läßt. Dazu stand der Bericht des Sachverständigen Dr. Adler zur Verfügung,
den dieser auf Grund von eingehenden Untersuchungen im Beginn
des Jahres 1927 in behördlichem Auftrage erstattet hatte. Selbst
wenn inzwischen gewisse Abweichungen von,den damals geltenden
Kosten und Erlösen eingetreten sind, sei es als Folge von Lohnveränderungen,
Veränderungen des Zinsniveaus, der Preishöhe oder aus anderen
Gründen, so hat doch das Gesamtverhältnis von Kosten und Erlösen und
die Zusammensetzung der Kosten keine grundsätzliche Änderung erfahren.
Sowohl die Aussagen der Sachverständigen als auch die gonstigen
Unterlagen ließen erkennen, daß eine grundlegende Wandlung sich
nicht vollzogen hat, und daher von einer nochmaligen Einzelerhebung
absehen.
Bei dem wichtigsten Gebiet, dem Siegerland, handelt es sich um
einen der ältesten Erzbergbaubezirke Europas. Die ungünstige wirtschaftliche
Lage ist eine Folge des Alters des Reviers, hinzu kommen
schwierige geologische Bedingungen und ein verhältnismäßig wenig
günstiger Standort. Mit den natürlichen Gegebenheiten treffen alle die
Einwirkungen zusammen, die aus den allgemeinen und wirtschaftlichen
Verhältnissen der letzten Jahre herrühren. Bei der Beurteilung der Lage
des Bezirkes ist daher zu unterscheiden zwischen den natürlichen Gegebenheiten,
die, entsprechend dem allgemeinen Schicksal bergbaulicher
Betriebe, daß die Erhaltung der Leistung bei größeren Teufen und verlängerten
Wegen nur mit steigenden Aufwendungen möglich ist, zumeist
nur mit erhöhten Kosten zu bessern eind, und den wirtschaftlichen Bedingungen,
die eine Folge der allgemeinen Verhältnisse und durch Verwaltungsmaßnahmen
beeinflußbar sind.
Die Rentabilität des Bezirkes geht aus der Gegenüberstellung hervor,
die Herr Dr. Adler in seinem Gutachten ermittelt hat.
Eat
1918 1926
M. ie t RM. jet
Die Durchschnittsgestehungskosten betrugen ohne Abschreibungen
. 200
Die Durchschnittserlöse stellten sich auf (1926 einschl.
RM. 2,— Absatzprämie) .......
Die Durchschnittsgewinne bezifferten sich demnach auf
11.838
15,08
13,09 | 15,57
1,26 | 0.49
Dabei ist in die Erlöse für das Jahr 1926 die Absatzprämie von
2 RM. eingerechnet, die als Beihilfe von seiten der öffentlichen Verwaltungen
geleistet wurde. Ohne diese Unterstützung würden also die
Erlöse die Deckung der laufenden Betriebs- und Verwaltungskosten nicht
ermöglicht haben. In den von Herrn Dr. Adler ermittelten Durchschnittsgestehungskosten
sind der Kapitaldienst für das eigene Kapital
der Unternehmungen und die Abschreibungen nicht enthalten. Will
man aber die Spanne zwischen Erlösen und Gestehungskosten richtig
beurteilen, so müssen in Übereinstimmung mit der eigenen Auffassung
der Sachverständigen diese beiden Aufwendungen als Teile der Ge-Y