Full text: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

Die Organisation des britischen Weltreichs. 
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es ist nicht eben wahrscheinlich, daß die Vertreter der jungen 
Demokratien sich etwa wegen Lösung britisch-irischer Fragen be 
fehden würden —, so würden europäische Angelgenheiten unter 
Umständen nach australischen Gesichtspunkten entschieden werden. 
Man könnte zwar Bestimmungen treffen, daß die kolonialen Ver 
tretungen nur bei Reichsangelegenheiten mitzuraten hätten; bei 
örtlichen Angelegenheiten und bei Angelegenheiten des Vereinigten 
Königreichs dagegen auszuscheiden hätten. Dann ergäbe sich der un 
mögliche Zustand, daß das Ministerium bei Verhandlung der lokalen 
bzw. der insularen Angelegenheiten eine Mehrheit besitzen könnte, 
bei der von Reichsangelegenheiten aber nicht, — ein Zustand, der 
undenkbar wäre. 
Einen gangbareren Weg scheint die Entwicklung zu zeigen, die 
als «allgemeine Autonomie» («Home Rule all round») bezeichnet 
wird und in dem irischen Home Rule-Entwurf ihren ersten Erfolg 
feiert. Danach sollen irische — später auch schottische, englische 
und walisische — Angelegenheiten lokalen Regierungen übergeben 
werden, die lokalen Parlamenten verantwortlich sein werden. Es 
ist genau festzustellen, um welche Angelegenheiten es sich dabei 
handelt. Dem heutigen Reichsparlament verbleiben die gemeinsamen 
britisch-irischen Angelegenheiten, die kolonialen Angelegenheiten 
und die Reichsangelegenheiten. 
Die einzelnen Lokalgebiete (Irland, England usw.) sind heute im 
Reichsparlamente vertreten. Es ist nun durchaus möglich, von den 
Aufgaben dieses Reichsparlaments die gemeinsamen britisch-irischen 
Angelegenheiten abzutrennen und sie einem Sonderparlamente zu 
übertragen. Es wäre dann eine Stufenfolge von Vertretungskörpern 
und diesen verantwortlichen Regierungen vorhanden, beginnend mit 
lokalen Parlamenten, ihnen folgend das britisch-irische Parlament, 
dem etwa die gleichen Befugnisse zustehen würden wie heute dem 
kanadischen und dem australischen Parlament; das dritte Glied 
würde ein Reichsparlament bilden, dem die Erledigung der Reichs 
angelegenheiten einschließlich der Verwaltung der Kronkolonien usw. 
übertragen sein würde. 
So leicht der logische Aufbau dieser verschiedenen Vertretungen 
erscheint, so schwierig würde ihr Zusammenarbeiten sich gestalten. 
Wenn man das Reichsparlament als selbständige Instanz betrachtet, 
die die Reichspolitik und die ReRhsverwaltung zu führen hat, der 
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