Stellmacher
12. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
Reingewinn in % vom Umsatz
95-35
auf dem Lande bis 50%
5d. Meisterlohn -+ 10° Zuschlag
b) Handwerkskammer Augsburg:
18—25
13. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
Richtsatz für den
Nettogewinn in %
18—25
20—28
9.14
Größere Betriebe, auch Wagenbauerei
Überwiegend Reparatur . . - + + -
Nur Neuanfertigung . .
14. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth,
Richtsatz für den
Reingewinn in %
;) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
a) 25—35
oder b) Meisterlohn + 15% vom Umsatz.
b) Vom Handwerk aufgestellt: . . + + + 22—28
Coburg, Nürnberg, Regensburg).
auf dem Lande bis 50%. Bei
Gehilfen entsprechender Ab-
schlag
| 5. Landesfinanzamt Oberschlesien (Beirk der Hwk. Oppeln).
Rohgewinn Reingewinn
20—40%% ‘ 10-—20%
16. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk d. Hwk. Altona, Flensburg).
Umsatz bis -5000
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":r ländliche Betriebe . .
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17. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).
60—70% vom Umsatz
(Einnahmen nach Abzug der Materialbeschaffungskosten).
Bemerkung der Hwk. Stettin. Auch im Stellmacherhandwerk muß bei der Ermittlun
Jer Verdienstspanne zunächst Besten werden, ob es sich um einen Betrieb, der N berwirgend
neue Wagen herstellt, handelt; im letzteren Falle ist wie im Schmiedehandwerk infolge der großen
Konkurrenz mit einem geringen Verdienst zu rechnen. Auch hier ist ein Pauschsatz von 5—06%
außer Löhne. Licht, Umsatz- und Gewerbesteuer zu gering.
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