namentlich auf, daß eine große Zahl
mittlerer Beamter bei kaum veränderter
Tätigkeit in unverhältnismäßig
hohe Gehaltsgruppen hineinjekommen
‚ist. Unbeschadet der
Gesichtspunkte, die für eine beson:
dere Regelung der Besoldung bei den
leitenden Posten der Gemeinden
geltend gemacht werden können,
muß Vorsorge getroffen werden,
daß auch in Zukunft zwischen den
Besoldungsverhältnissen der Ges
meindebeamten und der Reichs- und
Staatsbeamten ein einigermaßen
zleichmäßiges Verhältnis aufrecht:
erhalten wird.
Geradezu bedauerlich ist es, wenn
die Gemeinden, wie das in einer
großen Anzahl von Fällen geschehen
ist, die laufenden Steuereinnahmen
zu neuen werbenden Unternehmungen,
zur Erweiterung bestehender
Gemeindebetriebe, zu
Wohlfahrtseinrichtungen (Stadions,
Festhallen usw.), zur Erweiterung
und Verschönerung der Stadtanlagen
oder gar zu Ausstellungs:
zwecken in einem Ausmaß verwen:
den, das berechtigterweise nicht
nur die Öffentliche Kritik, son:
dern auch allgemeine Erbitterung
ausgelöst hat. Es ist unverständlich,
wie wenig gerade
in den Kreisen der Gemeindeverwaltungen
den bitteren Erfordernissen
der allgemeinen Wirtschafts:
not Rechnung getragen worden ist.
Wenn man weiß, daß bisher in
weitem Ausmaß die Steuern nicht
aus dem Ertrag, sondern durch Aufnahme
von Krediten, also durch die
Mobilisierung der Substanz, gezahlt
worden sind, so bedeutet diese
Finanzwirtschaft in ihren letzten
Auswirkungen nichts anderes als
die Enteignung der privaten Substanz
zugunsten der öffentlichen
Hand. Die Aufkäufe von Hotels
und sonstigen Privatunternehmen,
der Erwerb von Aktienpaketen, von
Zittergütern usw. ist privat: und
‚olkswirtschaftlich entschieden zu
‚erwerfen.
Vielfach haben die Gemeinden
‚uch ihre Unternehmungen auf Ge»
»iete ausgedehnt, die als rein privatwirtschaftliche
Betätigungen anzu:
;jehen sind. Wir verweisen auf die
itark angewachsenen kommunalen
»der mit kommunaler Beteiligung
srrichteten Baugenossenschaften sovie
auf die Ausdehnung der komnunalen
Bankbetriebe. Ähnliche
Irscheinungen sind auch bei vers
ıchiedenen Ländern und höheren
<zommunalverbänden, so z. B. auf
lem Gebiet des Elektrizitätss und
Montanwesens, zu beobachten. Wir
nüssen mit allem Nachdruck dar;
‚uf hinweisen, daß eine weitere Ent:
wicklung auf dieser Linie ein völlig
ınberechtigter Eingriff in die freie
Nirtschaft ist, der nicht scharf ge:
‚ug bekämpft werden kann.
Insgesamt ergibt sich aus den vor:
stehenden Ausführungen als Ziel
ine weitgehende Einschränkung
ıller öffentlichen Ausgaben und
ine wirtschaftlichere Gestaltung
ler Verwaltung. Die Not aller
"eile der Wirtschaft und der Wille
ller Teile, aus dieser Not zu
iner Gesundung zu gelangen, ge»
xietet gemeinsames Handeln. Wir
nüssen nach unserer Auffassung
n gemeinsamer Arbeit dahin geangen,
daß es möglich wird, die
Jesamt-Ausgaben von
eich, Ländern und Ge:
aeinden gegenüber den
st-Ausgaben von 1924 um
aindestens 20 Prozent zu
enken. Wenn wir davon aus:
‚ehen, daß im Jahre 1924 von diesen
Zörperschaften mehr als 11 Milliarjen
ausgegeben worden sind (ge:
‚aue Ziffern liegen leider nicht vor),
:;o bedeutet eine Einschränkung um
20 Prozent eine Verminderung der
Ausgaben um über 2 Milliarden.
Zusammenfassung
Pe