arbeit war an und für sich nicht so schwer wie im Inlande,
weil sich dort die Folgen der Inflation verhältnismäßig
leicht fühlbar gemacht haben. Durch eine forcierte
Tätigkeit konnte es gelingen, die Prämieneinnahmen
bald so zu erhöhen, daß vor allem die
Fälligkeiten aus den alten Verträgen bestritten und darüber
hinaus noch sehr bedeutende Beträge
zur Anschaffung neuer Decdungswerte verwendet
werden konnten. Hiezu standen gerade damals
billige Anlagewerte zur Verfügung, von denen aber bei
genauer Kenntnis ihres Wesens angenommen werden
konnte, daß ihr künftig für die Prämienreservedeckung
anrechenbarer Wert die Beschaffungskosten sehr bedeutend
übersteigen werde. Hiefür kamen in der
Hauptsache festverzinsliche Werte der betreffenden
Staaten — andere Werte, insbesondere sogenannte Substanzwerte
sind ja nicht regulativmäßig — in Betracht,
deren endgültiger Wert erst nach Abschluß der verschiedenen
in den Friedensverträgen vorgesehenen Vereinbarungen
allgemein finanzieller Natur klar erkennbar
werden konnte. Die an diese Transaktionen geknüpften
Erwartungen haben sich erfüllt und daraus hat sich bei
einzelnen Anstalten mit regster Tätigkeit eine Erleichterungin
der Deckungsfrage bemerkbar gemacht. Daß eine
Auswahl solcher Werte außerordentlich genaue Kenntnisse
der Friedensverträge, ihrer finanziellen Auswirkungen
auf die einzelnen Titres in den verschiedenen
Staatsgebieten und daneben noch eine suhtile Bedachtnahme
auf die gegebenen Ausnützungsmöglichkeiten zur
Voraussetzung hatte, sei hier nur. kurz angedeutet.
Besser waren auch hier wie sonst solche Gesellschaften
daran, welche bereits seit jeher im Neuauslande über
einen alten gemischten Betrieb verfügten, und auch dor:
vorübergehend größere Ueberschüsse in der Schadensversicherung
erzielten, die vermöge der Beschränkungen
im Geldverkehr zwar nicht frei verfügbar und insbesondere
nicht ins Ausland überführbar waren, aber doch
zur Sanierung des dortigen Lebensversicherungsstockes
herangezogen werden konnten. Die im Vorstehenden
geschilderten Gesellschaften (mit großer Werbekraft im
Neuausland bzw. gemischte Gesellschaften mit günstigem
dortigen Schadensbetrieb) seien inder Folge kurzalsGesellschaften
des Typus I bezeichnet. Nun gab es daneben
auch noch solche Anstalten, welche in dem betreffenden
Neuauslande lediglich einen alten Versicherungsstock
init sich häufenden Fälligkeiten und hohen Prämienreserveverbindlichkeiten
ohne einen entsprechenden,
einen: starken Neuzugang sichernden Organisationsapparat
hatten, oder Anstalten, welche auf Grund ihrer
besonderen Struktur auf ein dauerndes Weiterarbeiten
im Auslande überhaupt nicht rechnen konnten, selbsı
wenn es ihnen nicht schwer gefallen wäre, der dortigen
Schwierigkeiten Herr zu werden (Typus ID. Letztere
Anstalten konnten natürlich nicht in gleicher Weise vorgehen,
wie bei Typus I angedeutet wurde. Im Laufe deı
Zeit wurde es bei den Gesellschaften des Typus 1 klar,
daß sie, eine ruhige, gleichmäßige Entwicklung vorausgesetzt,
in der Lage sein würden, aus dem dortigen
Geschäftsbetriebe allmählich die noch fehlende Prämienreservedeckung
für die Altkronen-Versicherungen aufzubringen
und ihren ganzen Stock auf die Landeswährung
umzustellen, während bei den Anstalten des Typus HM
sine solche Entwicklung aus früher angedeuteten Gründen
ıicht möglich war oder wegen ihrer Struktur nicht in
Zetracht kam. Die Entwicklung drängte dahin, daß die
Anstalten des Typus I die Versicherungsstöckke der üb-‘igen
Anstalten zu übernehmen und gleichzeitig für das
Prämienreservedefizit für diese Stöcke unter der Voraussetzung
aufzukommen hatten, daß für diese Zwecke
aoch gewisse Altkronen-Wertbestände durch die betref-‚enden
Regierungen der Sukzessionsstaaten nostrifizier!
