als Katastrophenversicherung, wird kaum je zur Er-
zielung größerer Gewinne beizutragen in derLagesein.
Die Versicherer werden vielmehr zufrieden sein, wenndie
in günstig verlaufenen Jahren für diesen Zweck ange-
sammelten Reserven hinreichen, um darin in hagel-
reichen Jahren den entsprechenden Ausgleich zu
finden. In der Hauptsache wird die Hagelversicherung
in Österreich poolmäßig betrieben, ein eigenes „Hagel-
büro” besorgt sämtliche Schadenserhebungen und
bearbeitet die erforderlichen Statistiken zwecks gemein-
samer Tariferstellung. In dem gleich der Hagelver-
sicherung für die Landwirtschaft besonders wichtigen
Versicherungszweige, der Viehversicherung, be-
tätigen sich nur wenige Gesellschaften, da deren
Betrieb — in erster Linie Rinder- und Pferdeversiche-
rung, die Kleinviehversicherung spielt eine ganz unter-
geordnete Rolle — technisch außerordentlich schwierig
ist und besondere Kenntnisse der lokalen Verhält-
nisse voraussetzt. Auf dem Gebiete der Viehver-
sicherung kommt in Österreich den innerhalb enger
örtlicher Grenzen arbeitenden kleinen Viehversiche-
rungsvereinen auf Gegenseitigkeit, die hier den großen
Anstalten gegenüber wegen der leichteren Kontroll-
möglichkeit einen Vorteil haben, größere Bedeutung zu.
Das schwierigste Problem in der österreichischen
Schadensversicherung ist derzeit gewiß noch die
Regiefrage. Eine der Hauptsorgen der Geschäfts-
leitungen bildet es, durch geeignete Maßnahmen zwecks
Vereinfachung der Verwaltung (Vereinfachungen im
internen Bürobetrieb und im Rückversicherungsver-
kehr, weitgehende Ausstattung der Büros mit
Schreib- und Rechenmaschinen aller Art, Abbau ent-
behrlicher Arbeitskräfte und dergleichen) den Kosten-
prozentsatz herabzudrücken. Diesen Bestrebungen
stehen freilich mancherlei Hemmnisse im Wege. Ab-
gesehen davon, daß die Regien der Versicherungs-
anstalten, wie bei allen Wirtschaftskörpern, von sozialen
Lasten verschiedenster Art stärker als in der Vor-
kriegszeit beeinflußt sind, kann ohne Erschütterungen
des Betriebes die Umstellung auf die insbesonders
zufolge Einschränkung des Betätigungsgebietes geän-
derten Verhältnisse nur schrittweise vorgenommen
werden. Dem Abbau von Arbeitskräften, soweit eı
bei Aufrechterhaltung eines geregelten Betriebes über-
haupt möglich und nach bestehenden Kollektivver-
trägen zulässig ist, sind naturgemäß dadurch Grenzen
gezogen, daß damit einerseits einmalige hohe Abfer-
tigungskosten verbunden sind, andererseits soziale
Erwägungen einen allzu radikalen Abbau, der die
Angestellten dem Elend preisgeben würde, nicht
möglich erscheinen lassen. Die Lohnbewegungen im
Versicherungsgewerbe haben in der Nachkriegszeit
zwar mehrmals harte Gegensätze gezeitigt, doch ist
es fast immer der beiderseitigen Einsicht gelungen, die
bestandenen Gegensätze friedlich auszugleichen. Relativ
sind heute die Personalunkosten noch immer höher als in
der Vorkriegszeit. Daß bei der herrschenden großer
Konkurrenz eine Verminderung ‚der Erwerbskosten
les Geschäftes. schwer durchführbar ist, versteht sich
von selbst. Zweifellos mit eine Ursache für die in den
‚etzten Jahren in der Schadensversicherung mehrfach
vorgekommenen Fusionen ist das Bestreben ge-
wesen, durch Konzentration und Rationalisierung die
Regien günstiger zu gestalten.
Die hauptsächlich in Österreich betriebenen Ver-
iragsversicherungszweige sind (abgesehen von den in
diesen Ausführungen mit Ausnahme der Unfallver-
;icherung überhaupt nicht behandelten Zweigen der
Personenversicherung) folgende:
Feuerversicherung inklusive Explosionsversicherung,
Feuerbetriebsstillstandversicherung (Feuer-Chomage-
versicherung), bei welch letzterer der Versicherer
für den Schaden an entgehendem Reingewinn oder
an fortlaufenden Betriebsauslagen (Gehalte, Arbeits-
‚Ööhne, Miete, Steuern usw.) zu haften hat, den der
Versicherungsnehmer dadurch erleidet, daß der versi-
herte Betrieb zufolge eines Brandes gestört bzw.
zum Stillstande gebracht wird; Transportversicherung
‚Land-, See- und Flußtransportversicherung) inklusive
Valoren- und Reisegepäckversicherung, Haftpflicht-
‚ersicherung, Unfallversicherung (Einzel-, Kollektiv-
Jnfallversicherung, lebenslängliche Bahnunglück-
versicherung, Verkehrsunfallversicherung), Fahrzeug-
versicherung, Einbruchdiebstahlversicherung mit ver-
schiedenen Unterarten wie Plünderungs-, Beraubungs-,
reine Diebstahlversicherung, Zeitkartenverlustversi-
cherung und dergleichen, Maschinenbruchversicherung,
Viehversicherung, Hagelversicherung, Glasversicherung,
Wasserleitungsschadenversicherung, Kautions- und
Veruntreuungsversicherung, schließlich noch — von
minimaler Bedeutung — Schmuckverlust- und Glocken-
bruchversicherung.
Zur HNustration seien hier einige Zahlen angeführt:
Es betrugen pro 1926 die Prämieneinnahmen der
inländischen Versicherungsgesellschaften (die Prämien-
3nnahmen der sogenannten kleinen Versicherungs-
vereine a. G. sind hier nicht einbezogen) im Gesamt-
geschäfte zuzüglich der Prämieneinnahmen der auslän-
Jischen, in Österreich arbeitenden Gesellschaften (nur
österreichisches Geschäft) in tausenden Schillingen:
Feuer- inklusive Chomageversicherung 116.439
T’ransportversicherung . . . 22.355
Haftpflichtversicherung 22.547
Unfallversicherung . . 18.865
Fahrzeugversicherung . 10.0062
Finbruchversicherung : . . 8.410
Maschinenbruchversicherung 4.001
Viehversicherung . . .. 1.7209
Hagelversicherung . . . . .. . 4.181
Glasversicherung . 0.0.0.0... 1.459
Wasserleitungsschadenversicherung . . 202
Kautions- und Veruntreuungsversicherung 555
In Summe . . . 211414