Full text : Grundlagen der Wirtschafts- und Handelspolitik

jroßen von Partsch geleiteten und inaugu:-vierten
 Tätigkeit, bei dem ihm natürlich die
besten Kämpen zur Seite gestanden haben,
es doch gelungen ist, die Atmosphäre in diesen
 Schiedsgerichten von Grund auf zu ändern,
 so daß die wenigen Senate, die heute
aoch in dieser Hinsicht zu wünschen übrig
assen, wenigstens widerwillig genötigt
waren, ihrer Rechtsprechung auch Zügel
ınzulegen. Ich meine, der moralische Erfolg
iegt darin, daß man gezeigt hat, daß auch
Dei unserer vom Machtstandpunkt so üblen
Stellung aus mit dem nötigen Aufand an
Geist, vor allem aber auch mit dem in die
tichtige Form gekleideten Appell an die Ge:
vechtigkeit etwas zu erzielen ist. Und ich
glaube, daß er uns dieses gezeigt und bewiesen
 hat, das allein ist ein Verdienst, das nicht
1och genug anzuschlagen ist.
Wie er die Brücken, die sehr seltenen
Brücken zwischen Wissenschaft und Verwal:
‚ung geschlagen hat, so hat er dann später
ıuch eine Brücke zwischen Wissenschaft und
Wirtschaft geschlagen, indem er sich, als im
vorigen Jahre unser Institut neu organisiert
vurde, mit zwei seiner Kollegen, den Professoen
 Wolff und Titze, zusammen bereit er:
‘lärte, die wissenschaftliche Leitung unseres
nstituts für ausländisches Recht zu überıehmen.
 Unser Freund Bücher hat damals
nn seiner der Wissenschaft an sich freund:
ich gesinnten Einstellung ersehen, daß aus
diesem Institut auf die Dauer nur etwas
Nutzbares gemacht werden kann, wenn es in
z;cht wissenschaftlicher Weise geleitet würde.
Ind ich glaube, es ist ihm auch dabei klar
jewesen, daß der Nutzen nicht nur unmittel:
3ar der Wirtschaft durch die erteilten Aus:
künfte zugute kommen würde, sondern auch
Jladurch, daß die berufensten Lehrer ihrer:
zeits die Fühlung mit der Praxis bekommen
sollten und bekommen konnten. Was Partsch
hier geleistet hat, ist vielen von Ihnen un:
mittelbar bekannt. Ich glaube wohl sagen
zu dürfen, daß dieses Institut in der Ent:
wicklung, die es bisher genommen hat, alle
msere Erwartungen erfüllt hat, nach meiner
Ansicht aber auch heute noch nicht das
Ende dessen erreicht hat und uns in Zukunft
Doch ganz gewiß viel größere Dienste leisten
wird,
Kaum hatten wir das Institut in dieser
Weise neu Organisiert, ergab sich allerdings
sine Gelegenheit von ganz besonderer Art.
Das war das Dawes-Gutachten. Hier hatten
wir Rat von allererster Stelle nötig, und vor
allem Rat von solchen Personen, die in dem
englischen und französischen Recht von

rund aus bewandert waren. Hier stellte
;ich Partsch wiederum zur Verfügung und
ıat insbesondere uns bei der Vorbereitung
ür den Entwurf für die Industrieobligatioıen
 unschätzbare Dienste geleistet. Auf
ınseren Wunsch hat er die Kommission mit
ı1ach Paris begleitet und hat dort nicht nur
n den Beratungen sich wie stets als ein
Mann von Ideen und von außerordentlicher
Sombinations- und Konstruktionsfähigkeit
ırwiesen, sondern er hat vor allem durch
‚eine intime Kenntnis der dortigen persön:-ichen
 und sachlichen Beziehungen die Verı1andlungen
 mit in eine Bahn lenken lassen,
lie, weit entfernt etwa nun ein ideales Ge-»ilde
 zu erzeugen, uns doch erlaubt hat, eine
Aeihe von Wünschen durchzusetzen, die wir
ıuf diesem Gebiete gehabt haben. Ich glaube,
ıuch hierfür haben wir allen Anlaß, dem
Manne dankbar zu sein, der, wie ich immer
vieder betone, diese Riesenarbeit, die geadezu
 das Menschenmaß überstieg, auf
<osten seiner Gesundheit ausgeübt hat. Ich
aube, wir können von uns aus diesen Dank
ıicht besser zum Ausdruck bringen, als daß
wir dem Institut, dem er persönlich mit ganz
»esondere Liebe angehangen hat, auch
veiter pietätvoll unser Interesse und unsere
Zuneigung schenken. Ich denke, das ist das
5achliche, womit man ihn am meisten ehren
kann.
Im übrigen glaube ich, daß ich in Ihrer
ıller Namen spreche, wenn ich Sie bitte,
sum Zeichen Ihrer eigenen Gefühle sich von
len Sitzen zu erheben. (Geschieht.)

Herr Geheimrat Hilger:
Meine Herren! Der Herr Vorsitzende
ıat des traurigen Unglückfalles auf der
Zeche „Minister Stein“ gedacht. Gestatten
5ie mir als dem Vorsitzenden der Knapp-;chaftsberufsgenossenschaft
 des Zweiges
ler sozialen Gesetzgebung, der die Unfallzersicherung
 der Bergleute regelt und dessen
<osten bekanntlich von den Arbeitgebern
ıllein getragen werden, ein kurzes Wort
lazu.
Zu meinem lebhaften Bedauern ist auch
lieser Unglücksfall wieder dazu benutzt
worden, die Arbeitnehmer gegen die Arbeitjeber
 zu verhetzen. Ganz selbstverständ:
ich ist an derartigen Massenunglücksfällen
zunächst immer der Arbeitgeber schuld!
Wenn keine andere Beweisführung möglich
‘st, dann setzt automatisch diejenige ein:
lie Arbeiter konnten bei der Hetze, in der
zie bei den miserablen Löhnen ihre Arbeit
verrichten müssen, die an sich guten berg:
            
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