Mitglieder, welche Anspruch auf diese Sachleistungen
hatten, betrug im Jahre IQ13 rund 450.000, im Jahre
1920 400.000.
Mitten in die Vorbereitungen des Verbandes zur
Feier des 25jährigen Bestandes des Krankenversichezungsgesetzes
fiel der Ausbruch des Krieges. Mit
einem Schlage sank die Mitgliederzahl der Krankenkassen
um Zehntausende in voller Kraft stehende
Männer, die erst allmählich durch die Einstellung
Jugendlicher und weiblicher Hilfskräfte und älterer,
minder erwerbsfähiger Männer notdürftig der Zahl
nach ersetzt wurden. Die Kassen, die eben noch unter
den Folgen einer Wirtschaftskrise stark gelitten hatten,
kamen in arge Bedrängnis, Ihre Einkünfte verringerten
sich, die Beitragsrückstände steigerten sich ins Ungemessene,
selbst die Sparkassen beriefen sich auf
das von der Regierung erlassene Moratorium, wenn
die Kassen ihre relativ geringfügigen Spareinlagen
beheben wollten, um ihren Verpflichtungen nachkommen
zu können. Der Großteil der Reservelonds
war in Wertpapieren angelegt; ihr Kurs sank von
Tag zu Tag, eine Belehnung war nur bis zur Hälfte
des Normalwertes möglich.
Dem Ansturm auf die Krankenkassen mußte mit
Notverfügungen über die Aufnahme in den Krankenstand,
mit Einstellung der Kur- und Erholungheimaufenthalte
und durch Sparmaßnahmen bei den
Arzneimitteln entgegengewirkt werden. Diese der
Behebung augenblicklicher Schwierigkeiten dienenden
Maßnahmen konnten nicht hinreichen, die Folgen
des Krieges für die Krankenkassen erträglich zu
machen, wenn man die durch ihn verursachten Dauerschädigungen
an Gesundheit und Widerstandskraft
der Bevölkerung und ihre Rückwirkungen auf die
Krankenkassen in Betracht zog. Zur Tragung dieser
ungceheuren Belastung waren die Krankenkassen
nicht fähig. Es bedurfte ‚einer durchgreifenden und
grundlegenden Retorm der Versicherung, um die
Krankenkassen zur Uebernahme der aus dem notwendigen
Wiederaufbau der Volksgesundheit entstehenden
neuen Aufgaben und Lasten zu befähigen.
Der Wiener Kassenverband als führende Organisation
stellte zu Beginn des Jahres 1016 folgende
Forderungen auf:
il. Ausgestaltung der Kassen zu Zentren der Krankneitsvorbeugung;
2. Beseitigung der leistungsunfähigen
Kassengebilde, Schaffung von territorialen Kassenverbänden,
Reichsorganisation dieser Verbände:
3. Schaffung einer staatlichen Zentrale für die Krankenkassen
im Ministerium des Innern; 4. Kampf gegen
die Volkskrankheiten durch Aufklärungsanibeit, durch
individualisierende Krankenbehandlung, Einführung
der Angehörigenversicherung, Wohnungsfürsorge, Anstaltspflege
usw.; 5. Bekämpfung der Unterernährung
und UVeberarbeit durch eine entsprechende Ernährungspolitik
und durch eine rationelle Sozialpolitik ; 6. Auszestaltung
des Arbeiterschutzes durch weitgehenden
F’rauen- und Kinderschutz, durch Verkürzung der
Arbeitszeit, durch Sicherheit von Leben und Gesund-1eit
der arbeitenden Massen, durch Schaffung billiger
Arbeiterwohnungen, Förderung der Tarifverträge
ısw.; 7. Unterstützung der Kassen durch den Staat
lurch Ausgestaltung des Mütterschutzes und Einührung
des Säuglingsschutzes; 8. Ausbau der Arbeiterzersicherung
durch Einführung der Alters- und Invaidenversicherung,
Einführung einer Arbeitslosenfür-‚sorge
und Ausgestaltung der Arbeitsvermittlung.
Die Regierung konnte sich nicht entschließen,
wenigstens die dringendsten Reformen sofort einzuühren.
Erst am 4. Jänner 1917 erschien eine kaiseriche
Verordnung, mit der eine Reform des Krankenzersicherungsgesetzes
erfolgte, die bedeutsame Fort-;chritte
für die Zukunft ermöglichte. Die Zersplitterung
m Kassenwesen wurde aber nicht beseitigt, auch die
ıllgemeinen sozialpolitischen Forderungen blieben unserücksichtigt.
Es war der Konstituierenden Nationalversammlung
der Deutschösterreichischen Republik
ınd dem späteren Nationalrat vorbehalten, hier
zründ.ich Wandel zu schaffen und den Boden vorzubereiten,
auf dem der Wiederaufbau der durch den
Krieg zerstörten Volkswirtschaft vor sich gehen konnte.
In welcher Weise das geschah, wird an anderer Stelle
lieses Werkes auseinandergesetzt. Hier soll nur
zezeigt werden, wie die Ausgestaltung des Wiener
Cassenverbandes in der Nachkriegszeit auf dem wich-.igen
Gebiete der Sachleistungen vor sich ging. Wo
Vergleiche notwendig sind, stellen wir den Ziffern
von 1927 jene des letzten Friedensjahres 1013 gegenüber,
weil das Jahr IQIS als letztes Kricgsjahr und
Jahr des Zusammenbruches keine geeignete Vergleichszrundlage
gäbe.
Der ärztliche Dienst erfuhr eine durchgreifende
Aenderung und Ausgestaltung in jeder Hinsicht. Wir
zählten in Wien am Schlusse des Jahres 1927 2 Chefirzte,
2 chelärztliche Assistenten, 8 Revisionsärzte.
151 (138) ') Sprengelärzte, 66 (40) Fachärzte, 5 Aerzinnen;
in der Provinz 1 (2) Revisionsärzte, 525
290) Sprengelärzte, 20 (10) Fachärzte. Außerdem
‘ungierte I Arzt als Fachkonsulent für die Prüfung
der ärztlichen Verschreibweise und 10 (10) Aerzte
waren in den Erholungsheimen und Kurstationen des
Verbandes tätig. Neben der Verbesserung des ärztichen
Dienstes durch Vermehrung der Stellen kommt
ei den Fachärzten auch die Modernisierung durch
Schaffung von zweckdienlich eingerichteten Ambulatorien
in Betracht. Sie bestehen in Wien in
mehrfacher Besetzung für alle medizinischen Disziolinen
sowie für die wichtigsten Fächer auch in den
größeren Städten der Provinz (St. Pölten, Wiener-Neustadt,
Baden, Krems, Gmünd). Als medizinische
X 19018.