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zunächst ohne Einfluß. Da die Zuschläge von den Gemeinden in
einer Gesammtsumme festgesetzt werden, die dann auf die Grund
stücke und Gebäude verteilt wird, so erklärt sich, obwohl die Miet-
wertsteigerungen unberücksichtigt zu bleiben hatten, daß die Erträge
der Gebäudesteuerzuschläge von 1889 bis 1894 gestiegen, die der
Grundsteuerzuschläge dagegen (von 78,3 i. J. 1889 auf 77,6 i. J. 1891,
auf 77,9 Müll. L. i. J. 1894) gefallen sind. Erst unter der Herrschaft
des Gesetzes von 1894, das jene Beschränkung des Ges. v. 1888 auf
hob, konnten alle r ) Gemeinden die Zuschlagsbesteuerung innerhalb
des zulässigen Spielraums auf alle Mietwertsteigerungen, die bisher
nur der staatlichen Besteuerung zugute kamen 2 ), ausdehnen. Aus
diesem Umstande erklärt sich im wesentlichen einerseits die starke
Mehrung der Erträge der Gemeindezuschläge von 1894 auf 1895,
andererseits die relativ viel stärkere Steigerung der Zuschläge in den
„geschlossenen“ Gemeinden und namentlich in den Provinzhauptorten
gegenüber den „offenen“ Kommunen 3 ).
Wenn wir die Entwicklung der Gemeindezuschläge weiter ver
folgen, so ist die sprunghafte Aufwärtsbewegung von 1902 bis 1905,
namentlich der Grundsteuerzuschläge, auffallend. Diese Steigerung
ist wohl zu nicht geringem Teile eine Wirkung des Ges. v. 23. Januar
1902, das die kommunalen Verbrauchssteuern auf Mehl und Mehl
produkte abschaffte, so daß der hierdurch herbeigeführte — für
manche Gemeinden, namentlich des Südens, nicht geringe — Steuer
ausfall zum Teil durch Zuschläge gedeckt wurde. Von 1906 ab sind
die Einnahmen aus den Zuschlägen für die Gemeinden wie für die
Provinzen sehr stark gestiegen, besonders stark von 1910 bis 1912
(für die Gemeinden um 42,2 Milk L. von 1906 bis 1912, davon allein
um 20,4 Mül. in den beiden letzten Jahren, für die Provinzen um
30,2 bzw. 13,1 Mül.). Diese Erscheinung ist um so bemerkenswerter,
als die Mehreinnahmen fast ausschließlich auf Nord- und Mittelitalien
entfallen. So haben sich die Erträgnisse aus den Gemeindezuschlägen
in dem 5 jährigen Zeitraum 1907/12 im ganzen um 36,4 Mill L.
erhöht, hiervon kommen auf Süditalien und die Inseln nur 1,4 Mül.,
dagegen 8,5 Mill. auf den mittleren und 26,5 Mill. auf den nördlichen
Teil Italiens. (S. Tabelle I Anh.) Diese auffallend geringe Stei
gerung der Zuschlägeerträge im südlichen und insularen Teil dürfte
0 Rom und Neapel schon früher.
2 ) So sind die Erträge der staatlichen Gebäudesteuer von 1891 auf 1892 um
etwa 8 Mill. L. gestiegen. Vgl. Annuario statistico it. 1905/07 S. 864.
3 ) S. Tabelle auf S. 49 Anm.