Object: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

Die Organisation des britischen Weltreichs. 
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1. die äußeren Angelegenheiten, 
2. die Reichsverteidigung, 
3. die zur Erfüllung dieser Aufgaben nötigen Finanzgewalt. 
Zur Beschaffung der Finanzmittel sollte der «Reichsrat» die Höhe 
der notwendigen Ausgaben festsetzen, aber kein Recht der Be 
steuerung haben; er sollte nur eine Art Matrikularbeiträge aus 
schreiben, die von Mutterland und Tochtervölkern nach einem be 
stimmten Schlüssel zu leisten wären; und zwar sollten für Verteidi 
gungszwecke die Tochtervölker pro Kopf der Bevölkerung die Hälfte 
der vom Mutterlande hierfür zu zahlenden Quoten aufbringen. 
Dieser Reichsrat und die ihm verantwortliche Reichsregierung 
sollten, wenigstens zeitweilig, neben das heute bestehende Parla 
ment in Westminster treten. Nach Einführung einer «allgemeinen 
Autonomie» in den britisch-irischen Inseln sollte das heutige Parla 
ment in Westminster — das dann aller örtlichen Verantwortung 
entkleidet sein würde — mit dem Reichsparlament zusammen 
wachsen. Während also die gemeinsamen Angelegenheiten der 
australischen Staaten vom Australischen Bundesparlament behandelt 
werden, würden die britischen Inseln nur lokale Parlamente, aber 
kein gemeinsames Inselparlament besitzen. Es würde andererseits, 
bis dieser Zustand erreicht ist, eine dem Reichsparlament verant 
wortliche Regierung neben der dem heutigen Parlament von West 
minster verantwortlichen Regierung stehen — beide in Fragen der 
Reichspolitik und der Reichsverteidigung zuständig. Überdies würde 
die Durchführung dieses Planes, der dem neuen Reichsparlament 
weitgehende Finanzrechte überträgt, die Autonomie der Tochter 
völker und diejenige des Mutterlandes vernichten. Der Plan Neu 
seelands ist daher von allen Seiten abgelehnt worden. 
VIII. 
Die Schwierigkeiten, die sich der Schaffung eines engeren, politi 
schen Reichsverbandes entgegenstellen, haben zu einer zeitlich 
ziemlich weit zurückreichenden Bewegung geführt, deren Ziel die 
Einigung des Reiches durch wirtschaftlichen Zusammenschluß ist. 
Es soll ein einheitliches Reichswirtschaftsgebiet geschaffen werden. 
Seine Bildung kann zwar die natürlichen Grenzen der einzelnen 
Reichsteile nicht beseitigen, sie wird aber ihre künstliche Einigung
	        
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