Ländern, zum Beifpiel in Tirol und Kärnten, muß
der Bejiger eines Stauwerkes, das Rückjtauungen, Der-Jumpfungen
oder andere Bejqhädigungen verurfjacht, die
Übeljtände befeitigen oder Schadenerfaß Keiften. Beftehende
Wafjerbenugungsrechte können nach den Wafferrechtsgejegen
für fjolde Wafjfjerbauten enteignet werden, die im
öffentliqdgen Interefje unternommen werden.
Das Meliorationsgejeß vom Jahre 1884 aeht weiter,
indem es die Möglichkeit [MHafft, ein bereits rechtmäßig
benüßgtes Gewäljer zugunften einer Bewäljerung oder Entwäljerung
zu enteignen, wenn die Bodenverbejjerung fonft
nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
erzielt werden könnte und dem Unternehmen unzweifelhaft
höhere wirtjqhaftlidhe Bedeutung zukommt als der zu
enteignenden Wajjerbenügung.
Mit diefen Dorjchriften ift zwar fchon einiges erreicht,
doch find die Beftimmungen auch hier zu eng gefakt.
5. YNur ausnahmsweife ‚ijt man in Öljterreidh weiter
gegangen und hat die Dornahme und Durchführung von
Meliorationen dem Willen des oder der Grundbefiger entzogen:
nad) den Wafjerrechtsgefegen können Iwanasgenofjenjhaften
ohne Rückficht auf den Willen der Beteiligten
durch ein fpezielles Gefjeg ins CLeben aerufen
werden, wenn Ortjhaften oder Fluren wiederkehrenden
Überfjhwemmungen oder anderen Wafferbefchädigungen
ausgejegt find; außerdem können für Wildbachverbauungen
die Grundbefiger zu Meliorationen im Derwaltungswege
gezwungen werden (jiehe oben), endlich
gibt es eine ganze Reihe arößerer Meliorationen, befonders
Flußregulierungen, die durch Reichs- oder CLandesgejeße
angeorönet und vom Staat oder Land durchaeführt
merben.
Das Jkizzierte Eingreifen der Öfterreichijhen Gefeßgebung
blieb zwar nicht ganz erfolalos, hat aber doch nicht
zu einer durchareifenden Meliorationstätiakeit aeführt.
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