Full text: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

schaften ist der Zentralverband der Konsumgenossenschaften der Sowjet- 
union (Zentrosojus), der die lokalen Verbände vereinigt, Die Genossen- 
schaften haben ferner das Recht, Unternehmungen zur Gewinnung 
und Verteilung von Produkten zu gründen, Der „Zentrosojus um- 
laßt 98 lokale Konsumverbände, über 25000 einzelne Konsumvereine 
mit mehr als 35000 Läden, Die Umsätze des Zentrosojus spielen in dem 
Gesamtwarenumsatz der Republik eine gewaltige Rolle. Neben den Auf- 
gaben des Binnenhandels widmet sich der Zentrosojus in großem Umfange 
auch dem Außenhandel. , 
Das Zentralorgan der landwirtschaftlichen Genossenschaften ist der 
Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften der UdSSR. (Selsko- 
sojus) mit seinen im Herbst 1921 gegründeten selbständigen Tochterorga- 
nisationen: dem Zentralgenossenschaftsverband der Flachs- und Hanf- 
Produzenten (Lnozentr), dem Zentralverband der Kartoffelgenossen- 
schaften (Sojus Kartoffel), dem Holzgenossenschaftsverband (Wseko- 
less) und dem Zentralverband der Molkereigenossenschaften (Maslo- 
zentr). Die Aufgabe dieser Genossenschaften ist: gemeinsame Betrei- 
bung der Landwirtschaft, Beschaffung der erforderlichen Maschinen, 
Sämereien und sonstigen Materialien und Vertrieb landwirtschaftlicher 
Erzeugnisse, . 
Das Zentralorgan der Produktivgenossenschaften ist der Verband 
der Produktivgenossenschaften der UdSSR. (Wsekopromsojus), der 142 
Heimarbeitervereinigungen und über 3000 verschiedene Artels (Leder- 
und Schuhwaren, Metallprodukte, Textilien, Holzbearbeitung usw.) mit 
über 170 000 Mitgliedern umfaßt. Die Aufgabe des Verbandes besteht in 
der Beschaffung von Werkzeugen und Materialien für seine Mitglieder 
und im Vertrieb ihrer Erzeugnisse auf dem Innen- und Außenmarkt. 
Daneben bestehen noch: Arbeiter-, Heeres- und Marinegenossenschalften. 
C. Der private Handel, 
Der private Handel kann sich mit allen Waren befassen, ausschließlich 
der auf Grund des Zivilkodex dem Verkehr entzogenen, Das sind nach 
Art. 23: Waffen, Sprengstoffe, Militärausrüstungen, Flugzeuge, Telephon- 
und Funkgerät, annullierte Wertpapiere, Spirituosen unzulässiger Stärke 
und starkwirkende Gifte, Staatlich monopolisiert sind ferner: Santonin, 
Zitwersamen, Spiritus, Filme. Einzelne Zweige des Privathandels be- 
A besonderer Genehmigung: so der Verkauf von Büchern und Jagd- 
waffen, 
Abgesehen von diesen Einschränkungen ist der private Groß- und 
Kleinhandel in der UdSSR. frei, unterliegt aber, wie auch der staatliche 
und genossenschaftliche den allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen 
Rechts und den regulierenden Maßnahmen der Staatsgewalt. 
2. Organisationen zur Förderung des Handels, 
A, Warenbörsen, 
, Warenbörsen bestehen nach Daten vom 1. April 1924 in 101 ver- 
schiedenen Städten der UdSSR. Gemäß der vom ‚Rat für Arbeit und 
Verteidigsung am 23. August 1923 bestätigten Verordnung ist ihre Auf.
	        
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