Full text: Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

namentlich auf, daß eine große Zahl 
mittlerer Beamter bei kaum ver- 
änderter Tätigkeit in unverhältnis- 
mäßig hohe Gehaltsgruppen hinein- 
jekommen ‚ist. Unbeschadet der 
Gesichtspunkte, die für eine beson: 
dere Regelung der Besoldung bei den 
leitenden Posten der Gemeinden 
geltend gemacht werden können, 
muß Vorsorge getroffen werden, 
daß auch in Zukunft zwischen den 
Besoldungsverhältnissen der Ges 
meindebeamten und der Reichs- und 
Staatsbeamten ein einigermaßen 
zleichmäßiges Verhältnis aufrecht: 
erhalten wird. 
Geradezu bedauerlich ist es, wenn 
die Gemeinden, wie das in einer 
großen Anzahl von Fällen geschehen 
ist, die laufenden Steuerein- 
nahmen zu neuen werbenden Un- 
ternehmungen, zur Erweiterung be- 
stehender Gemeindebetriebe, zu 
Wohlfahrtseinrichtungen (Stadions, 
Festhallen usw.), zur Erweiterung 
und Verschönerung der Stadtan- 
lagen oder gar zu Ausstellungs: 
zwecken in einem Ausmaß verwen: 
den, das berechtigterweise nicht 
nur die Öffentliche Kritik, son: 
dern auch allgemeine Erbitte- 
rung ausgelöst hat. Es ist un- 
verständlich, wie wenig gerade 
in den Kreisen der Gemeindever- 
waltungen den bitteren Erforder- 
nissen der allgemeinen Wirtschafts: 
not Rechnung getragen worden ist. 
Wenn man weiß, daß bisher in 
weitem Ausmaß die Steuern nicht 
aus dem Ertrag, sondern durch Auf- 
nahme von Krediten, also durch die 
Mobilisierung der Substanz, gezahlt 
worden sind, so bedeutet diese 
Finanzwirtschaft in ihren letzten 
Auswirkungen nichts anderes als 
die Enteignung der privaten Sub- 
stanz zugunsten der öffentlichen 
Hand. Die Aufkäufe von Hotels 
und sonstigen Privatunternehmen, 
der Erwerb von Aktienpaketen, von 
Zittergütern usw. ist privat: und 
‚olkswirtschaftlich entschieden zu 
‚erwerfen. 
Vielfach haben die Gemeinden 
‚uch ihre Unternehmungen auf Ge» 
»iete ausgedehnt, die als rein privat- 
wirtschaftliche Betätigungen anzu: 
;jehen sind. Wir verweisen auf die 
itark angewachsenen kommunalen 
»der mit kommunaler Beteiligung 
srrichteten Baugenossenschaften so- 
vie auf die Ausdehnung der kom- 
nunalen Bankbetriebe. Ähnliche 
Irscheinungen sind auch bei vers 
ıchiedenen Ländern und höheren 
<zommunalverbänden, so z. B. auf 
lem Gebiet des Elektrizitätss und 
Montanwesens, zu beobachten. Wir 
nüssen mit allem Nachdruck dar; 
‚uf hinweisen, daß eine weitere Ent: 
wicklung auf dieser Linie ein völlig 
ınberechtigter Eingriff in die freie 
Nirtschaft ist, der nicht scharf ge: 
‚ug bekämpft werden kann. 
Insgesamt ergibt sich aus den vor: 
stehenden Ausführungen als Ziel 
ine weitgehende Einschränkung 
ıller öffentlichen Ausgaben und 
ine wirtschaftlichere Gestaltung 
ler Verwaltung. Die Not aller 
"eile der Wirtschaft und der Wille 
ller Teile, aus dieser Not zu 
iner Gesundung zu gelangen, ge» 
xietet gemeinsames Handeln. Wir 
nüssen nach unserer Auffassung 
n gemeinsamer Arbeit dahin ge- 
angen, daß es möglich wird, die 
Jesamt-Ausgaben von 
eich, Ländern und Ge: 
aeinden gegenüber den 
st-Ausgaben von 1924 um 
aindestens 20 Prozent zu 
enken. Wenn wir davon aus: 
‚ehen, daß im Jahre 1924 von diesen 
Zörperschaften mehr als 11 Milliar- 
jen ausgegeben worden sind (ge: 
‚aue Ziffern liegen leider nicht vor), 
:;o bedeutet eine Einschränkung um 
20 Prozent eine Verminderung der 
Ausgaben um über 2 Milliarden. 
Zusammen- 
fassung 
Pe
	        
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