Full text: Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

aufgenommen werden, soweit die 
Einfuhr ausländischer Rohstoffe 
Jamit finanziert wird, die in Deutsch: 
land nicht vorhanden sind und deren 
Verarbeitung eine Steigerung unse- 
zer Ausfuhr gestattet. 
Die Höhe der für Deutschland vers 
fügbaren Auslandsgelder ist zwei- 
[ach begrenzt: einmal durch den 
Umfang des internationalen Kredit: 
bedarfs, der sich an den Hauptgeld- 
märkten auswirkt, und zum anderen 
durch die Schranken, die der pro: 
duktiven Verwertung der Gelder 
innerhalb der deutschen Volkswirt: 
schaft gesetzt sind. 
Gefährlich im höchsten Maße ist 
die Finanzierung des inländischen 
Konsums durch ausländische Waren: 
kredite. Sie mag für den Importeur 
lIohnend sein. Eine dauernde 
Schwächung der inneren Kaufkraft 
ist ihre verderblichste Folge. 
Unsere derzeitige Gesamtver- 
schuldung an das Ausland wird auf 
3—23164 Milliarden Mark geschätzt. 
line maßvolle Steigerung dieser 
jumme ist unbedenklich. Nur fühs 
;‚ende Institute und Firmen von 
Weltruf werden unmittelbar am auss 
ändischen Geldmarkt Berücksichs 
igung finden. Soweit sie Auslands» 
ınleihen aufnehmen, entlasten sie 
len inländischen Kapitalmarkt zu: 
junsten der übrigen Unternehmuns 
jen. Diesen werden Auslandsgelder 
semeinhin nur durch Vermittlung 
ıeutscher Bankinstitute zufließen, 
jesonderer Nutzen wird dabei von 
nstituten erwartet, die in neus 
ırtigen Formen der Förderung des 
ndustriellen und gewerblichen Real- 
Xredits dienen. Die Verwirklichung 
;olcher Zwecke, wie sie beispiels- 
veise in der sächsischen Landes- 
>fandbriefanstalt erfolgt, muß bes 
jrüßt werden. Sie dient vor allem 
dem Kreditbedarf der kleineren und 
nittleren Industrie. 
VI. Handelspolitik, 
Zolltarif 
Die beiden Instrumente der Han: 
Jelspolitik, Zolltarif und Handels» 
verträge, sind in ihrer Gestaltung 
von der Frage abhängig, ob der 
Staat in der Lage ist, seine Handels- 
politik nur auf seine eigene Wirt: 
schaft abzustellen, oder ob er ge- 
zwungen ist, seinen Zolltarif mit 
anderen Staaten in Handelsverträ- 
gen auszuhandeln. In Ländern, die 
wie z. B. die Vereinigten Staaten 
von Amerika und neuerdings das 
englische Imperium eine im wesent: 
lichen autarkische Handelspolitik 
verfolgen, bestimmt sich die Höhe 
der Zollsätze lediglich nach den Be: 
dürfnissen der inländischen Wirt- 
schaft, und demnach lediglich nach 
der inneren Gesetzgebung. Wenn 
umgekehrt Deutschland und die 
meisten übrigen Staaten Europas in 
ıhren Handelsverträgen sich zu Binz 
lungen oder Ermäßigungen von 
Zollsätzen verpflichten, erhält der 
vutonome Zolltari£f den Charakter 
;ines Verhandlungsinstruments. Wie 
n solchen Ländern der Zolltarif im 
inzelnen gestaltet wird, ist hiernach 
‚icht mehr eine grundsätzliche 
'rage, sondern eine Zweckmäßig- 
'eitsfrage. 
Im deutschen Zolltarif der Vors 
:riegszeit lagen die Sätze des autos 
ıomen Tarifs im allgemeinen nur 
venig über den später in den Han- 
ielsverträgen ausgehandelten Zöl: 
en. Von diesem System haben sich 
ıach dem Kriege die anderen Staas 
en Europas mehr und mehr abge: 
vandt. Eine auffallende Zunahme 
les Doppeltarifs ist zu verzeichnen. 
Vor dem Kriege gab es nur in fünf 
‚ändern, nämlich Frankreich, Bel: 
sien, Norwegen. Spanien und Ka: 
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