Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

als Katastrophenversicherung, wird kaum je zur Er- 
zielung größerer Gewinne beizutragen in derLagesein. 
Die Versicherer werden vielmehr zufrieden sein, wenndie 
in günstig verlaufenen Jahren für diesen Zweck ange- 
sammelten Reserven hinreichen, um darin in hagel- 
reichen Jahren den entsprechenden Ausgleich zu 
finden. In der Hauptsache wird die Hagelversicherung 
in Österreich poolmäßig betrieben, ein eigenes „Hagel- 
büro” besorgt sämtliche Schadenserhebungen und 
bearbeitet die erforderlichen Statistiken zwecks gemein- 
samer Tariferstellung. In dem gleich der Hagelver- 
sicherung für die Landwirtschaft besonders wichtigen 
Versicherungszweige, der Viehversicherung, be- 
tätigen sich nur wenige Gesellschaften, da deren 
Betrieb — in erster Linie Rinder- und Pferdeversiche- 
rung, die Kleinviehversicherung spielt eine ganz unter- 
geordnete Rolle — technisch außerordentlich schwierig 
ist und besondere Kenntnisse der lokalen Verhält- 
nisse voraussetzt. Auf dem Gebiete der Viehver- 
sicherung kommt in Österreich den innerhalb enger 
örtlicher Grenzen arbeitenden kleinen Viehversiche- 
rungsvereinen auf Gegenseitigkeit, die hier den großen 
Anstalten gegenüber wegen der leichteren Kontroll- 
möglichkeit einen Vorteil haben, größere Bedeutung zu. 
Das schwierigste Problem in der österreichischen 
Schadensversicherung ist derzeit gewiß noch die 
Regiefrage. Eine der Hauptsorgen der Geschäfts- 
leitungen bildet es, durch geeignete Maßnahmen zwecks 
Vereinfachung der Verwaltung (Vereinfachungen im 
internen Bürobetrieb und im Rückversicherungsver- 
kehr, weitgehende Ausstattung der Büros mit 
Schreib- und Rechenmaschinen aller Art, Abbau ent- 
behrlicher Arbeitskräfte und dergleichen) den Kosten- 
prozentsatz herabzudrücken. Diesen Bestrebungen 
stehen freilich mancherlei Hemmnisse im Wege. Ab- 
gesehen davon, daß die Regien der Versicherungs- 
anstalten, wie bei allen Wirtschaftskörpern, von sozialen 
Lasten verschiedenster Art stärker als in der Vor- 
kriegszeit beeinflußt sind, kann ohne Erschütterungen 
des Betriebes die Umstellung auf die insbesonders 
zufolge Einschränkung des Betätigungsgebietes geän- 
derten Verhältnisse nur schrittweise vorgenommen 
werden. Dem Abbau von Arbeitskräften, soweit eı 
bei Aufrechterhaltung eines geregelten Betriebes über- 
haupt möglich und nach bestehenden Kollektivver- 
trägen zulässig ist, sind naturgemäß dadurch Grenzen 
gezogen, daß damit einerseits einmalige hohe Abfer- 
tigungskosten verbunden sind, andererseits soziale 
Erwägungen einen allzu radikalen Abbau, der die 
Angestellten dem Elend preisgeben würde, nicht 
möglich erscheinen lassen. Die Lohnbewegungen im 
Versicherungsgewerbe haben in der Nachkriegszeit 
zwar mehrmals harte Gegensätze gezeitigt, doch ist 
es fast immer der beiderseitigen Einsicht gelungen, die 
bestandenen Gegensätze friedlich auszugleichen. Relativ 
sind heute die Personalunkosten noch immer höher als in 
der Vorkriegszeit. Daß bei der herrschenden großer 
Konkurrenz eine Verminderung ‚der Erwerbskosten 
les Geschäftes. schwer durchführbar ist, versteht sich 
von selbst. Zweifellos mit eine Ursache für die in den 
‚etzten Jahren in der Schadensversicherung mehrfach 
vorgekommenen Fusionen ist das Bestreben ge- 
wesen, durch Konzentration und Rationalisierung die 
Regien günstiger zu gestalten. 
Die hauptsächlich in Österreich betriebenen Ver- 
iragsversicherungszweige sind (abgesehen von den in 
diesen Ausführungen mit Ausnahme der Unfallver- 
;icherung überhaupt nicht behandelten Zweigen der 
Personenversicherung) folgende: 
Feuerversicherung inklusive Explosionsversicherung, 
Feuerbetriebsstillstandversicherung (Feuer-Chomage- 
versicherung), bei welch letzterer der Versicherer 
für den Schaden an entgehendem Reingewinn oder 
an fortlaufenden Betriebsauslagen (Gehalte, Arbeits- 
‚Ööhne, Miete, Steuern usw.) zu haften hat, den der 
Versicherungsnehmer dadurch erleidet, daß der versi- 
herte Betrieb zufolge eines Brandes gestört bzw. 
zum Stillstande gebracht wird; Transportversicherung 
‚Land-, See- und Flußtransportversicherung) inklusive 
Valoren- und Reisegepäckversicherung, Haftpflicht- 
‚ersicherung, Unfallversicherung (Einzel-, Kollektiv- 
Jnfallversicherung, lebenslängliche Bahnunglück- 
versicherung, Verkehrsunfallversicherung), Fahrzeug- 
versicherung, Einbruchdiebstahlversicherung mit ver- 
schiedenen Unterarten wie Plünderungs-, Beraubungs-, 
reine Diebstahlversicherung, Zeitkartenverlustversi- 
cherung und dergleichen, Maschinenbruchversicherung, 
Viehversicherung, Hagelversicherung, Glasversicherung, 
Wasserleitungsschadenversicherung, Kautions- und 
Veruntreuungsversicherung, schließlich noch — von 
minimaler Bedeutung — Schmuckverlust- und Glocken- 
bruchversicherung. 
Zur HNustration seien hier einige Zahlen angeführt: 
Es betrugen pro 1926 die Prämieneinnahmen der 
inländischen Versicherungsgesellschaften (die Prämien- 
3nnahmen der sogenannten kleinen Versicherungs- 
vereine a. G. sind hier nicht einbezogen) im Gesamt- 
geschäfte zuzüglich der Prämieneinnahmen der auslän- 
Jischen, in Österreich arbeitenden Gesellschaften (nur 
österreichisches Geschäft) in tausenden Schillingen: 
Feuer- inklusive Chomageversicherung 116.439 
T’ransportversicherung . . . 22.355 
Haftpflichtversicherung 22.547 
Unfallversicherung . . 18.865 
Fahrzeugversicherung . 10.0062 
Finbruchversicherung : . . 8.410 
Maschinenbruchversicherung 4.001 
Viehversicherung . . .. 1.7209 
Hagelversicherung . . . . .. . 4.181 
Glasversicherung . 0.0.0.0... 1.459 
Wasserleitungsschadenversicherung . . 202 
Kautions- und Veruntreuungsversicherung 555 
In Summe . . . 211414
	        
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