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Hälfte bei der Gesellschaft, zur Hälfte beim Aktionär zu erheben
sei und. dass nichtzürcherische Aktionäre die Steuer von der Hälfte
der Dividende bei der Gesellschaft zu entrichten haben. Diese
Bestimmung wie auch die Art der Gemeindesteuererhebung würden
mit dazu beitragen, dass das Kapital sich von zürcherischen
Aktiengesellschaften zurückzöge. Zudem wäre die Durchführung
dieser Massregel ausserordentlich schwer; denn sie würde eine
Kontrolle notwendig machen, die — wenn sie genau sein sollte —
enorme Mühe und Kosten verursachte, Würde die Kontrolle aber
nicht in allen Gemeinden minutiös gehandhabt, so könnte bei
der geplanten hohen Steuer mit aller Sicherheit darauf gerechnet
werden, dass sie zu neuen Umtrieben und Defraudationen -—
Vorweisung der gleichen Aktien an verschiedenen Orten des
Kantons — führte.
b. Vorschläge.
Die Aktiengesellschaften und Erwerbsgenossenschaften haben
kein eigenes Vermögen; sie arbeiten mit. dem Kapital der
Aktionäre und Genossenschaften. Selbst die Reservefonds, die
sich in dem jeweiligen Kurswert der Aktien und Anteilscheine
ausdrücken, sind kein Vermögen der anonymen Gesellschaften ;
auch sie gehören den Aktionären und Genossenschaftern.
Dass dem so ist, wird einem am besten klar, wenn man sich den
Vorgang bei der Liquidation einer derartigen Unternehmung ver-
gegenwärtigt.
Die Aktiengesellschaften haben aber auch kein Einkommen.
Sie erzielen mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Kapital Ge-
schälftserträgnisse, die sie den Eigentümern des Kapitals, den
Aktionären, in Form von Dividenden ausweisen. Ist das Geschälts-
jahr gut, So steigen Ertrag und Dividende; ist es schlecht, so
fallen sie.
Diese Erwägungen führen nicht zu dem Schluss, dass die
Aktiengesellschaften und Erwerbsgenossenschaften als solche von
der Steuer überhaupt ‚befreit werden sollten. Ganz abgesehen
vom fiskalischen Standpunkte sprechen auch rechtliche und wirt-
schaftliche Gründe dafür, dass sie an den öffentlichen Lasten mitzu-
tragen haben. Vor allem ist zu sagen, dass sie die Institutionen des
Staates und der Gemeinden — Strassen, Polizei, Gerichte, Schulen —
zumeist in hervorragendem Masse in Anspruch nehmen. Sodann
arbeiten sie zum Teil mit Kapital, für welches die steuerpflichtigen