Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Stellmacher 
12. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau). 
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt: 
Reingewinn in % vom Umsatz 
95-35 
auf dem Lande bis 50% 
5d. Meisterlohn -+ 10° Zuschlag 
b) Handwerkskammer Augsburg: 
18—25 
13. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster). 
Richtsatz für den 
Nettogewinn in % 
18—25 
20—28 
9.14 
Größere Betriebe, auch Wagenbauerei 
Überwiegend Reparatur . . - + + - 
Nur Neuanfertigung . . 
14. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, 
Richtsatz für den 
Reingewinn in % 
;) Vom Landesfinanzamt aufgestellt: 
a) 25—35 
oder b) Meisterlohn + 15% vom Umsatz. 
b) Vom Handwerk aufgestellt: . . + + + 22—28 
Coburg, Nürnberg, Regensburg). 
auf dem Lande bis 50%. Bei 
Gehilfen entsprechender Ab- 
schlag 
| 5. Landesfinanzamt Oberschlesien (Beirk der Hwk. Oppeln). 
Rohgewinn Reingewinn 
20—40%% ‘ 10-—20% 
16. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk d. Hwk. Altona, Flensburg). 
Umsatz bis -5000 
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":r ländliche Betriebe . . 
städtische 
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49 
25 
30 
20 
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17. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund). 
60—70% vom Umsatz 
(Einnahmen nach Abzug der Materialbeschaffungskosten). 
Bemerkung der Hwk. Stettin. Auch im Stellmacherhandwerk muß bei der Ermittlun 
Jer Verdienstspanne zunächst Besten werden, ob es sich um einen Betrieb, der N berwirgend 
neue Wagen herstellt, handelt; im letzteren Falle ist wie im Schmiedehandwerk infolge der großen 
Konkurrenz mit einem geringen Verdienst zu rechnen. Auch hier ist ein Pauschsatz von 5—06% 
außer Löhne. Licht, Umsatz- und Gewerbesteuer zu gering. 
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