Einnahmen.
Wir stehen auf dem Standpunkt,
daß eine solche Verminderung mög:
lich ist, ohne daß dabei nicht wieder
zutzumachende Nachteile entstän:
den. Dabei verkennen wir nicht,
daß die Möglichkeit, erhebliche Erz
sparnisse zu machen, beim Reich be»
schränkt ist; bei den Ländern und
den Gemeinden liegen aber gegen:
über den Ausgaben von 1924 sehr
bedeutende Einschränkungsmöglichkeiten
vor. Selbstverständlich
ist aber, daß nicht an der falschen
Stelle gespart wird, und daß z. B.
nicht etwa die im Interesse der Ge:
zsamtwirtschaft notwendige Förde:
rung der Wissenschaft unterbunden
der eingeschränkt wird. Die Durch:
‘ührung im einzelnen muß den be:
:ufenen Stellen überlassen werden.
Der Reichstag aber sollte alsbald
‘ordern, daß im Benehmen mit den
„ändern und den Gemeindever:
valtungen die Aufstellung eines ge:
neinsamen Probehaushaltes erfolgt,
der diesen Erfordernissen gerecht
wird.
Hinsichtlich der Einnahmen ist
ıngesichts der Tatsache, daß die
Wirkungen der letzten Finanz:
reform noch nicht übersehen wer:
den können, Zurückhaltung am
Platze. Es bleibt abzuwarten, ob die
Finanzreform dem Grundsatz der
Belastung des _Ertrages unter
Zulassung einer angemessenen Rente
gerecht wird und ob sie die Kapitalneubildung
nicht vereitelt. Schon
jetzt kann aber gesagt werden, daß
sie die von allen Seiten für wüns
schenswert gehaltene Vereins:
Fachung, Übersichtlichkeit und Ge:
meinverständlichkeit des Steuer:
systems nicht gebracht hat. So ver;
ursacht, um nur ein Beispiel anzu:
führen, die Lohnsteuer in ihrer
augenblicklichen Ausgestaltung allen
Beteiligten große Arbeitslast und
Zeitaufwand, insbesondere dadurch,
daß der lohnsteuerfrei zu lassende
3etrag in drei Teile (Existenzninimum,
Werbungskosten und
jonderleistungen) zerlegt ist, und
laß vierteljährlich Erstattungsanräge
zugelassen sind. Ein Arbeit:
jeber muß dank dem Wirrwarr der
ıeutigen Steuergesetze jährlich
nindestens 154mal Steuerberech-‚ungen
machen und abgeben und
23mal Steuern abführen.
Diese Kompliziertheit des Steuer-‚ystems
führt auf der einen Seite
lazu, die Verwaltung zu erschweren
ınd den Verwaltungsapparat un:
virtschaftlich zu vergrößern, und
ie belastet auf der anderen Seite
Ne Steuerpflichtigen mit Arbeiten
ınd mit Unkosten für Organe, die
sdiglich zur richtigen Erfüllung der
;teuerpflicht des einzelnen Unter:
ıehmens unterhalten werden
nüssen. Wir haben schon an an:
lerer Stelle ausgeführt, daß die
Aeichsfinanzverwaltung mit über
’3000 Beamten und einem Kosten:
ı‚ufwand von annähernd 400 Millios
ıen viel zu teuer ist. Eine Verein-'achung
der Gesetzgebung würde
ıcht nur in der Verwaltung, sonlern
auch bei den Steuerpflichtigen
jewaltige Beträge frei machen, die
»roduktiveren Zwecken dienstbar
semacht werden könnten.
Wenn wir das bisherige tatsäch:
iche Steueraufkommen des laufen:
jen Etatsjahres 1925 an Hand der
ımtlichen ' monatlichen Übersichten
ler Reichseinnahmen an Steuern,
Zöllen und Abgaben für die Zeit
‚om 1. April bis 31. Oktober 1925
‚uszuwerten versuchen, ergibt sich,
laß gegenüber dem auf 7 Monate
ımgerechneten, gegen 1924 bereits
ım 1,1 Milliarden erhöhten Etats:
‚oranschlag von 3,7 Milliarden Mark
in Mehr von 558 Millionen Mark
‚ufgekommen ist, Von den Mehrzinnahmen
entfallen auf:
. Einkommen: und Körperschaftssteuer
einschl. Kapitalertrag
418 Millionen,
Steueraufkommen
1923.