Full text : Entwicklung der Reklame vom Altertum bis zur Gegenwart

FREMDENBLÄTTER UND REISEBÜROS

II. Ausschliefsliche Mittel der Fremdenverkehrsreklame.



Zur dieser Gruppe gehören x. die ausschließlich der
Propaganda einzelner Kur- und Erholungsorte dienenden
Zeitungen, d. s. die sogenannten Fremdenblätter; 2. Auskunfts-,
 Reise- und Propagandabüros; 3. Fremdenverkehrs-(Kur-)
 Kommissionen und solche Verbände.
Die ältesten Fremdenblätter finden wir in der Schweiz.
So stammt die Fremdenzeitung des Bades Ragaz aus dem
Jahre 1863, die der Orte am Vierwaldstädter See aus dem
Jahre 1869, die des Kantons Graubünden aus dem Jahre
1873 usw. Heute haben bereits alle großen Kurorte, Sommerfrischen
 und Sportgebiete offizielle und periodisch erscheinende
 Publikationen. Das Fremdenblatt ist zu einer eingelebten
 und allgemein üblichen Erscheinung geworden,
Zur Information des Reisepublikums wurden ferner besondere
 Auskunfts- und Reisebüros errichtet. Ihnen obliegt
auch die Durchführung ‚der auswärtigen Propaganda. Die
offizielle Verkehrskommission in Zürich eröffnete im Jahre
:886 ihr offizielles Verkehrsbüro; dasselbe wurde bereits im
ersten Jahre seiner Tätigkeit, wie der Tätigkeitsbericht besagt,
von 400 Fremden in Anspruch genommen. Die Parteien informierten
 sich dort über die Sehenswürdigkeiten der Stadt und
ihrer Umgebung, ließen sich Kostenberechnungen für Reisekombinationen
 machen und fanden auch durch das dort aufgelegte
Desiderien- und Beschwerdebuch die Möglichkeit, Beschwerden
 vorzubringen und die Abstellung allfälliger Übelstände
 zu beantragen.
Während die Propagandatätigkeit der Auskunftsbüros
im Außendienste liegt, so obliegt den Verkehrs- und Kurkommissionen
 die Organisation des lokalen Dienstes. Diese
veranlassen den Ausbau von Wegen und Gartenanlagen, sie
veranstalten Konzerte, Feste und Unterhaltungen aller
Art, sie stellen Ausflüge, Extrazüge und Gesellschaften für
Gesellschaftsautos zusammen, errichten Evidenzstellen für
freie Hotelzimmer, sie organisieren den Sportbetrieb durch
Anlage von Tennis- und Golfplätzen usw., ihnen obliegt auch
            
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