Full text : 10 Jahre Wiederaufbau

ınderung derartiger Katastrophen sowie die Sanierung
der entstandenen Schäden bildet nun die Aufgabe der
Gewässerregulierungen und Wildbachverbauungen. ;
Da diese umfassenden, zu den schwierigsten Aufgaben
 der Technik zählenden Maßnahmen große
inanzielle Mittel erfordern, welche die zumeist in ärmüichen
 Verhältnissen lebende Gebirgsbevölkerung allein
ct aufzubringen vermag, so erscheint es unvermeidlich,
daß der Bund und die Länder mit ausgiebigen Beträgen.
singreifen. In dieser Erkenntnis hat denn auch die Bundesverwaltung
 im Laufe der letzten zehn Jahre ganz
dedeutende Mittel für die Förderung der‘ Gewässerregulierungen
 sowie für die Instandhaltung der Gewässer
anschließlich der Donau, zur Verfügung gestellt: Bundesdeitrag
 laut Voranschlag 1910 S 623.815, 1920 S 668.714,
‚Q21 S 2.172.308, 10922 $S 2,500.536, 1023 S 7,616.010,
[924 S 8,677.921, 1925 S 13,026.654, 1926 S 14,8190.103,
1027 S 20,536.114, 1928 S 19,848.300. Insgesamt hat die
Bundeswasserbauverwaltung mithin für Gewässerreguierungen
 (ohne Wildbachverbauungen) in den Jahren
‘019-1928 eine Summe von S 90,498.565 - aufgewendet.
Nachdem die Aufwendungen des Bundes für Gewässervegulierungen
 im Mittel einer 60% igen Tangente des
Gesamtaufwandes gleichkommen, so sind die tatsächlichen
Aufwendungen, welche in Oesterreich für größere Gewässerregulierungen
 in den Jahren 1010-1928 gemacht
worden sind, mit rund $S 151,000.000 zu bewerten.
Nachstehend geben wir einen Ueberblick über die
großen, in den Jahren 1919-1028 zur Durchführung
zebrachten, geschlossenen Gewässerregulierungen und
lie hiefür aufgewendeten Bundesmittel. Die weitaus
zrößten Regulierungsarbeiten wurden naturgemäß an der
Donau durchgeführt, bei der die Instandhaltung der
Regulierungswerke in Niederösterreich allein (186 km)
in den Jahren I919 bis Ende 1928 11.65 Millionen Schilling
betrug. Allerdings ist hierin auch die Beschaffung von
Baggergroßgeräten. inbegriffen. Nicht viel geringer
3ind die aufgewendeten Beträge für die oberösterreichiche
 Strecke der Donau, die 150.2 km lang ist und in
diesen zehn Jahren Geldmittel in der Höhe von 7.089 Miljonen
 Schilling erforderte. Nach der Größe der auf-Sewendeten
 Geldmittel kommen nun die Arbeiten an
der Saalach und Salzach in Salzburg, die den Schutz
der Liegenschaften an den Ufern und die Sicherung der
‚nassen” Staatsgrenze bezwecken. Für diese Arbeiten
wurden in den zehn Jahren 5.6490 Millionen Schilling
aufgewendet. Es folgt dann die Regulierung der Traum
Oberösterreich) mit einem Kostenaufwand von 4.06 Millionen
 Schilling, der Mur (Steiermark) mit 3.837 Millionen
Schilling, des I1lf1usses (Vorarlberg) mit 3.717 Millionen
Schilling, sowie des Inns (Tirol) mit 3.38 Millionen Schiling,
 der Drau (Kärnten) mit 2.035 Millionen Schilling,
der March (Niederösterreich) mit 1.607 Millionen Schilling,
 der Traisen (Niederösterreich) mit 1.575 Millionen
Schilling, der Perschling (Niederösterreich) mit 1.84 Millionen
 Schilling, der großen Tulln mit 1.221 Millionen
Schilling, des Almflusses (Oberösterreich) mit 1.665
Millionen Schilling, des Inns (Oberösterreich) mit 1.209
Millionen Schilling, des Lech (Tirol) mit 1.405 Millionen
Schilling usw. Das Flächenausmaß der durch diese Regulierungsaktionen
 vor dem Untergange geretteten Kulturzründe,
 Siedlungen und Verkehrswege beträgt 18.250 ha.

