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Viel richtiger aber als diese formale Unterscheidung ist eine
systematische Einteilung der Steuern, d. h. eine Gliederung nach
ihrer inneren Natur. Erst so gewinnen wir eine sichere Grundlage
für das richtige Verständnis und für die richtige Beurteilung des
Steuersystems eines Landes. Freilich ist eine solche Gruppierung
nicht immer leicht durchzuführen, da die Abgaben, wie sie in den
verschiedenen Ländern Vorkommen, in ihrem Charakter vielfach schwer
zu erkennen sind, namentlich wo es sich um Mischformen von Auf
wand- und Erwerbssteuern handelt. Besonders in der italienischen
Gemeindebesteuerung begegnen mancherlei solche steuerliche Zwitter
gebilde, wie z. B. die Abgaben auf Zug-, Reit- und Lasttiere, die
Wagensteuer und dergl. Dies kann jedoch nicht hindern, den Ver
such einer solchen systematischen Gliederung zu machen.
Die Gemeindesteuern (von den Gebühren abgesehen) lassen sich
hiernach wie folgt gruppieren:
1. Real- (Brtrags-)steuern: die Grund- und die Gebäude
steuer (in Form von Zuschlägen), die Gewerbesteuer (tassa
di eserc. e rev.).
2. Personalsteuern: die Familiensteuer.
3. Aufwandsteuern; der dazio-consumo, dann die Miet-, Be
dienten-, Hunde-, Wagensteuer (letztere teilweise), ferner die
Steuern auf Zug- und Reittiere (teilweise), die Fahrzeugs
abgaben (teilweise) und endlich die Lustbarkeitsabgaben.
4. Sondersteuern, insbesondere gewerbliche: die Viehsteuer,
die Lizenzabgaben, die Wagensteuer (teilweise), die Abgaben
auf Zug-, Reit- und Lasttiere (teilweise), ferner die auf Schilder
und Photographien, die Bauplatzsteuer u. a. m.
Es wird nun die Aufgabe im folgenden sein, die hier dargelegten
elementaren Grundzüge des ganzen Gemeindesteuerwesens im einzelnen
zu verfolgen und die verschiedenen Steuern in ihrer rechtlichen und
tatsächlichen Entwicklung zu betrachten und zu beurteilen.
Wir beginnen mit den beiden finanziell wichtigsten Steuerkategorien
und zwar mit der Ertragsbesteuerung, d. h. den Zuschlägen zu der
staatlichen Grund- und Gebäudesteuer. Des besseren Verständnisses
und des einfacheren Aufbaues halber behandeln wir die Zuschlags
besteuerung, als direkte Besteuerung, vor dem dazio di consumo, ob
wohl dieser im ganzen heute finanziell wichtiger für die Gemeinden
ist als jene. Der Darstellung der Zuschlagsbesteuerung hätte formal