aufgenommen werden, soweit die
Einfuhr ausländischer Rohstoffe
Jamit finanziert wird, die in Deutsch:
land nicht vorhanden sind und deren
Verarbeitung eine Steigerung unse-
zer Ausfuhr gestattet.
Die Höhe der für Deutschland vers
fügbaren Auslandsgelder ist zwei-
[ach begrenzt: einmal durch den
Umfang des internationalen Kredit:
bedarfs, der sich an den Hauptgeld-
märkten auswirkt, und zum anderen
durch die Schranken, die der pro:
duktiven Verwertung der Gelder
innerhalb der deutschen Volkswirt:
schaft gesetzt sind.
Gefährlich im höchsten Maße ist
die Finanzierung des inländischen
Konsums durch ausländische Waren:
kredite. Sie mag für den Importeur
lIohnend sein. Eine dauernde
Schwächung der inneren Kaufkraft
ist ihre verderblichste Folge.
Unsere derzeitige Gesamtver-
schuldung an das Ausland wird auf
3—23164 Milliarden Mark geschätzt.
line maßvolle Steigerung dieser
jumme ist unbedenklich. Nur fühs
;‚ende Institute und Firmen von
Weltruf werden unmittelbar am auss
ändischen Geldmarkt Berücksichs
igung finden. Soweit sie Auslands»
ınleihen aufnehmen, entlasten sie
len inländischen Kapitalmarkt zu:
junsten der übrigen Unternehmuns
jen. Diesen werden Auslandsgelder
semeinhin nur durch Vermittlung
ıeutscher Bankinstitute zufließen,
jesonderer Nutzen wird dabei von
nstituten erwartet, die in neus
ırtigen Formen der Förderung des
ndustriellen und gewerblichen Real-
Xredits dienen. Die Verwirklichung
;olcher Zwecke, wie sie beispiels-
veise in der sächsischen Landes-
>fandbriefanstalt erfolgt, muß bes
jrüßt werden. Sie dient vor allem
dem Kreditbedarf der kleineren und
nittleren Industrie.
VI. Handelspolitik,
Zolltarif
Die beiden Instrumente der Han:
Jelspolitik, Zolltarif und Handels»
verträge, sind in ihrer Gestaltung
von der Frage abhängig, ob der
Staat in der Lage ist, seine Handels-
politik nur auf seine eigene Wirt:
schaft abzustellen, oder ob er ge-
zwungen ist, seinen Zolltarif mit
anderen Staaten in Handelsverträ-
gen auszuhandeln. In Ländern, die
wie z. B. die Vereinigten Staaten
von Amerika und neuerdings das
englische Imperium eine im wesent:
lichen autarkische Handelspolitik
verfolgen, bestimmt sich die Höhe
der Zollsätze lediglich nach den Be:
dürfnissen der inländischen Wirt-
schaft, und demnach lediglich nach
der inneren Gesetzgebung. Wenn
umgekehrt Deutschland und die
meisten übrigen Staaten Europas in
ıhren Handelsverträgen sich zu Binz
lungen oder Ermäßigungen von
Zollsätzen verpflichten, erhält der
vutonome Zolltari£f den Charakter
;ines Verhandlungsinstruments. Wie
n solchen Ländern der Zolltarif im
inzelnen gestaltet wird, ist hiernach
‚icht mehr eine grundsätzliche
'rage, sondern eine Zweckmäßig-
'eitsfrage.
Im deutschen Zolltarif der Vors
:riegszeit lagen die Sätze des autos
ıomen Tarifs im allgemeinen nur
venig über den später in den Han-
ielsverträgen ausgehandelten Zöl:
en. Von diesem System haben sich
ıach dem Kriege die anderen Staas
en Europas mehr und mehr abge:
vandt. Eine auffallende Zunahme
les Doppeltarifs ist zu verzeichnen.
Vor dem Kriege gab es nur in fünf
‚ändern, nämlich Frankreich, Bel:
sien, Norwegen. Spanien und Ka:
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