Die während des Krieges und in der ersten Nachkriegs-'eit
 aufgezwungene, fast gänzliche Stillegung der Veryauungstätigkeit
 in den Wildbächen hat sich hier und
ıinsichtlich der Rückwirkungen auf die Talläufe ganz
»esonders ungünstig ausgewirkt. Abgesehen von den
zahlreichen unvollendet gewesenen Verbauungen, welche
nitunter schwere Beschädigungen aufwiesen, haben auch
lie bereits weit fortgeschritten gewesenen Anlagen
nfolge des Unterbleibens jeglicher Ausgestaltung und
Irhaltung ihre Wirkung zum Teil eingebüßt gehabt,
venn auch die schädliche Auswirkung der Bauruhe noch
ınverhältnismäßig gering war gegenüber der rapid fortichreitenden
 Verwilderung in vielen unverbaut gebliebenen
Wildbächen. Auch der Wildbachverbauungsdienst hatte
ınter den unvermeidlichen Drosselungen ebenfalls schwer
u leiden; die dauernde gänzliche Unterbindung deselben
 hätte jedoch letzten Endes zur Entvölkerung
sanzer Alpentäler führen müssen. Die Einsicht, daß die
Nildbachverbauung die Voraussetzung für die Erhaltung
veiter Gebiete der Republik Oesterreich bildet, hat zu
»inem Wiederaufbaue dieses Dienstes geführt.
Nach der erwähnten aufgezwungenen Bauruhe während
Jes Krieges beschränkte sich die Tätigkeit der Wildbach-‚erbauung
 auf die Behebung der durch die Hochwässer
vährend des Krieges entstandenen Beschädigungen, ins-»esondere
 in den in Verbauung begriflen gewesenen
Zachgebieten. Die hiefür zur Verfügung gestandenen
Aittel waren jedoch sehr gering. Hiezu kamen noch die
ichwierigkeiten bei der Erlangung geschulter Arbeits-:räfte
 und ein großer Mangel an leitenden Beamten,
;o daß die Leistungen der Jahre 1919 und erste Hälfte
920 den dringendsten Notwendigkeiten nicht Rechnung
ragen konnten. Das katastrophale Hochwasser des
Jerbstes 1920, welches vor allem die Hochgebirgsgebiete
‚chwer in Mitleidenschaft gezogen hat, löste endlich eine
ntensivere Tätigkeit auf dem Gebiete der Wildbachveryauung
 wieder aus. Die Erkenntnis von der Notwendigzeit
 einer ausreichenden Verbauung der Wildbäche
vurde vor allem dadurch angebahnt, als es sich offenichtlich-
 gezeigt hat, daß in den verbauten Gebieten die
;chäden gegenüber den unverbauten, Gebieten ver-‚<hwindend
 waren, so daß die seinerzeit gemachten Aufvendungen
 für die Verbauung dieser Wildbachgebiete
eichliche Früchte trugen. Gleichzeitig lebte auch die
"ätigkeit in den Wildbächen des österreichischen Rheinzebietes
 wieder auf, da die bisher daselbst hewirkten
Terstellungen unbeschadet ihrer ausgezeichneten Wirkung
ıoch ausgestaltungsbedürflig sind.
Die seit dem Jahre 1883 bestandene Organisation des
Wildbachverbauungsdienstes konnte, da sich dieselbe
»estens bewährt hatte, im allgemeinen beibehalten
verden. Nach derselben obliegt die Durchführung der
Nildbachverbauung der dem: Bundesministerium für
„and- und Forstwirtschaft unmittelbar unterstehenden
'orsttechnischen Abteilung für Wildbachverbauung, welche
;ich in Sektionen (in jedem Bundeslande, mit Ausnahme
Wien und Burgenland) gliedert. Der unbedingt gebotene
Zusammenhang der Wildbachverbauung mit der Regujerungstätigkeit
 an den Talläufen ist dadurch gegeben,
laß beide Agenden. im Bundesministerium für Landınd
 Forstwirtschaft eine gemeinsame Leitung haben und
laß die Zusammenarbeit der Wildbachverbauungs-Sek-
            
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