sicherungsgeschäft nahm stellenweise einen geradezu
katastrophalen Verlauf, wobei Brandstiftungen überaus
zahlreiche Schäden verursachten. In manchen
Gegenden konnte man direkt von einer: Brandseuche
sprechen. Hier seien einige interessante
statistische Zahlen angeführt. Von 548 im Lande
Niederösterreich (ohne die Städte St. Pölten, Waidhofen
an der Ybbs und Wiener-Neustadt) im Jahre
1926 ’vorgefallenen Brandschäden entfallen 61 auf
erwiesene, 130 auf vermutete Brandlegung bzw. Versicherungsbetrug;
in 70 Fällen blieb die Brandursache
anhekannt, IL Brandschäden haben Fahrlässigkeit zur
Ursache, der verhältnismäßig geringe verbleibende
Rest der Brandschäden ist auf Blitzschlag, Selbstentzündungen,
Kaminfeuer, Kurzschluß und Flugfeuer
Zurück zuführen. Im gleichen Jahre für Oberösterreich
aufgestellte Statistiken ergeben, daß die aus nach-Zewiesener
oder vermutlicher Brandlegung, nach-Zewiesener
oder vermutlicher Fahrlässigkeit und unbekannter
Ursache entstandenen. Brände zirka 82%,
aller Brände ausmachen, wobei allein 36 % auf Brandlegungen
zurückzuführen sein dürften. Das sind er-Sschreckende
Ziffern. Nicht gewissenhafte Beachtung
von bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften, auf dem
„ande des öfteren vorkommende unsachgemäße elekirische
Installationen und. dergleichen mehr treten in
den Betriebsrechnungen der Feuerversicherer um so
nehr in Erscheinung, als das Interesse an der Erhalung
der versicherten Gegenstände ein gemindertes
ınd die Versicherungsmoral nicht durchwegs eine einwandfreie
ist. Bedauerlicherweise begegnet man aber
loch öfters der Anschauung, daß Brände, soferne
Jur für genügenden Versicherungsschutz gesorgt war,
weiter kein Unglück seien, wobei eben ganz überschen
wird, daß jeder Brand Volksvermögen ver-Nichtet
und die Versicherungsinstitution natürlich nicht
‘in der Lage ist, diese bedauerlichen Folgen zu verındern,
ihre wirtschaftliche Aufgabe vielmehr nur
lic sein kann, entstandene Schäden auf möglichst
viele Schultern zu ‚verteilen. Der Vermeidung von
Vberversicherungen muß das größte Gewicht beiaclegt
werden, weil solche erfahrungsgemäß auf den
Schadensverlauf von schlechtem Finfluß sind, zumal
noch immer in breiten Schichten der Bevölkerung die
rige Ansicht vorherrscht, daß die Versicherer bis
sur Höhe der Versicherungssumme zu zahlen ver-Xlichtet
sind, während es ein technisch durchaus besründeter,
im Versicherungsvertragsgesetze und in den
Versicherungsbedingungen der Gesellschaften verankerter
Grundsatz ist, daß die Versicherung nicht
“u einer Bereicherung führen darf, und, auch wenn
die Versicherungssumme den Wert der versicherten
Viegenstände übersteigt, höchstens dieser Wert zu
zahlen ist. Es wäre zu hoffen, daß die nächsten Jahre
auch in der Veuerversicherung wieder normale
Verhältnisse hinsichtlich des Schadensprozentsatzes
Dringen.
Ein weiteres Schmerzenskind der österreichischen
;chadensversicherung ist neben der Feuerversicherung
n den letzten Jahren auch die Transportvericherung
geworden. Hier dürften die Ursachen des
<chlechten - Geschäftsverlaufes jedoch hauptsächlich dain
zu suchen sein, daß die übermäßige Kon-:urrenz
derart auf das Prämienniveau gedrückt hat,
laß eben vielfach die technisch erforderliche Risikojrämie
nicht ‚mehr. erreicht werden kann. Das ist
edoch keineswegs eine typische österreichische KEr-<heinung,
ähnliche Verhältnisse weist die gesamte
continentale Transportversicherung auf, ohne daß die
‚erschiedenen Disziplinierungsversuche bisher zu einem
‚efriedigenden Resultate geführt hätten. Besonders unzünstig
hat sich in den letzten Jahren der Schadens-‚erlauf
in der Automobilversicherung entwickelt,
ıauptsächlich die Autocascoversicherer (Versicherung
les Fahrzeuges gegen Zerstörung, Beschädigung, Diecbtahl)
und die Autohaftpflichtversicherer haben schwere
/erluste erlitten, auch die Autounfallversicherung
veist ungünstige Betriebsergebnisse auf. Von einigen
Zesellschaften wird die Automobilversicherung als
\uto-Voll-(Auto-Universal-) Versicherung betrieben.
vobei in einer einzigen Polizze auf Grund einheiticher
Versicherungsbedingungen Casco-, Haftpflichtnd
Unfall-Versicherungsschutz gewährt wird. In der
‚inbruchdiebstahlversicherung, die in denersten
Vachkriegsjahren trotz mehrfacher ausgiebiger Prämienrhöhungen
verlustbringend war, haben sich die Verältnisse
wieder zum hesseren gewendet, der
ichadensprozentsatz ist, trotzdem die Prämien bereits
vieder ungefähr auf das Vorkriegsniveau gesunken sind,
in normaler. Das Geschäft der Plünderungsvericherung,
die als Annex zur Einbruchdiebstahlvericherung
eine zeitlang, insbesondere 1910 und 1920,
ı größerem Umfange von den österreichischen Kinruchdiehbstahlversicherern
betrieben worden war, spielt
ıeute wegen der geordneten Verhältnisse und zufolge
es berechtigten Vertrauens der Bevölkerung zu den
Irganen der öffentlichen Sicherheit keine Rolle mehr.
Töge es der nunmehr bald auf einen zehnjährigen
‚estand zurückblickenden Republik Österreich erspart
leiben, daß. auf diesem Gebiete wieder ein lchhafteres
"ersicherungsbedürfnis des Publikums entsteht. Von
'en. sonstigen größeren Versicherungszweigen sei noch
lie Haftpflichtversicherung besonders erwähnt,
lie zufolge ihrer Eigenschaft als Premier-risque-Vericherung
in den Inflationsjahren stark darunter zu
eiden hatte, daß im einzelnen Schadensfalle wegen
ler Geldentwertung die als Maximalentschädigungseistung
geltende Versicherungssumme oft auch bei
an und für sich geringfügigen Haftpflichtschäden er-‚cicht
wurde, jetzt. aber, abgeschen von der Autorafpflichtversicherung,
ebenso wie die Unlallversiche-‘ung
im großen und ganzen eine ruhige und zuriedenstellende
Entwicklung nimmt. Die Hagel
‚-ersicherung, mit ihrem ausgesprochenen Charakter