Der Begriff der Versicherung
Erster Abschnitt.
Die Theorien über die OerstiHerung.
Kapitel 1.
8 3.
Die Eventualität.
1. „Die erste und allgemeine Voraussetzung bei der Versicherung
ist das Vorhandensein gewisser Momente der Ungewißheit."
9 ) Es ist die Möglichkeit des Eintritts einer Tatsache,
welche für die Wirtschaft von Einfluß ist. Man pflegt dies
Ereignis als für den Betroffenen zufälliges, daher auch im
speziellen Falle unvorhergesehenes zu bezeichnen. 10 ) Ehrenberg
11 ) betont, daß die Zufälligkeit nicht im absoluten Sinn,
als ein Geschehen, das kausal nicht begründet, also als nicht
notwendig erscheint, sondern in einem relativen Sinn, als Unabhängigkeit
von dem freien Willen des Bedrohten aufzufassen
sei. Er unterscheidet aber Zufall im abstrakten Sinn, nicht
ausschließlich von dem Willen des Bedrohten abhängig, und
Zufall im konkreten Sinn, nicht durch den Bedrohten herbeige9
) Wagner. Versicherungswesen (Schönbergs Kandbuch der polit.
Ökonomie, Bd. II, Tübingen 1891) S. 947, §5,1.
'") Wagner a. a. O. §1. Conrad a. a. O. Teil II (Jena 1912)
S. 532.
”) Versicherungsrecht (Leipzig 1893) ®. 5f.