Full text: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Nachtheile eines 
stabilen Tarifs. 
Die Gütertarife. 
weisen vielmehr, dass dies sogar im allgemeinen Interesse 
liegt, schon deshalb, weil sonst ein Anreiz zur IJehei' 
speculation und ungesunden Steigerung der Preise, in Felg® 
unnatürlicher Ausdehnung des Absatzgebiets, entsteht. 
Ein stabiler Tarif kann nicht anders als sehr niedrig' 
weit unter dem Durchschnitt, der andernfalls sich bildende» 
verschieden hohen Tarifsätze sein, weil eben sonst eine 2» 
grosse Zahl Geschäfte verhindert würde zu Stande zu komme»-' 
Bei den deutschen Wagenraumtarifen ist dies denn auch de» 
Fall, hast alle wichtigen früher, zwischen P/2 nnd 1 Ffë- 
tarifirten Artikel sind darin auf 1 Pfg. herabgesetzt, und 
alle bis dahin höher als IV2 Pfg. tarifirten Artikel liegt »* 
der freigestellten Wahl der Aufgabe in offenen Wagen ^ 
nöthigenfalls mit Decken — die Ermässigung auf 
Aber so niedrige Tarife können nur bei besonders günsb^ 
situirten Bahnen zu einer angemessenen Verzinsung 
Anlagecapitals führen **), und für alle Privatbahnen sowie 
nigstens die Staatsbahnen, welche einen grösseren Umfang habe»’ 
also ein grösseres, doch auch zu verzinsendes Anlagecapit» 
repräsentiren, dürfte dieser Gesichtspunkt im Vorderg»»®^ 
stehen. Dass die ungünstige Finanzlage eines so bedeutcude 
Wirthschaftszweiges wie der Eisenbahnindustrie, neben 
Verschlechterung der eigenen Leistungen, überhaupt ^ 
nachtheiligen Einfluss auf die allgemeinen wirthschaftÜ»^^ 
Veihältnisse üben muss, lässt sich ebensowenig bezweifeh» 
Wenngleich die grossen Ermässigungen des Wagem'a»»^ 
tarifs für die Versender, welche die Wagenraumtarifi^^^t^.^ 
benutzen, schon an sich vortheilhaft sind, so lag doch ^ 
Hauptsache in dem Vorsprung, der ^^preference^'"’' 
ihnen dadurch vor ihren, auf andere Eisenbahnlinien 
wiesenen Goncurrenten gegeben wurde. Bei allgemeine» 
führung in Deutschland fällt dieser Vorsprung weg, das ^ 
hältniss der gegenseitigen Beziehungen wird wieder die 
*) Vergl. S. 112. 
**) Vergl. S. 145,
	        
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