Object: Wirtschaftliches Verpacken

die mit schlankem Maul unter die Falte des untersten Papieres 
heruntergreift, nietet dann die Zähne dort um, so daß jedes Auf- 
schlagen des Papiers gemerkt würde. Abb. 320 zeigt ein solches 
versiegeltes Papier. 
Mittels dieser Paketsiegel kann bei geschickter Anbringung 
auch gleichzeitig ein Teil des Bindfadens mit festgesiegelt werden, 
was vor Abrutschen des Bindfadens schützt. Mit einem ähnlichen 
Siegel(siehe Abb.317) kann auch 
eine Kiste gegen Beraubung 
0 
N 
w 
\/ 
Abb. 320. Versiegeln eines Abb. 321 und 322. Abb. 323. 
Paketes mittels Metallsiegel Kistenklammer. 
und Zange, 
gesichert werden. Mit dem Kistensiegel werden im allgemeinen 
zwei nebeneinander liegende Bretter verbunden, so daß keines 
von beiden herausgezogen werden kann. Ferner können Draht- 
armaturen und kräftige Aufschriften mittels des Siegels gut auf 
der Kiste festgehalten werden. Das Siegel. wird im allgemeinen 
nicht hinten umgenietet, sondern sitzt durch seine Haken fest 
im Holz, so daß es, ohne. selbst verletzt zu werden, nicht gut 
herausgebrochen werden kann. Eine bessere Sicherung der Kiste 
selbst bietet die Kistenklammer (Abb. 321 und 322). Die Klammer 
wird so eingetrieben, daß der eine Schenkel am Deckel, 
der andere am oberen Kistenrand sitzt (Abb. 323). Dann wird 
von oben durch die beiden Löcher der Klammer der sogenannte 
Pfeil durchgetrieben, der nunmehr im Holz sitzt, nicht mehr 
nach oben herausgetrieben werden kann und ein seitliches Ent- 
fernen der Klammern unmöglich macht. Auch hier bestehen 
natürlich noch Beraubungsmöglichkeiten, indem man den Pfeil 
mittels eines feinen Durchschlages nach unten durchtreibt, die 
Klammer entfernt, die Kiste beraubt und die dann nicht mehr 
mit dem Pfeil gesicherte Klammer an der alten Stelle wieder 
einsetzt. Bei sorgfältiger Beobachtung kann aber sowohl beim 
Öffnen wie auch vorher das Fehlen des Pfeiles an der Holznarbe 
durch das Tieftreiben des Pfeiles bemerkt werden. In ähnlicher 
(48
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.