vurden,
Im Verhältnis gegenüber Italien war die Lage schor
m Jahre 1922 eine solche, daß im Hinblike auf die
- damals natürlich erst erhoffte — Entwicklung ein Ueber-»inkommen
abgeschlossen werden konnte, dessen Incrafttreten
jedoch noch davon abhängig war, daß
lie Voraussetzungen für eine solche Umstellung sicherzestellt
wären. Erst im Jahre 1926 war es so weit, daß
liese Voraussetzungen als gegeben angesehen werden
zonnten. Demgemäß wurde auch der Vertrag (vergleiche
3Zundesgesetzblatt ex 1926 Nr. 247) erst in diesem Jahre
‘atifiziert.
Von größter Wichtigkeit war die Regelung im Ver-1ältnis
zur Tschechoslovakischen Republik.
Jort ist die vorangedeutete Entwicklung am entschiedensten
in Erscheinung getreten. Bei der Höhe der in
Zetracht kommenden Beträge jedoch war es natürlich
aicht möglich, für alle Gesellschaften aus eigener Kraft
lie Deckungsmittel zu beschaffen und so hat sich denn
die Tschechoslovakische Republik in dem in Prag am
»09. Mai 1925 zustandegekommenen Vebereinkommen
Jestimmt gefunden, zur Wahrung der Interessen‘ der
'schechoslovakischen Versicherten jener österreichischen
/ersicherungsanstalten des Typus Il, die für eine Weiterarbeit
nicht mehr in Frage kamen, einen größeren Posten
‚on Vorkriegspapierrenten tschechoslovakisch zu nostrifi-:ieren.
Trotzdem war die Deckungsfrage noch nicht
;o weit gelöst, daß in dem betreffenden zwischenstaatichen
Uebereinkommen hätte festgesetzt werden können,
laß die Altkronen-Versicherungen des tschechoslovasischen
Stockes durchwegs al pari auf tschechoslovagische
Kronen umgestellt werden; es wurde vielmehr
noch ausdrücklich ausgesprochen, daß die Gejellschaften
nur nach Maßgabe der für den tschecho-;lovakischen
Versicherungsstok dort zur Verfügung
stehenden Deckungswerte in tschechoslovakischen
Kronen zu leisten verpflichtet seien. Erst nachdem durch
lie Weiterentwicklung des dortigen Geschäftes die Vorıussetzungen
für eine solche Umstellung schon erreicht
waren, wurde der Vertrag ratifiziert (siehe Bundesgesetzblatt
Nr. 76 ex 1927). ;
Die Ratifikation dieser Verträge, insbesondere jenes
mit der Tschechoslovakischen Republik, ist als Markstein
in der Geschichte der österreichischen
Lebensversicherung der Nachkriegszeit anzuzehen.
Erst jetzt war es möglich, einen Ueberblick über
den Stand der österreichischen Lebensversicherungsanstalten
zu gewinnen, vorher konnte niemand sagen,
ob und welche undenkbaren Belastungen sich für die
österreichischen Lebensversicherungsanstalten noch erzeben
konnten. Das Wichtigste war, daß diese Sanieung
aus dem Auslandsbetriebe selbst erfolgen konnte-'’ebrigens
erwuchsen dadurch auch für den inländischen