Full text: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

IV. Industrie. 
Hinsichtlich ihrer Verwaltungsiorm zerfällt die russische Industrie 
in vier Gruppen: 1. staatliche Industrie, 2. vom Staate verpachtete In 
dustrie, 3, genossenschaftliche Industrie und 4, Privatindustrie. 
ı, Die staatliche Industrie, 
A, Formen der Organisation. 
Die Leitung der staatlichen Industrie befindet sich in den 
Händen der zentralen oder örtlichen Verwaltungsorgane. In beiden 
Fällen sind die Unternehmungen der staatlichen Industrie zum größten 
Teil nach Gruppen, vorwiegend in Trusts vereinigt. Unter Trusts sind die 
Vereinigungen von Betriebsgruppen eines bestimmten Industriezweigs 
zu verstehen, die zum größten Teil auch territorial miteinander ver- 
bunden sind. 
Die russische staatliche Industrie ist, wie gesagt, vorwiegend in 
Trusts vereinigt, deren Rechtsnormen durch das auf den Erfahrungen 
der bisherigen Praxis der vertrusteten Staatsindustrie aufgebaute Dekret 
vom 10. April 1923 bestimmt sind. 
Die Trusts sind zum Teil in Syndikate der Sowjetunion ver- 
einigt, die nach den Bestimmungen des IX, Rätekongresses „die Rolle 
des Großhandels beim Absatz und Einkauf ausüben und unter Heran- 
ziehung der örtlichen — vorwiegend der staatlichen und genossenschaft- 
lichen — Organe Ortsfilialen gründen.” 
B. Die leitenden Organe, 
Die allgemeine Verwaltung der staatlichen Industrie befindet sich in 
den Händen des Obersten Volkswirtschaftsrats (WSNCH) 
der Sowjetunion und seiner Unterorgane in den Bundesrepubliken. 
Dem Obersten Volkswirtschaftsrat sind die Zentralen Volkswirt- 
schaftsräte‘) in den einzelnen Republiken und der für den Staat wich- 
tigste Teil der Großindustrie unmittelbar unterstellt, wobei er sich auf 
lie ihm angegliederten „Zentrale Wirtschaftsverwaltung'‘ (GEU) und 
die „Zentralverwaltung der staatlichen Industrie‘“ (ZUG-Prom)””) stützt. 
Die Obliegenheiten der „Zentralen Wirtschaftsverwaltung” bestehen 
in folgendem: Regelung der Tätigkeit der Zentralen Volkswirtschafts- 
räte in den Bundesrepubliken; Kontrolle der staatlichen Industrie (mit 
*) In der Bundesrepublik RSFSR. — Oberster Volkswirtschaftsrat der 
RSFSR. 
“*) Von den früheren Hauptverwaltungen der einzelnen Industriezweige 
(Glawki) ‚sind im Obersten Volkswirtschaftsrat nur noch der „Glawmetall‘‘ 
(Hauptverwaltung für Metall} und die „Hauptverwaltung der Kriegsindustrie” 
vertreten.
	        
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