Full text: Die Ausschließung der Land- und Forstwirte aus dem Handelsrecht

Aber wir müssen abstrahieren von unseren derzeitigen 
Zustanden. Diese Abstraktion wurde in den Materialien 
zu unserem 566B., sowie in der Literatur, die das 
rechtspolitische Problem nach der Berechtigung des 
8 3 behandelt, nicht mit genügender Schãrfe vorge⸗ 
Jommen. Deshalb hat man auch so viel über diese 
Irage aneinander vorbei geredet. 
Daß die Lande und Forstwirtschaft ebensogut handels; 
maßig, ja in industriellem Geiste betrieben werden 
— Rahmen dieser 
Arbeit sprengen und es würde zudem in ein Gebiei 
führen, das sich von der Jurisprudenz allzuweit ent— 
fernen würde. Zum Glück sind wir aber auch der 
Notwendigkeit eines theoretischen Beweises dieser 
Moglichkeit enthoben, da diese Moglichkeit schon mit 
allen Konsequenzen verwirklicht worden ist und zwar 
in Amerika. Da ist der Grenzertgp, der eine Farm 
kauft, hochwirtschaftet und bei Gelegenheit eine neue 
dafür eintauscht. Bei schlechter Konjuktur haben wir 
gesehen, daß er das Landgut wie ein ausgedientes 
Moobel verkauft, um in eine andere Branche einzu⸗ 
treten. In diesem Geiste spricht Henrg Jord, der be⸗ 
kanntlich selber seine Laufbahn mit der Landwirtschaft 
begonnen hat: 1, Die Landwirtschaft sollte etwas besseres 
sein, als ein ländlicher Beruf. Sie sollte ein Unter⸗ 
nehmen zur Erzeugung von Nahrungsmitteln werden.“ 
In demselben Buch schildert er die von ihm betriebene 
Landwirtschaft. Deren auffallend gutes Gedeihen be— 
gründet er mit den Worten: „Wir sind auf meiner 
Farm eben keine Farmer, sondern Industrielle.“ Intes 
ressant ist auch, wie er dem auch in Amerika einge⸗ 
wurzelten traditionellen Wesen des Landbaus ent— 
gegentritt mit den Worten: „Die Ansicht ist nicht aus 
H. Ford, Mein Leben und Werk. S. 240 
2 Ehenda. S. 18
	        
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